Milchkühe auf dem Biobetrieb

Milchkühe auf dem Biobetrieb haben ganz besondere Rollen. Sie sind Veredler. Sie wandeln Graslandschaft in Lebensmittel um und machen ganze Regionen dadurch erst besiedelbar bzw. von Menschen nutzbar. Dadurch schaffen sie Kulturlandschaft, offene Flächen, und liefern nebenbei einen wertvollen Dünger, mit dem sich Nährstoffkreisläufe schließen.

Die Milchviehhaltung ist einer der wichtigsten Betriebszweige auf Österreichs Biobetrieben.

Ziele artgemäßer Tierhaltung:

  • Die Tiere sollen ihr artgemäßes Verhalten bestmöglich ausleben können („Tierwohl“ maximieren, Tier als Mitgeschöpf betrachten.)
  • Die Haltungsumwelt soll zu einer Stärkung der Widerstandskräfte und zur Vorbeuge gegen Mangelerscheinungen / Erkrankungen beitragen
  • Die Haltungsbedingungen sollen zu einer hohen ganzheitlich definierten Produktqualität führen
  • Die Erwartungen der Konsumenten/Innen sollen so weit wie möglich erfüllt werden (Qualität umfassend)
  • Tiere im Freien © Markus Danner
  • Weidevieh © Markus Danner
  • Almidylle mit Rindvieh © Promegger
  • Gänsemarsch zur Weide © Bio Austria
  • Milchviehherde auf der Alm © Promegger
  • Außenklimastall mit höchstem Tierkomfort. © Promegger
  • Weide Sommerfrische mit Seeblick © Markus Danner
  • Alm ohne Weidevieh ist Wald oder Lawinenhang © Bio Austria

Aus Verhaltensstudien an Rindern können wichtige Rückschlüsse für tiergemäße Haltungsbedingungen gezogen werden. Vielfältige Haltungsumwelten (z.B. Auslauf, Weide, unterschiedlich strukturierte Stallbereiche) erhöhen das Wohlbefinden und verbessern die Tiergesundheit.

Weide- und Auslaufpflicht
Alle Bio-Tiere müssen ständigen Zugang zu Freigeländevorzugsweise zu Weideland, haben, wenn der Zustand des Bodens und die Witterungsbedingungen dies zulassen.
(Bio-Austria Standard – in keinem Fall weniger als 180 Auslauftage gleichmäßig verteilt)

Raufutterverzehrer müssen zudem immer Zugang zu Weideland haben, wann immer die Umstände dies gestatten.
Die zugehörige österreichische Lösung der Umsetzung ist nicht unumstritten und von der Europäischen Kommission beanstandet worden.

Für Milchkühe auf dem Biobetrieb von BIO AUSTRIA Betrieben gelten engere Weidekriterien. Vorrang bei der Weidehaltung haben die produktliefernden Milchkühe.

Besonderheiten im Bio-Rinderstallbau:

hier aufklappen:
  • Die Hälfte der Mindeststallfläche muss planbefestigt und rutschsicher sein, Liegeflächen dürfen nicht perforiert sein und müssen trockene Einstreu aufweisen, alle Tiere müssen gleichzeitig liegen können.
  • Die Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten, Gruppenhaltung notwendig (Ausnahmen sind möglich – siehe unten)
  • Mindestens 1/3 der Mindestfläche muss Liegefläche sein (Bio-Austria Standard)
  • Tier-Fressplatzverhältnis: 1:1 bei rationierter Fütterung (3x täglich Futtervorlage
    2,5:1 bei ad libitum Fütterung (Tierschutzgesetz), 1:1 ist aber in jedem Fall zu empfehlen!
  • Ständiger Zugang zu sauberem Wasser (Tierschutzgesetz)

Ausnahmen – Laufstallpflicht:
Auf „Kleinbetrieben“ (Betriebe mit maximal 35 Rinder-GVE Durchschnittsbestand) können Rinder in Anbindehaltung gehalten werden, sofern :
die Tierhaltung 24 Tiergerechtheitsindex-Punkte (TGI-Punkte) erreicht
die Tiere während der Weidezeit Zugang zu Weideland und mindestens zweimal in der Woche Zugang zu Freigelände haben, wenn das Weiden nicht möglich ist.

Ausläufe können teilweise überdacht sein. Mindestens 10 % der Mindestauslauffläche (m2/Tier) sind nicht überdacht.

Andreas Steinwidder
Markus Danner

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