Weidehaltung für Wiederkäuer auf Biobetrieben

Stand 9. April 2020!

Im Jahr ’21 und vor allem ab 2022 gelten andere Regelungen!

Um im Sinne der Biobetriebe zu einem Abschluss der Diskussion zu kommen, und die Sachlage zum Verständnis aller zu klären, ist es noch nicht gekommen, die Corona Situation ist dazwischen gefahren.

Aber gerade auf landwirtschaftlichen Betrieben geht die Arbeit weiter, meist wie gewohnt.

Zu den unten angeführten Vorgaben ist nichts substanziell anderes hinzugekommen.
Die Kontrollstellen werden bis Ende August die Umsetzung der Weide auf tierhaltenden Biobetrieben ansehen, evtl. Nachbesserungen einfordern.

In diesem Zusammenhang wird es wichtig sein, einen plausiblen “Weideplan” vorlegen zu können.

Weideplan:
Wohin (auf welches Feldstück) treibe ich meine Tiere (bzw. wie viele davon) von wann bis wann (zB von Anfang Mai bis Ende Oktober) auf die Weide.

Sind mindestens 50% der Tiere integriert (nur heuer, also 2020!, ab ’21 könnten es mehr sein), erübrigt sich jedwede Rechnerei mit “weidefähiger Fläche” etc.!!

  • Kühe auf neu angelegter Weide - eine neue Ära!
  • Biokühe dürfen auf die Weide © Ellenhuber
  • hochwertiger Weidezaun © Danner
  • Weide in Sommerholz © Greischberger

Im heurigen Jahr sind für den Weidebetrieb auf Biobetrieben folgende Mindestanforderungen gegeben:

2020 müssen alle Betriebe Weide einrichten.
Vom Umfang her sieht es folgendermaßen aus:

Jeder tierhaltende Bio-Betrieb muss mindestens
1 GVE pro Hektar weidefähiger Fläche oder zumindest 50 % des Tierbestandes weiden.

Wenn 50% der Tier auf die Weide können, ist die “weidefähige Fläche” unerheblich!!


D.h. z.B.:
Betrieb mit 35 ha Grünland, davon 28ha weidefähig (=nicht staunass, nicht über 25% Steilfläche!)
40 GVE Raufutterverzehrer;
Für mindestens 28 GVE ist Weidehaltung umzusetzen.

Achtung! Es müssen nicht 28 Hektar beweidet werden, sondern 28 GVE, auf wie viel Fläche auch immer!!

Weidefähige Fläche (Zahl in ha) = Grünland minus nicht weidefähiger Fläche  plus 20% Ackerflächen
(Anmerkung: AckerFutterflächen können nicht abgezogen werden)

Zusätzlich muss jeder Betrieb bis zum 30. Juni einen Weideplan erstellen und die Weidehaltung dokumentieren.
Für diesen Weideplan wird derzeit an einer Vorlage gearbeitet, um sie rechtzeitig den Mitgliedsbetrieben zur Verfügung stellen zu können.

Version vom 12. Dezember

Jetzt müssen wir nachbessern!

Vor wenigen Wochen erhielten alle Biobetriebe mit raufutterverzehrenden Tierarten einen Brief mit „Sonderinformation“ zum Thema Richtlinienänderungen, -verschärfungen vordergründig für den Bereich Weidehaltung für Wiederkäuer auf Biobetrieben. Weitere Punkte betreffen Enthornung und andere Eingriffe am Tier sowie Überdachung von Ausläufen (v.a. Kälberausläufe).

Gründe für dieses Anschreiben sind Aufforderungen der zuständigen EU-Behörden an Österreich, in den beanstandeten Bereichen (nach erfolgtem Audit 2017) Anpassungen vorzunehmen.

Für diese Anpassungen sind keine „Übergangsfristen“ vorgesehen, weil aus Sicht der EU-Kommission keine neuen Regelungen eingeführt, sondern bestehende nicht umgesetzt wurden.

Aus heutiger Sicht kann festgehalten werden: Ab dem kommenden Frühjahr werden alle Biobetriebe mit Raufutterverzehrern Weideflächen bestoßen müssen.

Bestätigungen und Protokolle bezüglich Ausnahmen von der Weidehaltung nach BIO AUSTRIA-Richtlinien, die wir ausgestellt haben, sind hinfällig!

Weidealtung für Wiederkäuer auf Biobetrieben

Die Aussichten, das politisch irgendwie „zu richten“, sind nicht gegeben.
Es wird voraussichtlich noch Wochen, u.U. bis ins Frühjahr hinein dauern, bis wirklich Klarheit darüber herrscht, welche rechtlichen Details festgehalten worden sind und umgesetzt werden müssen.

In der Bio-Verordnung steht aber in Artikel 14 auch unmissverständlich, dass Weide dann anzubieten ist, wenn „…die Witterungsbedingungen und der Zustand des Bodens dies erlauben,…“

Das heißt, wir sind auch in Zukunft nicht gezwungen, nasse Grünlandbestände durch Viehtritt umzugraben und zu zerstören. Und auch nicht, die Kühe an Tropentagen der prallen Hitze auszusetzen.

Lösungen mit Hausverstand sind gefragt und die werden wir finden.
Weidehaltung erfordert ganz generell die Beschäftigung mit pflanzenbaulichen, fütterungstechnischen und züchterischen Fragen.

BIO AUSTRIA und das Bio-Institut Raumberg-Gumpenstein tun das, wie viele Biobetriebe auch, seit über 10 Jahren.
Wir werden darin nicht nachlassen dürfen, denn dass Weidehal- tung zukünftig ein fixer Bestandteil der Biotierhaltung sein wird, steht unter dem Eindruck der aktuellen rechtlichen Entwick- lung – mehr denn je – außer Zweifel.

In welchem Bereich auch immer Unterstützungsbedarf erwächst, stehen wir selbstverständlich jederzeit helfend zur Seite. Einfach anrufen, wenn gewünscht und erforderlich, sind wir auf den Betrieben vor Ort!

Kälberstall an der frischen Luft. © Markus Danner
Kälberstall an der frischen Luft. © Markus Danner

Auslaufflächen müssen den Charakter von Freigelände aufweisen

Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald neue Fakten vorliegen.

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