Manchmal eine heikle Sache: Zukauf von Saatgut für den Biobetrieb.
Die aktuellen Rechtsgrundlagen für Biolandwirtschaft erschweren den Bezug von konventionellen Betriebsmitteln. Die Absicht ist nicht neu, es soll möglichst systemintern zugekauft werden, also Biosaatgut verwendet werden, wann immer dies möglich ist.
Ackerkulturen, Zwischenfrüchte
Generell ist für Ackerkulturen incl. Zwischenfruchtsaatgut und Feldfutter Biosaatgut zu verwenden. Gelegentlich kommt es natürlich zu Engpässen oder aber auch zu Nichtverfügbarkeit von bestimmten Sorten. Muss auf konventionelles Saatgut zurückgegriffen werden, gilt der Bedarf erst dann als gegeben, wenn die Biosaatgut-Datenbank der AGES den Mangel von Biosaatgut ausweist.
Sorten mit ähnlichen Eigenschaften werden gruppiert. Künftig ist es nur möglich konv. Saatgut genehmigt zu bekommen, wenn höchstens drei ähnliche Sorten verfügbar sind.
Derzeit betrifft diese Regelung Weizen, Mais und Sojabohne.
Grünlandsaaten
Vielerorts ist die Neuregelung der Grünlandsaaten bedeutsamer.
Das schnelle „Mitnehmen“ von Wiesensaatgut beim Lagerhaus ohne Kontrolle der Bioqualität ist in der Form nicht mehr möglich.
Wird konventionelles Saatgut gekauft, ist vorher ein Ansuchen an die Kontrollstelle einzureichen.
Nicht bewilligungspflichtig ist Saatgut, welches 70% Biokomponenten enthält, und die Arten der 30% konventionellen Anteile auf der allgemeinen Ausnahmeliste (liegt ebenfalls auf der AGES Datenbank auf) zu finden sind.
Wer nie Einzelkomponenten (z.B. ausschließlich Englisches Raygras oder Wiesenrispengras) kauft, für den ist diese Liste nicht von großer Bedeutung. Die Hersteller der Mischungen werden sich natürlich bemühen, die Zusammensetzung derart zu gestalten, dass die Kunden beim Kauf eben keine Genehmigung einholen müssen. Eine entsprechende Etikettierung der Produkte wird auf diesen Umstand hinweisen – bitte beachten!
Die dringende Empfehlung lautet generell: Rechtzeitig planen, d.h. für allfällige Frühjahrs- Nachsaaten jetzt(!) um die Beschaffung kümmern, das Angebot beim Händler des Vertrauens erfragen, prüfen und ggf. Ansuchen stellen. Das Formblatt für die Kontrollstelle SLK und ABG
Markus Danner