Manchmal eine heikle Sache: Zukauf von Saatgut für den Biobetrieb.
Die aktuellen Rechtsgrundlagen für Biolandwirtschaft erschweren den Bezug von konventionellen Betriebsmitteln. Die Absicht ist nicht neu, es soll möglichst systemintern zugekauft werden, also Biosaatgut verwendet werden, wann immer dies möglich ist.
Ackerkulturen, Zwischenfrüchte
Generell ist für Ackerkulturen incl. Zwischenfruchtsaatgut und Feldfutter Biosaatgut zu verwenden. Gelegentlich kommt es natürlich zu Engpässen oder aber auch zu Nichtverfügbarkeit von bestimmten Sorten. Muss auf konventionelles Saatgut zurückgegriffen werden, gilt der Bedarf erst dann als gegeben, wenn die Biosaatgut-Datenbank der AGES den Mangel von Biosaatgut ausweist. Sorten mit ähnlichen Eigenschaften werden gruppiert. Künftig ist es nur möglich konv. Saatgut genehmigt zu bekommen, wenn höchstens drei ähnliche Sorten verfügbar sind. Derzeit betrifft diese Regelung Weizen, Mais und Sojabohne.
Grünlandsaaten
Vielerorts ist die Neuregelung der Grünlandsaaten bedeutsamer. Das schnelle „Mitnehmen“ von Wiesensaatgut beim Lagerhaus ohne Kontrolle der Bioqualität ist in der Form nicht mehr möglich.
Wird konventionelles Saatgut gekauft, ist vorher ein Ansuchen an die Kontrollstelle einzureichen. Nicht bewilligungspflichtig ist Saatgut, welches 70% Biokomponenten enthält, und die Arten der 30% konventionellen Anteile auf der allgemeinen Ausnahmeliste (liegt ebenfalls auf der AGES Datenbank auf) zu finden sind. Wer nie Einzelkomponenten (z.B. ausschließlich Englisches Raygras oder Wiesenrispengras) kauft, für den ist diese Liste nicht von großer Bedeutung. Die Hersteller der Mischungen werden sich natürlich bemühen, die Zusammensetzung derart zu gestalten, dass die Kunden beim Kauf eben keine Genehmigung einholen müssen. Eine entsprechende Etikettierung der Produkte wird auf diesen Umstand hinweisen – bitte beachten!
Die dringende Empfehlung lautet generell: Rechtzeitig planen, d.h. für allfällige Frühjahrs- Nachsaaten jetzt(!) um die Beschaffung kümmern, das Angebot beim Händler des Vertrauens erfragen, prüfen und ggf. Ansuchen stellen. Das Formblatt für die Kontrollstelle SLK und ABG
Grundsätzlich bekennen wir uns zum Grundsatz, Tierhaltung in der biologischen Landwirtschaft so tiergerecht und „naturnah“ wie möglich zu gestalten. Das schließt das prinzipielle Bekenntnis zur Weidehaltung mit ein, selbstverständlich im Einklang mit arbeits- und ertragswirtschaftlichen Erfordernissen und Möglichkeiten. Die Intention von BIO AUSTRIA war niemals eine „Ohne Rücksicht auf Verluste“ -Strategie, im Gegenteil. Der Verband hat sich in unzähligen Verhandlungsrunden intensiv für eine flexible Umsetzung eingesetzt. Mehr als die aktuell gültige Regelung war bislang nicht zu erreichen. Aber: Hartnäckige Gerüchte erschweren die Sache in unnötiger Weise. So hält sich in manchen Regionen die verbreitete Meinung, beginnend mit 1. April wären 180 oder gar 210 Weidetage erforderlich. Sowohl Termin als auch Weidetage sind aus der Luft gegriffen, werden nichts desto trotz eifrig weitererzählt.
Fakt bleibt: Weide ja, wenn Gras zum Fressen auf den Weiden steht und der Boden durch Beweidung keinen Schaden nimmt (Nässe).
Der Wolf und andere große Beutegreifer
Seit der beginnenden Wiederkehr des Wolfes hat der Vorstand von BIO AUSTRIA Salzburg dazu eine unmissverständliche Haltung. In der Mitgliederaussendung vom August dieses Jahres haben wir uns wieder in aller Klarheit positioniert:
Wir sehen die traditionelle Grünlandwirtschaft durch die Wiederkehr des Wolfes im subalpinen und alpinen Raum als im höchsten Maße gefährdet an. Wir setzen uns nicht für (illusorische) Herdenschutzmaßnahmen, sondern ganz klar für ein wirksames Jagd-Regime ein, um die Gegenwart des Wolfes nicht zu einer flächendeckenden und allgegenwärtigen Gefahr werden zu lassen. Initiativen und Bemühungen, die auf diesbezüglich erforderliche Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen abzielen, können mit unserer vollen Unterstützung rechnen.
Nichts desto trotz wollen und werden wir aber eine Gesprächsbasis zu allen Organisationen der Zivilgesellschaft aufrechterhalten, die darauf Wert legen. Es war immer eine Stärke des Biobauernvereins, akzeptierter Gesprächspartner auf verschiedenen Ebenen zu sein. Wir sollten trotz unterschiedlicher Positionen nicht als Gegner wahrgenommen werden, aber klare Kante bezüglich unserer Interessen zeigen. Das tun wir.
Mit Schwung gemeinsam vorwärts oder Einzelkämpfertum
Alle Kanäle aufzuzählen, in denen BIO AUSTRIA Einfluss nimmt, lobbyiert, Forderungen platziert und mitarbeitet, würde hier den Rahmen sprengen. Wichtige Arbeitsbereiche bleiben für den Einzelnen meist unsichtbar und stellen oft die Frage in den Raum, „was habe ich von BIO AUSTRIA?“
Lüften wir den Vorhang und stellen ein paar Aufgaben exemplarisch vor: Jahrelang wurde an der seit diesem Jahr gültigen EU Bio-Verordnung gearbeitet und gefeilscht. Die ursprünglichen Fassungen waren reines Konsumenteninteresse und von praktischer bäuerlicher Arbeit weit entfernt. Ausdauer und zähes Ringen mit nationalen und europäischen Partnern sind dann die Voraussetzung für ein erträgliches Verhandlungs-Endergebnis.
Auf nationaler Ebene wird „sozialpartnerschaftlich“ um die Umsetzung der rechtlichen Grundlagen gerungen. Je stärker der Biobauernverband in diesem Ringen ist, desto größer wiederum die Erfolgschance, von nackter Theorie in umsetzbare Praxis zu kommen.
Als einzelner Biobetrieb ist die Einflussnahme überschaubar bis nicht gegeben, als starker Verband schreiben wir an der Geschichte als hartnäckiger Verhandlungspartner mit. Es ist für jeden von uns nicht zufriedenstellend und bedauerlich, oft nur das Schlimmste verhindern statt die eigenen Vorstellungen einbringen zu können. Interessen vertreten ist oft mühsam und braucht letztlich auch Kompromissbereitschaft.
Die biologische Landwirtschaft unterliegt auch fachlich ständiger Weiterentwicklung. Auch auf dem Biobetrieb müssen die Kulturen auf den Feldern funktionieren. Ackerbau, Grünlandwirtschaft, Tierhaltung unterschiedlichster Gattungen, Verarbeitung und Vermarktung liefern uns ständig neue Herausforderungen, die wir mit unseren Betrieben in Zusammenarbeit mit Raumberg-Gumpenstein, der BOKU, der LK und anderen wichtigen Partnern annehmen und Lösungen erarbeiten.
Der BIO AUSTRIA Betrieb holt sich diese „Fort-Schritte“ letztlich in Form der angebotenen Einzel-Beratung und den zahlreichen Publikationen, Veranstaltungen, Fachtagungen und Lehrgängen, die wir anbieten, zu sich in seine Arbeitswelt und profitiert davon auf verschiedenen Ebenen.
BIO AUSTRIA in der Öffentlichkeit
Völlig unterschätzt wird die langjährige Präsenz der Biobauernorganisation in der Öffentlichkeit. Sympathische Auftritte von Biobäuerinnen und Biobauern in Medien und bei öffentlichen Anlässen aller Art, mit ihren vielfältigen Betrieben und ihrer nachhaltigen Wirtschaftsweise, dringen ins Bewusstsein der Gesellschaft.
Bio kann sich sehen lassen. Bio wird geschätzt. Wohl auch und gerade deshalb, weil Bio – anders als „regional“ für sich allein – ein klar definierter Standard ist.
Diesen Platz in der Gesellschaft haben sich die Biobäuerinnen/-bauern in langen Jahren mit und als Teil ihrer Organisation erarbeitet. Im gesamten ländlichen Raum in Österreich, von Bregenz oder Neusiedl bis zur Hochalm in den Tauern begegnet uns das Sonnengelb der BIO AUSTRIA Betriebe. Beinahe fahrlässig wäre, dieses enorme Potenzial aufs Spiel zu setzen. Wer ja sagt zu seiner Bio-Landwirtschaft, wer ja sagt zu einer Zukunft mit seiner Bio-Landwirtschaft, sagt aus allen diesen Umständen heraus auch „Ja, da bin ich dabei!“
Das neue ÖPUL
Über das kommende Umweltprogramm ist in den letzten Wochen seitens der BBK’s umfassend informiert und kommuniziert worden. Die geltenden Fakten wollen hier nicht wiederholt werden.
Kritik an der Rolle von BIO AUSTRIA im Zusammenhang mit der Bio-Maßnahme muss dennoch entgegengehalten werden: Ein Bioverband tritt für seine Mitglieder ein, und für die Sache an sich. Somit ist klar, Bio muss im österreichischen Umweltprogramm den Stellenwert einer eigenen Maßnahme haben – was sonst? Die Umstellungszeit zur Anerkennung und Zertifizierung beträgt zwei Jahre. Somit kann auch die Entscheidung für oder wider Bio keine Husch-Husch Entscheidung sein. Habe ich die Entscheidung dafür getroffen, bin ich Biobetrieb. Natürlich gibt es im Einzelfall Umstände, die einen Ausstieg erzwingen können. Wir empfehlen im Zweifel dennoch nicht, auf die Bio-Maßnahme im ÖPUL zu verzichten.
BIO AUSTRIA wird sich weiterhin stark für die Praxistauglichkeit der strittigen Anforderungen und Vorgaben einsetzen!
Die letzten Jahre boten Phasen, in denen die Entscheidung, Biobauer zu sein, zu bleiben oder zu werden leichter war als in den aktuellen Wochen und Monaten. Die Kugel rollte schon ruhiger. Dennoch gilt: Unterm Strich gibt’s keine wirkliche Alternative.
Biologische Landwirtschaft in Österreich
In über 40 Jahren wurde die heutige Akzeptanz und Relevanz in der Landwirtschaft, Gesellschaft und auf dem Lebensmittelmarkt erarbeitet. Der Stellenwert, den die Biolandwirtschaft in Österreich erreicht hat, ist das Ergebnis langjähriger hartnäckiger Arbeit mit Rückschlägen und Erfolgen auf den vielen Biobetrieben von der Pionierarbeit bis zu jenen, die erst kürzlich zu der Erkenntnis gelangt sind: Ja, das hat Sinn.
Bio ist Erfolgsgeschichte!
Die Entscheidung, auf die biologische Landwirtschaft zu setzen, war und ist für viele österreichische Landwirtschaftsbetriebe die richtige. Die Erfolgsgeschichte der letzten Jahre wird nicht dadurch geschmälert, dass aufgrund einer Krisensituation medial Hysterie betrieben wird.
Das Viertel Butter um gut 3 Euro, kürzlich in einer Nachrichtensendung als „für Viele nicht mehr bezahlbar“ bezeichnet, nähert sich jetzt seinem wahren Wert. Für ein Kilo Butter werden nunmal 25 Liter Milch benötigt. Kurz: Panik ist nicht angesagt. Information und Kommunikation gegenüber der Gesellschaft sowie Standhaftigkeit gegenüber der eigenen Sache ist gefragt. Dass BIO in der Öffentlichkeit Früchte trägt, zeigt auch die Tatsache, dass der Biomarkt in Österreich trotz der Teuerungswelle bislang nicht eingebrochen ist. In Nachbarländern zeigen sich diesbezüglich größere Schwierigkeiten.
Die Verringerung der Preisspanne zwischen manchen konventionellen und biologischen Produkten im Geschäftsregal sehen einige als positiven Effekt, der die angespannte Marktsituation überbrücken und Abwanderung von Biokunden verhindern hilft, andere als Katastrophe, weil sich der Mehrwert der Bioprodukte zu wenig abbildet. In Anbetracht der Wucht, mit der die Ereignisse und Hiobsbotschaften in den letzten Monaten auf uns zurollten, sind Marktverwerfungen jeglicher Art und Intensität aber wenig überraschend. Mit einer guten Portion Gelassenheit werden wir diese unsichere Phase übertauchen. Und mit vereinten Kräften werden wir unseren Anteil einfordern, den Mehrwert unserer Arbeit wieder ins rechte Licht rücken müssen, wie wir das auch in der Vergangenheit immer getan haben.
„Bio“ muss liefern!
In Zusammenarbeit von Praxis, Wissenschaft, Forschung und verbandseigener Beratung ist mit dem Biolandbau eine Methode etabliert, von der wir wissen, dass sie funktioniert und in der Lage ist, unter Schonung der natürlichen Ressourcen Erträge zu erwirtschaften. Erträge, die auf Dauer Versorgungssicherheit garantieren können.
Dass Biolandwirtschaft mit den Höchsterträgen konventioneller Methoden nicht mithalten kann, sollte uns in keiner Weise beunruhigen. Langfristig muss die Sache Bestand haben, und dieses Match zwischen Bio und konventionell ist zugunsten des Biolandbaus entschieden!
An der „Methode“ Biolandwirtschaft müssen wir aber laufend weiterarbeiten. Neben dem ständigen Kampf gegen inakzeptable Forderungen und Vorschriften, woher auch immer sie kommen mögen, lauert auch permanent die Gefahr, Wesentliches aus den Augen zu verlieren und gefährliche Kompromisse einzugehen (z.B. in Düngung, Pflanzenschutz, Fruchtfolge oder Gentechnik..).
Genau deshalb ist ein hoher Organisationsgrad der Biobauern im Verband BIO AUSTRIA notwendig. Nur organisiert können wir das „Werkl“ zusammenhalten. WIR Biobauern wissen wie Tiere gehalten werden sollen. Wir wissen auch wie Fruchtfolgen auszusehen haben. In jahrzehntelanger Praxis haben WIR das entwickelt, nicht „Qualitätssicherungsabteilungen“ in Bürohäusern von Handelskonzernen. Das braucht uns niemand von außen zu erklären.
Um Marketingschmähs aller Art etwas entgegenzusetzen, ist die Identifikation mit einem eigenen bäuerlichen Bio-Standard, der eigenen „Marke“, von entscheidender Bedeutung. Hier dürfen und sollen wir etwas mehr Selbstbewusstsein vor uns her tragen. Eine solche Identifikation kann der BIO AUSTRIA Standard bieten. Er hat einen belegt hohen Bekanntheitsgrad in Österreich. So erinnert sich der Supermarktkunde durch das sonnengelbe Logo auf einem Produkt an seinen BIO AUSTRIA Direktvermarkter genauso wie umgekehrt. Eine echte Win-Win-Situation für jeden Biobetrieb und jeden Verarbeiter und Vermarkter, der Bioprodukte mit dem Label auf den Markt bringt. Jede und jeder Einzelne von uns Biobäuerinnen und Biobauern hat eine Verantwortung für den „Markt“, für die Attraktivität unserer Erzeugnisse beim Kunden!
Ein gemeinsamer Standard schützt vor Verwässerung und Wildwuchs. Denn nichts ist langfristig gefährlicher für den Premiumstandard Bio, als Unklarheit. BIO muss also liefern: Qualität, Quantität, Charme und Sicherheit.
Die Systemleistungen gemeinsam kommunizieren
Die grundsätzlichen Vorzüge der Biolandwirtschaft haben sich in den letzten Jahrzehnten kaum verändert, sie sind nur wichtiger denn je! Themen wie Bodenschutz, Humuswirtschaft, Ressourcen-Effizienz, standortangepasste Bewirtschaftung und Fruchtfolge werden nicht alt. Artenvielfalt und die CO2 Bilanz sind in den vergangenen Jahren brisanter geworden. Dem trägt BIO AUSTRIA insofern Rechnung, als wir beispielsweise die Förderung der Artenvielfalt in unseren Standard festgeschrieben haben und sie mit einem Werkzeug, dem Biodiversitätsrechner, sichtbar machen. So werden aus Erzählungen herzeigbare Fakten.
Das Biobauer/Biobäuerin sein ist viel mehr, als ein Bündel von Richtlinien und Vorgaben einzuhalten, die uns zweifellos schwer fordern. Allen äußeren Einflüssen und Forderungen gegenüber sind wir dann bestmöglich gewappnet, wenn wir uns darauf verlassen können, in und mit einer großen Interessensgruppe eben deren Interessen voranzutreiben und die Wurzeln unserer biobäuerlichen Werte nicht zu verlieren. Wurzeln geben bekanntlich Standfestigkeit und verhindern Erosion.
Mit 1. Jänner 2022 tritt die neue Bio-Verordnung in Kraft. In einigen Punkten sind auch bei Bio-Rindern, Schafen, Ziegen und in anderen Bereichen Anpassungen notwendig.
Die neue Bio-Verordnung 2018/848 mit ihren ergänzenden Verordnungen und Rechtsakten ersetzt die bisher geltenden EU-Bio-Regelungen. Viele Bereiche wurden ins neue Regelwerk übernommen, bei einigen kommt es zu Änderungen. Allgemein kann gesagt werden, dass die Dokumentation zukünftig noch mehr an Gewicht bekommt. Der Einsatz von konventionellen Betriebsmitteln und der Zukauf von konventionellen Tieren werden weiter eingeschränkt.
Bio-Futtermittel: geringfügige Änderung
Für Bio-Wiederkäuer gilt nach wie vor: Die Futtermittel für Pflanzenfresser müssen zu 100 % biotauglich sein und zu 60 % vom eigenen Betrieb oder von einem Betrieb aus derselben Region stammen. Ab Jänner 2024 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 70 %.
Verringert wird auch der Prozentanteil, wenn Futtermittel von Betrieben in Umstellung zugekauft werden. Die Jahresfutterration darf nur mehr 25 % Futtermittel aus dem zweiten Umstellungsjahr enthalten. Bisher waren es 30 %. Gleich bleibt der Prozentanteil bei Umstellungsfuttermitteln vom eigenen Betrieb mit 100% sowie der maximale Anteil von 20% konventionellen Futtermitteln durch Flächenzugang am eigenen Betrieb.
Bio-Kälber sind während der Mindesttränkedauer von 90 Tagen mit natürlicher Milch, vorzugsweise mit Muttermilch, zu versorgen. Nur in Notfällen mit tierärztlicher Bestätigung darf ein Bio-Milchaustauscher in dieser Zeit verfüttert werden.
Kleine oder weitreichende Details ändern sich mit Inkrafttreten der neuen Eu Bio Verordnung
Weide für alle Bio-Tiere
Mit Beginn der kommenden Weidesaison müssen alle Bio-Pflanzenfresser auf die Weide, wenn die Umstände dies ermöglichen. Eine zeitweilige Unterbrechung des Weideganges ist demnach nur aufgrund der Witterung, des Zustandes des Bodens und den jahreszeitlichen Bedingungen möglich. Schwierige strukturelle Voraussetzungen am Betrieb, wie wenige hofnahe Flächen oder der Viehtrieb über stark befahrene Straßen, befreien nicht mehr von der Weidevorgabe. BIO AUSTRIA und die Landwirtschaftskammer Österreich setzten sich in vielen Verhandlungsrunden mit den zuständigen Ministerien und in zahlreichen Stellungnahmen für eine Flexibilität bei der Umsetzung der Weide ein. Zukünftig werden alle Tiere dem Haltungssystem zugeordnet, in dem sie stehen. Daraus ergibt sich das Weideausmaß. Beim Haltungssystem A (Laufstall mit Auslauf) steht der Bewegungsaspekt im Vordergrund. Eine Bewegungsweide ist in diesem Fall ausreichend. Werden Tiere im Laufstall ohne Winterauslauf (Haltungssystem B) oder in Kombinationshaltung (Haltungssystem C) gehalten, muss mit dem Weidegang dem Bewegungsaspekt und der Futteraufnahme in umfassender Weise Rechnung getragen werden. Während der ersten Aufzuchtphase der Kälber oder wenn notwendige Routinemaßnahmen, wie Belegen oder Verkaufsvorbereitung durchgeführt werden müssen, können die Tiere vorübergehend im Stall bleiben.
Endmast und Weide
Bisher konnten Rinder für die Fleischerzeugung während der Endmast für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich im Stall fertiggemästet werden. Auch in diesem Punkt ergeben sich teilweise Änderungen. Laut neuer Bio-Verordnung müssen über ein Jahr alte männliche Rinder (Stiere und Ochsen) Zugang zur Weide oder zu Freigelände haben. Das ermöglicht, dass der Tierhalter wählen kann, ob der Zuchtstier oder die Ochsen auf die Weide kommen oder den Sommer im Laufstall mit Auslauf verbringen. Somit ist bei diesen Tierkategorien eine Endmast im Stall umsetzbar. Bio-Kalbinnen muss in der Endmastphase zumindestens eine Bewegungsweide angeboten werden.
Eingriffe nur mit Genehmigung
Eingriffe bei Nutztieren sind nur nach behördlicher Ausnahmegenehmigung und mit Angaben von Gründen möglich. Dazu zählen das Entfernen der Hornknospen bei bis zu sechs Wochen alten Kälbern oder die Enthornung von über sechs Wochen alten Kälbern oder Rindern. Der Antrag auf Genehmigung ist ausschließlich über das VIS zu stellen. Die Kastration von männlichen Tieren ist nach wirksamer Betäubung und postoperativer Schmerzbehandlung weiterhin zulässig. In diesem Fall ist keine Genehmigung der Behörde notwendig.
Nasenring bei Zuchtstieren OHNE GENEHMIGUNG
Das Einziehen des Nasenringes bei über 10 Monate alten Zuchtstieren führt zu keiner Aberkennung des Bio-Status, da es aus Gründen der Arbeitssicherheit der Betreuungspersonen und zum sicheren Führen der Tiere bei Versteigerungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Tier bleibt weiterhin Bio. Ab 1.1.2022 ist die Antragstellung für diesen Eingriff über das VIS hinfällig!
Nasenringe werden der Sicherheit willen weiterhin möglich sein
Gesunde Tiere
Der vorbeugende Einsatz von chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln sowie von Antibiotika sind verboten. Neu hinzu kommt, dass auch Bolis auf chemisch-synthetischer Basis nicht präventiv eingesetzt werden dürfen.
Größe von Stall- und Auslaufflächen
Die vorgeschriebenen Mindestmaße der Stall- und Auslaufflächen bleiben gleich. Sie sind allen Tieren zur Verfügung zu stellen, außer beim Haltungssystem B, wo der Winterauslauf bei Weidegang entfallen kann. Neu ist allerdings, dass bei Neubauten die Auslaufflächen seit Jänner 2021 nur mehr zu 50 % (75 % in Regionen mit mehr als 1200 mm Niederschlag) überdacht werden dürfen. Altbauten müssen bis Ende 2030 den genannten Vorgaben entsprechen.
Zukauf konventioneller Zuchttiere: noch ein Jahr Schonfrist
Im Jahr 2022 bleibt das Antragsverfahren rund um den konventionellen Tierzukauf noch gleich wie bisher. Ab dem Jahr 2023 hingegen ist für JEDEN konventionellen Tierzukauf ein Ansuchen bei der Behörde notwendig. Angenommen sind nur die gefährdeten Nutztierrassen.
Grünlandsaatgut – Änderungen bei konventionellen Mischungen
Die bisher gültige Regelung, dass konventionelles Grünlandsaatgutmischungen ohne Genehmigung der Behörde auf Biobetrieben verwendet werden darf, ENTFÄLLT AB 2022. Während also biologische oder Umstellungs(UM)- Komponenten/Mischungen natürlich ohne Antrag eingesetzt werden dürfen, ist hingegen für nichtbiologische Komponenten/Mischungen ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung notwendig.
Eine Sonderregelung gibt es bei Mischungen für Futterpflanzen mit min. 70% Bio/UM-Komponenten. Bei Verwendung einer solchen Mischungen ist eine Ausnahmegenehmigungen für die konventionellen Komponenten nur dann zu beantragen, sofern diese nicht in der (nationalen) Liste der allgemeinen Ausnahmegenehmigungen angeführt ist. Die Verfügbarkeit von Bio/UM Saatgut ist in der AGES Bio-Saatgutdatenbank ersichtlich.
Grünlandsaaten – künftig BIO oder antragspflichtig!
Zusehends wird Schwefel als ertragsbegrenzender Nährstoff im Grünland diskutiert. Das geht grundsätzlich mit beinahe jedem relevanten Nährstoff so. Das kann man für gut befinden oder kritisieren, sei’s drum.
In der Biolandwirtschaft ist die Prämisse seit jeher, die Dinge nicht allein stofflich, schon gar nicht Einzel-Nährstoff-bezogen zu betrachten, sondern ganzheitlich.
Das gilt für die NPK Diskussion ebenso wie für pro und kontra Kalkung und – ganz im Trend – eben Schwefel.
Vor bereits vielen Jahren begannen vor allem Biobauern, Steinmehl in die Gülle zu blasen/mixen. Mit dem Ziel, deren Geruchsintensität zu mildern, die Abgasung und somit die Verluste einzudämmen und die Gülle milder zu machen. Durchaus mit Erfolg.
hwk.at die Feinheit des Materials ist entscheidend
Das blieb nicht unbeobachtet. Plötzlich war es auch en vogue, Kalk in die Gülle zu rühren, sogar Asche. Und neuerdings Schwefel.
Hatte diese Praxis mit Steinmehl (Urgesteinsmehl wie Diabas/Basalt) Sinn, muss ebendieser bei den anderen Materialien bezweifelt werden. Nicht nur bezweifelt – durch tragische Ereignisse wie dem Tod einer Rinderherde im Stall in Tirol Ende 2019- wird aufgezeigt, wie gefährlich es sein kann, eine Idee unreflektiert einfach zu kopieren und unter völlig anderen Voraussetzungen anzuwenden!
Folgende Meldung stammt von der LK Oberösterreich; https://ooe.lko.at/vorsicht-mit-schwefel-in-gülle+2500+3061532
Schwefel einmischen ist verboten – Lebensgefahr
Einer Initiative der Landwirtschaftskammer Tirol ist es zu verdanken, dass die lebensgefährliche Praxis des Einrührens von Schwefel in Gülle ab sofort verboten ist – es besteht nämlich akute Lebensgefahr.
Es war bisweilen Praxis, dass eine Schwefeldüngung über das Zumischen von elementarem Schwefel zu Gülle erfolgt ist.
Dabei kommt es im Zuge des Einrührens zur Bildung von Schwefelwasserstoff (H2S). Bis zu einer Konzentration von 200 ppm ist Schwefelwasserstoff ein stechend riechendes Gas; bei Konzentrationen darüber werden die Geruchsnerven gelähmt und ab Konzentrationen von 700 ppm ist Schwefelwasserstoff tödlich.
Worin liegt der Unterschied? Steinmehl, auch Tonminerale, Zubereitungen von Mikrobenkulturen, neuerdings Pflanzenkohle, haben die Eigenschaft, durch ihre hohen spezifischen Oberflächen mit freien Stoffen in der Gülle in Wechselwirkung zu treten. Sie anzulagern. Dadurch erkennt unsere Spürnase weniger flüchtige Partikel in der Luft, wenn solche Güllen gerührt oder ausgebracht werden. Dadurch bleibt mehr Schwefel, mehr Stickstoff in der Gülle, – dort, wo wir das haben wollen.
Andere Zusatzstoffe, – wie Asche, Kalk, Schwefel – reagieren in der Gülle teilweise chemisch. Dadurch entstehen zusätzlich Gase (Ammoniak, Schwefelwasserstoff, evtl. Methan..), die Verluste steigen statt sie geringer werden. Der einzige Vorteil: Die Ausbringung des Düngers geht mit der Gülle (automatisch) mit.
www.giglberg.net Das berühmte “Liebig-Fass”: es wird immer eine Daube die kürzeste sein!
Es ist also von entscheidender Bedeutung, vor dem Einsatz irgendeines Zusatzstoffes in Hofdüngern sich zu fragen: Aus welchem Grund? Mit welchem Ziel? Was sind die Alternativen?
Wir sind mit unserer Methodik im Biolandbau auf einem guten Weg. Viele Biobauern sind Forscher aus Leidenschaft. Das führt dazu, dass unsere Methodik weiterhin eine Vorwärtsentwicklung erfährt. In Zusammenarbeit mit Forschung und Beratung. Sich daran anzuhalten, dieses Wissen bei der Beratung auch abzuholen, ist das Gebot der Stunde. Auf dass sich Ereignisse wie oben zitiert vermeiden lassen, dass die Ressourcen der Betriebe im Betriebskreislauf bleiben, die Umwelt von Immissionen geschützt und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe verbessert wird.
Und Schwefel – ja, Schwefel braucht’s dann, wenn objektiv festgestellt wird, dass’s Schwefel braucht. Sonst nicht.
Markus Danner
Titelbild: salzburger-lagerhaus.at
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