Artenvielfalt in der Kulturlandschaft

Die Thematik des europa- und weltweiten Artenschwundes ist in der öffentlichen Diskussion omnipräsent und zeigt sich deutlich und zunehmend in politischen Handlungsfeldern. Künftig wird damit zu rechnen sein, dass sich die Gesetzgebung mehr um die Verträglichkeit menschlichen Handelns und Wirtschaftens Gedanken macht.

Der Hauptzweck landwirtschaftlich genutzter Graslandschaften liegt in der Futtergewinnung, hauptsächlich für Wiederkäuer.
Mit den gestiegenen Ansprüchen an die Leistung von Wiederkäuern stieg auch die Notwendigkeit, hochverdauliches Grundfutter zu produzieren. Die „Schlagzahl“ auf der Wiese erhöhte sich. Das ist wohl der gravierendste Umstand, der zur massiven Veränderung des ursprünglichen Pflanzenbestandes führt und den Lebensraum Wiese für viele tierische Bewohner ungemütlicher und unattraktiver macht. Solange wir hochleistende Tiere füttern, wollen und können wir zum flächendeckenden Sonnwend-„Altheu“ nicht zurück.

Trotz intensiver Futternutzung Lebensraum bereitstellen

Alle Überlegungen, den vielerorts verdrängten Arten trotzdem ein Leben, Überleben und Vermehren zu ermöglichen, zielen darauf ab, ein möglichst vielfältiges Landschaftsmosaik entstehen zu lassen. Die Inseln aus Altbeständen, Blühflächen, Ruhezonen und sonstigen kleinen „Schlampereien“ sollen Pflanzen und Tieren den Lebensraum bereitstellen, den sie in den Intensivwiesen eben nicht mehr vorfinden. Unter diesem Gesichtspunkt kann auch die Regelung im ÖPUL verstanden werden, dass Feldstücken, die größer als 5 Hektar sind, eine Biodiversitätsfläche von mindestens 15 Ar zugeteilt werden muss. 

Intensivwiesen sind nicht ganz „außen vor“

Intensiv genutzte, 4-5 schnittige Wiesen sind in ihrer Relevanz bezüglich der Artenvielfalt bescheiden. Eine durchaus bedeutsame, im Biodiversitätsrechner von BIO AUSTRIA auch honorierte Maßnahme ist der Verzicht auf Mähaufbereiter. Insekten (Bienen), die sich etwa auf Weißklee- oder Löwenzahnblüten gütlich tun, überleben eine Mahd oft, den Mähaufbereiter hingegen selten.
Der Futterqualität zuträglich ist die Mahd nach Abtrocknen des Taus. Dann beginnt aber der Insektenflug und Blütenbesuch. Diesbezüglich ist die sehr frühe Mahd vorteilhaft. Mähen vor oder nach Abtrocknen des Mähguts ist aber ohnehin eine eher akademische Frage, denn auf wieviel Betrieben ist in einem Zeitfenster von wenigen Stunden die Mäharbeit getan und die Möglichkeit gegeben, sie vor oder nach dem Frühstück zu erledigen?

Bis zu drei Nutzungen – da wird’s bunter

Multikulturell besser aufgestellt  sind Wiesen, Schläge oder Teilflächen von Wiesen, die weniger als vier Nutzungen dienen.

Von Tallagen bis zu mittleren Höhenlagen von 800 bis 900m Seehöhe lassen inzwischen sogar Dreischnittwiesen Nutzungsfenster von 8 bis 9 Wochen zu. In diesen Ruhezeiten können Vögel eine Brut aufziehen, einige Kräuter und Gräser zur Samenreife gelangen. Hier beginnt sich ein Insekten-Allerlei einzufinden.

Die Leguminosenvielfalt steigt in diesen Flächen deutlich an und steigert die Attraktivität in mehrfacher Hinsicht. Sie helfen, Dünger zu sparen, sie blühen lange und verschiedenfarbig, und sie zeigen eine deutlich höhere Nutzungselastizität. Soll heißen: Das Futter hat trotz älterem Bestand eine vernünftige Wertigkeit. 
Biobäuerinnen und Biobauern, die solche Wiesen bewusst wahrnehmen, die Nutzung und Pflege auf die schon hohe Vielfalt anpassen, haben meist eine große Freude damit. Da wird das Pflücken eines  Muttertags- und Vatertagsstraußes wieder selbstverständlich.

Ein- und Zweischnittwiesen, die Klassiker der Biodiversitätsflächen

wird`s auf der Wiese bunter, steigt die Artenvielfalt beträchtlich © Danner

Mager oder feucht. 
Zweinutzige Wiesen sind häufig seichtgründige, sonnseitige, eher trockene Magerwiesen. Ihnen bescheinigen Biologen und Botaniker einen besonders hohen Wert im Sinne der Artenvielfalt. Diese Flächen zu belassen wie sie sind, bzw. wieder so zu lassen wie sie von Natur aus wären, ist wirtschaftlich kein Verlust. Hier Dünger zu investieren, setzt sich kaum in Ertrag um, der Verlust von Artenvielfalt ist hingegen beträchtlich. An anderer Stelle ist Mist oder Gülle deutlich besser angelegt. 
So können Mager-Wiesen dieser Art mit Stolz als Biodiversitäts-Hotspots präsentiert werden.

Feuchtwiesen, die als sogenannte „WF“ Flächen mit sehr später Schnittzeitauflage versehen sind, liefern ohnehin nur Einstreu, bestenfalls Pferdeheu. Welches übrigens den Einhufern sehr zuträglich ist. Pferde mögen Magerheu nicht nur gern, es verhindert Hufrehe, Sehnenschwäche  und schlechte Zähne.
Feuchtwiesen sind aufgrund ihrer langen, ungestörten Aufwuchszeiten und der temporären oder dauerhaften Vernässung ein Paradies für Amphibien, Insektenarten und auch ins Hintertreffen geratene Pflanzen wie dem Knabenkraut oder Pfeifengräsern.

Reduziert genutzte Ecken, Streifen, Raine

Die zuletzt beschriebenen Flächen müssen keine ganzen Feldstücke sein. Im Sinne der eingangs erwähnten Landschaftsmosaik-Bildung sind besonders auch kleinflächige Strukturen wichtig, um die Vernetzung und Brückenbildung in der Landschaft herzustellen. Viele Arten sind nicht besonders mobil, brauchen beim Wandern zwecks genetischen Austauschs auf kurze Strecken Zwischenstationen. 
Blüh- oder Altgrasstreifen, an Zäunen, Hecken, Gewässerläufen oder Wegen angelegt oder einfach stehengelassen, leisten hier wichtige Funktionen und verursachen keinen Arbeitsaufwand.

Altgras überjährig stehen zu lassen, ist nicht besonders beliebt. Wir sind zur Ordnung erzogen worden. Nichts desto trotz kann es sich anbieten, einen Graben, eine Mulde, einen „Spitz“ zwischen Weg und Nachbargrundstück nicht auszumähen (ab. 15. August bei ÖPUL-DIV), und so über den Winter bis ins Frühjahr hinein mit Stengeln, Stauden, Wind- und Wetterschutz ein Überwinterungshabitat für viele Insektenarten bereitzustellen.

Dies sind Flächen, die als ÖPUL Biodiversitätsauflage der Variante C gelten, im Folgejahr automatisch Variante A, weil sie dann noch bis zum 2. Schnitt vergleichbarer ortsüblicher Flächen stehenbleiben.

Pufferstreifen

Eine Auflage in der „erweiterten Konditionalität“, die Bestimmung GLÖZ 4 (ich bitte um Nachsicht, diese Begrifflichkeiten entstammen nicht meiner Kreativität!) sieht Pufferstreifen entlang von Gewässern vor. Auf mindestens 3 Meter Breite, bei belasteten Gewässern („Zielverfehlung“ lt. Gewässerwirtschaftsplan) 5 Meter, bei stehenden Gewässern 10 Meter dürfen keine Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen erfolgen.
So bietet sich ein solcher Streifen ohnehin an, als Biodiversitätsfläche mit den entsprechenden Nutzungsfenstern bewirtschaftet zu werden. Als Grenzflächen unterschiedlicher Landschaftsstrukturen (Gewässer – Wiese) werden sie zu Begegnungszonen und Jagdrevieren erster Güte!

Hecken

Sträucher und niederwüchsige Gehölzstrukturen gehören in vielen Regionen zum Landschaftsbild.
Viele sind aber auch verschwunden. Die Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Landschaftselementen, deren dauerhafte Unter-Schutz-Stellung hat nicht selten zum unerwünschten Effekt geführt, dass sie entfernt wurden, bevor der Schutzstatus schlagend wurde.
Diesbezüglich hat auch der Fördergeber dazugelernt, „Landschaftselemente“ sind nun jährlich variabel zur Förderung beantragbar.
So bleibt zu hoffen, dass eine „Renaissance des Interesses“ an diesen vielseitigen und äußerst wertvollen Landschaftsgestaltern und Lebensräumen eingeleitet wird.

Welchen Zweck kann eine Hecke in einer Graslandschaft erfüllen?
  • Windschutz, Taubildung (verzögerte Bodenaustrocknung)
  • Fruchtnutzung
  • Unterschlupf (Rebhuhn, Fasan, Hase und Igel, Reh,…)
  • Nistplatz
  • Nektarträger
  • Futterquelle und Wohnraum (für Singvögel)
  • Medizinalwirkung (für Weidetiere)
  • Schattenspender
  • Flurabgrenzung
  • Energieholznutzung
Hecken sind hocheffiziente Landschaftsstrukturen © Danner

So spricht man heute gerne und zurecht von „Mehrnutzungshecken“. Diesen Mehrnutzen gilt es zu entdecken.

Nichtflächige Landschaftsstrukturen

Landschaft wird durch ganz Offensichtliches geprägt wie Wald und Wiese, Hofstellen, Siedlungen, Wasserläufe, Teiche und Seen, Baumgruppen und mächtige Solitärbäume. Kleine Strukturen sind oft unscheinbar und nur auf den zweiten Blick sichtbar. Sie sind dennoch für viele Organismen unverzichtbar.

Lesesteinhaufen, Altholz(-haufen) für Eidechsen, Blindschleichen, Holzläger, Kleingewässer oder Entwässerungsgräben mit flachen Böschungen, sonnenexponierte unbewachsene Erde, (für Wildbienen), schlammige Wasserlachen auf Feldwegen oder Hofstellen (Nistmaterial für Schwalben), ein paar Disteln oder Brennnesselgruppen und vieles dergleichen soll Platz haben dürfen, um die Vielfalt, die auf diese „Unordentlichkeiten“ angewiesen ist, zu ermöglichen. Das alles berührt nicht unser Zeit- oder Geldbudget. Das macht keine Arbeit. Es ist eine Frage der Einstellung, ob wir das zulassen oder nicht.

Biodiversitätsleistungen objektiv bewerten

Der Biodiversitätsrechner von BIO AUSTRIA bzw. der Bericht, den jeder Betrieb mit diesem Werkzeug ausgewiesen bekommt, ist sozusagen die Quittung, der Nachweis für alles, was auf dem Bio-Grünlandbetrieb (wie auch auf dem Ackerbaubetrieb) an Maßnahmen aktiv umgesetzt oder an ordentlichen und „unordentlichen“ Strukturen zugelassen wurde.

Nach zahlreichen Erhebungen mit dem Rechner kann zusammenfassend festgestellt werden, dass der allergrößte Teil der BIO AUSTRIA Grünlandbetriebe die geforderte Mindestschwelle von 200 Punkten übertrifft. Das bestätigt auch den Ansatz, die Biodiversitätsleistungen der BIO AUSTRIA Betriebe zu erfassen und darstellen zu wollen, nicht mit zusätzlichen „Auflagen“ das Leben zu erschweren.

Für Betriebe, die auf einheitlichen Bodenqualitäten in Gunstlagen wirtschaften und in den letzten Jahren die gesamte Grünlandfläche homogen als Vielschnittwiese genutzt haben, ist es natürlich eine Herausforderung, sich die eine oder andere Maßnahme zu überlegen und umzusetzen, um dem Standard zu entsprechen. Allein, die Maßnahmen für die Biodiversitäts-Auflagen des neuen ÖPUL Programms, kombiniert mit dem verstärkten Weideangebot auf Biobetrieben lässt auch die intensiver wirtschaftenden Betriebe der Gunstlagen in Sichtweite der Punkteschwelle kommen.
Die ggf. noch fehlenden Maßnahmen umzusetzen soll kein  Ärgernis und kein Hindernis für Biobäuerinnen und Biobauern sein, sondern eine Bereicherung für jeden Betrieb

Markus Danner

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