Zukauf konventioneller Nutztiere auf den Biobetrieb

Dürfen weiterhin konventionelle Tiere zugekauft werden? Ja.
Allerdings unter verschärften Auflagen. Für konventionelle Tierzukäufe muss ab sofort eine behördliche Genehmigung eingeholt werden. In Salzburg ist dafür die Veterinärdirektion zuständig, die Antragstellung erfolgt über das bereits durch die Anträge für Eingriffe bekannte VIS-System.

Nur für Zukäufe von konventionellen Tieren gefährdeter Rassen braucht es keine Genehmigung. Dies gilt für alle Rassen laut Liste für die ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“.

Welche Vorrausetzungen sind für eine erfolgreiche Genehmigung zu erfüllen?

Für eine Genehmigung muss nachgewiesen werden, dass keine passenden Bio-Tiere in näherer Umgebung verfügbar sind. Für diese Zwecke wurden Bio-Tierdatenbanken eingerichtet, über welche eine Nichtverfügbarkeit nachgewiesen werden kann.

Für Wiederkäuer ist dies die Seite: www.almmarkt.at für Schweine www.pig.at

Auf diesen Plattformen können Bio-Landwirte kostenlos Bio-Tiere zum Verkauf anbieten.

Wie ist der Ablauf für Käufer? 

Als Käufer kann ich die Bio-Tierdatenbank nach passenden Bio-Tieren durchsuchen. Ist die Suche erfolglos, kann direkt aus der Tierdatenbank ein „Nachweis über die Nichtverfügbarkeit von Bio-Tieren“ heruntergeladen werden. Mit diesem Nachweis kann dann innerhalb von fünf Tagen im VIS eine Genehmigung für konventionellen Tierzukauf erstellt werden.

BIO-Tiere, die auf anderen Plattformen oder auf anderen Wegen angeboten werden, haben keine Relevanz! (dürfen und sollten aber selbstverständlich gekauft werden)

© Bio Austria

Was wenn Bio-Tiere vorhanden sind, diese aber nicht den gesetzten Erwartungen entsprechen?

Eine Genehmigung für konventionellen Tierzukauf kann auch erfolgen, wenn keine qualitativ passenden Bio-Tiere vorhanden sind. Qualitative Merkmale sind etwa Hornstatus, Laufstall/Kombinationshaltung, Leistungsmerkmale, Alpung oder Impfstatus.
Weiters spielt auch die Entfernung der angebotenen Bio-Tiere eine Rolle. Tiere die unzumutbar weit entfernt (>65 km)* oder die zu einem unzumutbaren Preis zugestellt werden würden, stellen einen Grund für eine Nichtverfügbarkeit dar.
*gilt nicht für Schweine

Wie ist der Ablauf im VIS-System?

Im VIS-System kann jeder Landwirt selbstständig für seinen Betrieb einen Antrag auf Genehmigung eines konventionellen Tierzukaufs stellen. Dafür müssen auch die passenden Nachweise über die Nichtverfügbarkeit von Bio-Tieren hochgeladen werden. Nach erfolgter Antragstellung kann ein konventioneller Tierzukauf erfolgen. Die Veterinärdirektionen sendet nach erfolgter Antragstellung einen Bescheid zu, dieser wird bei der jährlichen Bio-Kontrolle auf seine Rechtmäßigkeit geprüft.

Welche Tiere dürfen konventionell zugekauft werden?
Grundsätzlich ist nur der Zukauf von konventionellen Zuchttieren möglich.

  • Erwachsene* männliche Tiere zur Bestandesergänzung in unbegrenzter Anzahl
  • Weibliche nullipare** Tiere zur Bestandesergänzung im Ausmaß von jährlich 10% (Rindern) bzw. 20 % (Schaf, Ziege Schwein). Als Berechnungsgrundlage dient der Bestand an erwachsenen* Tieren am Betrieb. 

*„Erwachsen“ bedeutet bei Rindern ein Mindestalter von 12 Monaten und bei Schaf, Ziege und Schwein ein Mindestalter von 6 Monaten.

**“ Nullipar„ bedeutet, dass ein Tier noch nicht abgekalbt, gelammt, gekitzt oder geworfen  hat.

Bei einer erheblichen Ausweitung des Bestandes, bei einer Umstellung auf eine neue Rasse oder beim Aufbau eines neuen Zweiges der Tierproduktion, gibt es Abweichungen von den oben genannten Regeln. In diesen Fällen ist eine frühzeitige Inanspruchnahme von Beratung unbedingt zu empfehlen!

Bei einer Versteigerung sind alle Bio-Tiere bereits verkauft. Kann in diesem Fall ein konventionelles Tier gekauft werden?

In Zukunft sollen alle auf Versteigerungen angebotenen Bio-Tiere in den Bio-Tierdatenbanken aufscheinen. Es empfiehlt sich im Vorhinein der Versteigerung eine Verfügbarkeitsabfrage in der Tierdatenbank zu stellen. Sollten dann auf der Versteigerung keine Tiere mehr verfügbar sein, so kann der Zuchtverband vor Ort eine formlose Bestätigung darüber ausstellen. In diesem Fall kann ein passendes konventionelles Tier zugekauft werden. Der Antrag auf konventionellen Tierzukauf muss dann ehestens im Anschluss an die Versteigerung gestellt werden, der Nachweis über die Nichtverfügbarkeit ist beizulegen.

Wie sieht es beim Geflügelzukauf aus?

Mastküken, Legehennen und 4 – 6 wöchige Puten sind ohnehin biologisch erhältlich, ein Antrag ist in der Regel nur für Gänse- u. Entenküken notwendig, weil es hier keine Bio-Muttertierherden gibt. Voraufzüchter (zB. von Puten), für die nur konventionelle Küken zur Verfügung stehen, müssen einen jährlichen VIS-Antrag stellen. Statt einer Online-Tierdatenbank gibt es für Geflügel ein Verzeichnis über die Verfügbarkeit biologischer Küken, das jährlich aktualisiert wird.

Wer kann bei Unklarheiten helfen? Oder gibt’s jemanden der diese Anträge machen kann?

Hilfe bieten die VIS-Servicestellen. In Salzburg sind dies die Landwirtschaftskammer und BIO AUSTRIA Salzburg. 
Allen Verbandsmitgliedern bieten wir exklusiv an, die Erstellung der diversen Ausnahmegenehmigungen im VIS zu übernehmen! Anruf genügt: 0676 842 214 392
Für BIO AUSTRIA Mitglieder der Salzburger Bio-Weidegans-Gruppe übernimmt BIO AUSTRIA die jährliche Antragstellung im VIS.

Zusätzliche Informationen sind im Bio-Austria Beratungsblatt „Tierzukauf am Biobetrieb“ zu finden.

Franz Promegger

EU Bio Verordnung – neu ab 2022

Bio neu geregelt

Mit 1. Jänner 2022 tritt die neue Bio-Verordnung in Kraft. In einigen Punkten sind auch bei Bio-Rindern, Schafen, Ziegen und in anderen Bereichen Anpassungen notwendig.

Die neue Bio-Verordnung 2018/848 mit ihren ergänzenden Verordnungen und Rechtsakten ersetzt die bisher geltenden EU-Bio-Regelungen. Viele Bereiche wurden ins neue Regelwerk übernommen, bei einigen kommt es zu Änderungen. Allgemein kann gesagt werden, dass die Dokumentation zukünftig noch mehr an Gewicht bekommt. Der Einsatz von konventionellen Betriebsmitteln und der Zukauf von konventionellen Tieren werden weiter eingeschränkt. 

Bio-Futtermittel: geringfügige Änderung

Für Bio-Wiederkäuer gilt nach wie vor: Die Futtermittel für Pflanzenfresser müssen zu 100 % biotauglich sein und zu 60 % vom eigenen Betrieb oder von einem Betrieb aus derselben Region stammen. Ab Jänner 2024 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 70 %. 

Verringert wird auch der Prozentanteil, wenn Futtermittel von Betrieben in Umstellung zugekauft werden. Die Jahresfutterration darf nur mehr 25 % Futtermittel aus dem zweiten Umstellungsjahr enthalten. Bisher waren es 30 %. Gleich bleibt der Prozentanteil bei Umstellungsfuttermitteln vom eigenen Betrieb mit 100% sowie der maximale Anteil von 20% konventionellen Futtermitteln durch Flächenzugang am eigenen Betrieb. 

Bio-Kälber sind während der Mindesttränkedauer von 90 Tagen mit natürlicher Milch, vorzugsweise mit Muttermilch, zu versorgen. Nur in Notfällen mit tierärztlicher Bestätigung darf ein Bio-Milchaustauscher in dieser Zeit verfüttert werden. 

Kleine oder weitreichende Details ändern sich mit Inkrafttreten der neuen Eu Bio Verordnung

Weide für alle Bio-Tiere

Mit Beginn der kommenden Weidesaison müssen alle Bio-Pflanzenfresser auf die Weide, wenn die Umstände dies ermöglichen. Eine zeitweilige Unterbrechung des Weideganges ist demnach nur aufgrund der Witterung, des Zustandes des Bodens und den jahreszeitlichen Bedingungen möglich. Schwierige strukturelle Voraussetzungen am Betrieb, wie wenige hofnahe Flächen oder der Viehtrieb über stark befahrene Straßen, befreien nicht mehr von der Weidevorgabe. BIO AUSTRIA und die Landwirtschaftskammer Österreich setzten sich in vielen Verhandlungsrunden mit den zuständigen Ministerien und in zahlreichen Stellungnahmen für eine Flexibilität bei der Umsetzung der Weide ein. Zukünftig werden alle Tiere dem Haltungssystem zugeordnet, in dem sie stehen. Daraus ergibt sich das Weideausmaß. Beim Haltungssystem A (Laufstall mit Auslauf) steht der Bewegungsaspekt im Vordergrund. Eine Bewegungsweide ist in diesem Fall ausreichend. Werden Tiere im Laufstall ohne Winterauslauf (Haltungssystem B) oder in Kombinationshaltung (Haltungssystem C) gehalten, muss mit dem Weidegang dem Bewegungsaspekt und der Futteraufnahme in umfassender Weise Rechnung getragen werden. Während der ersten Aufzuchtphase der Kälber oder wenn notwendige Routinemaßnahmen, wie Belegen oder Verkaufsvorbereitung durchgeführt werden müssen, können die Tiere vorübergehend im Stall bleiben. 

Endmast und Weide

Bisher konnten Rinder für die Fleischerzeugung während der Endmast für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich im Stall fertiggemästet werden. Auch in diesem Punkt ergeben sich teilweise Änderungen.
Laut neuer Bio-Verordnung müssen über ein Jahr alte männliche Rinder (Stiere und Ochsen) Zugang zur Weide oder zu Freigelände haben. Das ermöglicht, dass der Tierhalter wählen kann, ob der Zuchtstier oder die Ochsen auf die Weide kommen oder den Sommer im Laufstall mit Auslauf verbringen. Somit ist bei diesen Tierkategorien eine Endmast  im Stall umsetzbar. Bio-Kalbinnen muss in der Endmastphase zumindestens eine Bewegungsweide angeboten werden. 

Eingriffe nur mit Genehmigung

Eingriffe bei Nutztieren sind nur nach behördlicher Ausnahmegenehmigung und mit Angaben von Gründen möglich. Dazu zählen das Entfernen der Hornknospen bei bis zu sechs Wochen alten Kälbern oder die Enthornung von über sechs Wochen alten Kälbern oder Rindern. Der Antrag auf Genehmigung ist ausschließlich über das VIS zu stellen. Die Kastration von männlichen Tieren ist nach wirksamer Betäubung und postoperativer Schmerzbehandlung weiterhin zulässig. In diesem Fall ist keine Genehmigung der Behörde notwendig. 

Nasenring bei Zuchtstieren OHNE GENEHMIGUNG

Das Einziehen des Nasenringes bei über 10 Monate alten Zuchtstieren führt zu keiner Aberkennung des Bio-Status, da es aus Gründen der Arbeitssicherheit der Betreuungspersonen und zum sicheren Führen der Tiere bei Versteigerungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Tier bleibt weiterhin Bio.
Ab 1.1.2022 ist die Antragstellung für diesen Eingriff über das VIS hinfällig! 

Gesunde Tiere

Der vorbeugende Einsatz von chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln sowie von Antibiotika sind verboten. Neu hinzu kommt, dass auch Bolis  auf chemisch-synthetischer Basis nicht präventiv eingesetzt werden dürfen. 

Größe von Stall- und Auslaufflächen

Die vorgeschriebenen Mindestmaße der Stall- und Auslaufflächen bleiben gleich. Sie sind allen Tieren zur Verfügung zu stellen, außer beim Haltungssystem B, wo der Winterauslauf bei Weidegang entfallen kann. Neu ist allerdings, dass bei Neubauten die Auslaufflächen seit Jänner 2021 nur mehr zu 50 % (75 % in Regionen mit mehr als 1200 mm Niederschlag) überdacht werden dürfen. Altbauten müssen bis Ende 2030 den genannten Vorgaben entsprechen.

Zukauf konventioneller Zuchttiere: noch ein Jahr Schonfrist

Im Jahr 2022 bleibt das Antragsverfahren rund um den konventionellen Tierzukauf noch gleich wie bisher. Ab dem Jahr 2023 hingegen ist für JEDEN konventionellen Tierzukauf ein Ansuchen bei der Behörde notwendig. Angenommen sind nur die gefährdeten Nutztierrassen. 

Grünlandsaatgut – Änderungen bei konventionellen Mischungen

Die bisher gültige Regelung, dass konventionelles Grünlandsaatgutmischungen ohne Genehmigung der Behörde auf Biobetrieben verwendet werden darf, ENTFÄLLT AB 2022. Während also biologische oder Umstellungs(UM)- Komponenten/Mischungen natürlich ohne Antrag eingesetzt werden dürfen, ist hingegen für nichtbiologische Komponenten/Mischungen ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung notwendig. 

Eine Sonderregelung gibt es bei Mischungen für Futterpflanzen mit min. 70% Bio/UM-Komponenten. Bei Verwendung einer solchen Mischungen ist eine Ausnahmegenehmigungen für die konventionellen Komponenten nur dann zu beantragen, sofern diese nicht in der (nationalen) Liste der allgemeinen Ausnahmegenehmigungen angeführt ist. Die Verfügbarkeit von Bio/UM Saatgut ist in der AGES Bio-Saatgutdatenbank ersichtlich.

Franz Promegger

Bio Schafe haben Ansprüche

Auch Bio Schafe haben Ansprüche! Warum auch nicht?
Alles was zwei Augen hat liebt Komfort.

Das geniale am Schaf? Es ist Wiederkäuer, also ein kleiner Bioreaktor zur Verdauung von Gras.
Als Wiederkäuer setzen Schafe für den menschlichen Verzehr nicht geeignete Pflanzen – Gras, in Milch, Fleisch und Wolle um.
Ein Schaf kann sich nur von Gräsern und Kräutern ernähren. Es benötigt also kein Kraftfutter, außer bei hohen Leistungen. 
Mineralstoffe und Salz ergänzen die tägliche Futterration. 
Natürlich haben auch Schäfchen ihre zickigen Eigenheiten – so sind sie sehr empfindlich auf hohe Kupfergehalte! Also Vorsicht bei Mineralstofffutter.

Sind Bio-Futtermittel anders?

Ja, hoffentlich! Wie alle Bioprodukte sollten auch Bio-Futtermittel aus gesunden, unbelasteten Böden entstammen.
Dagegen kann auch bei Biofutter davon ausgegangen werden, dass junges, gut konserviertes Heu oder Silage zu guten Leistungen befähigt, und rohfaserreicheres für Trockensteher ideales Grundfutter darstellt.
In Milch stehende Mutter- oder Milchschafe brauchen natürlich schon inhaltsreiches, gut ausgewogenes Futter, um die Leistungen bei guter Kondition zu erbringen.

Was fördert den Appetit?

Tiere, von denen wir Leistungen erwarten, sollten grundsätzlich immer Zugang zu einwandfreiem Futter und sauberem Wasser haben. Und sie halten´s oft wie wir beim Dessert: Je besser, dass`s schmeckt, umso eher ein Nachschlag!
Der Appetit wird natürlich stark von der Qualität des Futters, der Schmackhaftigkeit und dem Gesundheitszustand der Tiere beeinflusst. Eine rasche Futterumstellung von Heu auf Gras oder umgekehrt sollte wie bei anderen Raufutterfressern möglichst vermieden werden. Ein ausreichendes Fressplatzangebot hilft Angstfasten zu vermeiden (Rangordnung).

schönes Lamm mit Mutter auf der Weide © Bio Austria
schönes Lamm mit Mutter auf der Weide © Bio Austria

Gesunde Lämmer sind die leistungsfähige Herde von morgen!
Wer sich perfekt um den Kindergarten und um dessen Entwicklung kümmert, braucht sich um die Herde der nächsten Jahre keine Sorgen zu machen.
Muttermilch in den ersten 45 Tagen ihres Lebens, bestes Heu zum knabbern, eingestreute, trockene, zugfreie Liegeflächen und gepflegte Weiden lassen die Lämmer gesund heranwachsen.

Bio-Schafe – lockige Bergmäher!

Schafe sind aufgrund ihres geringen Gewichtes ideal für die Beweidung von Flächen, die mit Rindern nur schwer nutzbar sind. 
Besonders in gebirgigen Gegenden und vor allem auf Almen leisten die kleinen Wiederkäuer einen wichtigen Beitrag zur Offenhaltung der Landschaft. De facto sind unsere Bio-Schafe lockige Bergmäher!

In Österreich gibt es über 100.000 Bio-Schafe. Dies entspricht 25 % der gesamten österreichweiten Schafhaltung.

Die Leistungsbereitschaft bzw Vitalität der Tiere wird sehr stark von den Haltungsbedingungen beeinflusst. Die Herausforderung beim Stallbau ist, auf die artbedingten Bedürfnisse der Schafe Rücksicht zu nehmen und gleichzeitig eine arbeitstechnisch praktikable Lösung zu finden. 
Schafe brauchen zwar keine großen Individualdistanzen zu Artgenossen, trotzdem müssen selbstverständlich alle natürlichen Bewegungen, wie bequemes Abliegen, Umdrehen, Putzen und Stehen unbehindert gewährleistet sein. Sie bilden von Natur aus Herdenverbände und benötigen für die Gruppenstruktur ausreichend Platz.

  • Grasland und Graser, Symbiose seit Jahrmillionen © Bio Austria
  • Schafe sind ideale Berggrünlandnutzer und -pfleger © Bio Austria
  • der Wolf macht Schafen und deren Haltern zu schaffen © Wikipedia

In Berg- und Almregionen wird die Schafhaltung durch die Wiederkehr des Wolfes regional zunehmend stark beeinträchtigt.
Verluste passieren teilweise im Dutzend. Schutzzäune und -hunde sind aufgrund der topografischen Verhältnisse und vor allem aufgrund der kleinen Einheiten kaum umsetzbar.

Für viele Betriebe sind Schafe die idealen Tiere für die Bewirtschaftung ihrer Grünlandhänge und Almen.
Schafprodukte, von der Milch über veredelte Milchprodukte, deren Fleisch bis zur Wolle sind ein wichtiger Bestandteil unseres Lebensmittelspektrums. Schafe sind, wie andere Wiederkäuer, Veredler von Ressourcen, die für den Menschen andernfalls nur geringen Wert hätten.
Die Erhaltung ihrer Bestände und der schafhaltenden Betriebe ist mehrfach von großer Bedeutung.