Zukauf konventioneller Nutztiere auf den Biobetrieb

Dürfen weiterhin konventionelle Tiere zugekauft werden? Ja.
Allerdings unter verschärften Auflagen. Für konventionelle Tierzukäufe muss ab sofort eine behördliche Genehmigung eingeholt werden. In Salzburg ist dafür die Veterinärdirektion zuständig, die Antragstellung erfolgt über das bereits durch die Anträge für Eingriffe bekannte VIS-System.

Nur für Zukäufe von konventionellen Tieren gefährdeter Rassen braucht es keine Genehmigung. Dies gilt für alle Rassen laut Liste für die ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“.

Welche Vorrausetzungen sind für eine erfolgreiche Genehmigung zu erfüllen?

Für eine Genehmigung muss nachgewiesen werden, dass keine passenden Bio-Tiere in näherer Umgebung verfügbar sind. Für diese Zwecke wurden Bio-Tierdatenbanken eingerichtet, über welche eine Nichtverfügbarkeit nachgewiesen werden kann.

Für Wiederkäuer ist dies die Seite: www.almmarkt.at für Schweine www.pig.at

Auf diesen Plattformen können Bio-Landwirte kostenlos Bio-Tiere zum Verkauf anbieten.

Wie ist der Ablauf für Käufer? 

Als Käufer kann ich die Bio-Tierdatenbank nach passenden Bio-Tieren durchsuchen. Ist die Suche erfolglos, kann direkt aus der Tierdatenbank ein „Nachweis über die Nichtverfügbarkeit von Bio-Tieren“ heruntergeladen werden. Mit diesem Nachweis kann dann innerhalb von fünf Tagen im VIS eine Genehmigung für konventionellen Tierzukauf erstellt werden.

BIO-Tiere, die auf anderen Plattformen oder auf anderen Wegen angeboten werden, haben keine Relevanz! (dürfen und sollten aber selbstverständlich gekauft werden)

© Bio Austria

Was wenn Bio-Tiere vorhanden sind, diese aber nicht den gesetzten Erwartungen entsprechen?

Eine Genehmigung für konventionellen Tierzukauf kann auch erfolgen, wenn keine qualitativ passenden Bio-Tiere vorhanden sind. Qualitative Merkmale sind etwa Hornstatus, Laufstall/Kombinationshaltung, Leistungsmerkmale, Alpung oder Impfstatus.
Weiters spielt auch die Entfernung der angebotenen Bio-Tiere eine Rolle. Tiere die unzumutbar weit entfernt (>65 km)* oder die zu einem unzumutbaren Preis zugestellt werden würden, stellen einen Grund für eine Nichtverfügbarkeit dar.
*gilt nicht für Schweine

Wie ist der Ablauf im VIS-System?

Im VIS-System kann jeder Landwirt selbstständig für seinen Betrieb einen Antrag auf Genehmigung eines konventionellen Tierzukaufs stellen. Dafür müssen auch die passenden Nachweise über die Nichtverfügbarkeit von Bio-Tieren hochgeladen werden. Nach erfolgter Antragstellung kann ein konventioneller Tierzukauf erfolgen. Die Veterinärdirektionen sendet nach erfolgter Antragstellung einen Bescheid zu, dieser wird bei der jährlichen Bio-Kontrolle auf seine Rechtmäßigkeit geprüft.

Welche Tiere dürfen konventionell zugekauft werden?
Grundsätzlich ist nur der Zukauf von konventionellen Zuchttieren möglich.

  • Erwachsene* männliche Tiere zur Bestandesergänzung in unbegrenzter Anzahl
  • Weibliche nullipare** Tiere zur Bestandesergänzung im Ausmaß von jährlich 10% (Rindern) bzw. 20 % (Schaf, Ziege Schwein). Als Berechnungsgrundlage dient der Bestand an erwachsenen* Tieren am Betrieb. 

*„Erwachsen“ bedeutet bei Rindern ein Mindestalter von 12 Monaten und bei Schaf, Ziege und Schwein ein Mindestalter von 6 Monaten.

**“ Nullipar„ bedeutet, dass ein Tier noch nicht abgekalbt, gelammt, gekitzt oder geworfen  hat.

Bei einer erheblichen Ausweitung des Bestandes, bei einer Umstellung auf eine neue Rasse oder beim Aufbau eines neuen Zweiges der Tierproduktion, gibt es Abweichungen von den oben genannten Regeln. In diesen Fällen ist eine frühzeitige Inanspruchnahme von Beratung unbedingt zu empfehlen!

Bei einer Versteigerung sind alle Bio-Tiere bereits verkauft. Kann in diesem Fall ein konventionelles Tier gekauft werden?

In Zukunft sollen alle auf Versteigerungen angebotenen Bio-Tiere in den Bio-Tierdatenbanken aufscheinen. Es empfiehlt sich im Vorhinein der Versteigerung eine Verfügbarkeitsabfrage in der Tierdatenbank zu stellen. Sollten dann auf der Versteigerung keine Tiere mehr verfügbar sein, so kann der Zuchtverband vor Ort eine formlose Bestätigung darüber ausstellen. In diesem Fall kann ein passendes konventionelles Tier zugekauft werden. Der Antrag auf konventionellen Tierzukauf muss dann ehestens im Anschluss an die Versteigerung gestellt werden, der Nachweis über die Nichtverfügbarkeit ist beizulegen.

Wie sieht es beim Geflügelzukauf aus?

Mastküken, Legehennen und 4 – 6 wöchige Puten sind ohnehin biologisch erhältlich, ein Antrag ist in der Regel nur für Gänse- u. Entenküken notwendig, weil es hier keine Bio-Muttertierherden gibt. Voraufzüchter (zB. von Puten), für die nur konventionelle Küken zur Verfügung stehen, müssen einen jährlichen VIS-Antrag stellen. Statt einer Online-Tierdatenbank gibt es für Geflügel ein Verzeichnis über die Verfügbarkeit biologischer Küken, das jährlich aktualisiert wird.

Wer kann bei Unklarheiten helfen? Oder gibt’s jemanden der diese Anträge machen kann?

Hilfe bieten die VIS-Servicestellen. In Salzburg sind dies die Landwirtschaftskammer und BIO AUSTRIA Salzburg. 
Allen Verbandsmitgliedern bieten wir exklusiv an, die Erstellung der diversen Ausnahmegenehmigungen im VIS zu übernehmen! Anruf genügt: 0676 842 214 392
Für BIO AUSTRIA Mitglieder der Salzburger Bio-Weidegans-Gruppe übernimmt BIO AUSTRIA die jährliche Antragstellung im VIS.

Zusätzliche Informationen sind im Bio-Austria Beratungsblatt „Tierzukauf am Biobetrieb“ zu finden.

Franz Promegger

EU Bio Verordnung – neu ab 2022

Bio neu geregelt

Mit 1. Jänner 2022 tritt die neue Bio-Verordnung in Kraft. In einigen Punkten sind auch bei Bio-Rindern, Schafen, Ziegen und in anderen Bereichen Anpassungen notwendig.

Die neue Bio-Verordnung 2018/848 mit ihren ergänzenden Verordnungen und Rechtsakten ersetzt die bisher geltenden EU-Bio-Regelungen. Viele Bereiche wurden ins neue Regelwerk übernommen, bei einigen kommt es zu Änderungen. Allgemein kann gesagt werden, dass die Dokumentation zukünftig noch mehr an Gewicht bekommt. Der Einsatz von konventionellen Betriebsmitteln und der Zukauf von konventionellen Tieren werden weiter eingeschränkt. 

Bio-Futtermittel: geringfügige Änderung

Für Bio-Wiederkäuer gilt nach wie vor: Die Futtermittel für Pflanzenfresser müssen zu 100 % biotauglich sein und zu 60 % vom eigenen Betrieb oder von einem Betrieb aus derselben Region stammen. Ab Jänner 2024 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 70 %. 

Verringert wird auch der Prozentanteil, wenn Futtermittel von Betrieben in Umstellung zugekauft werden. Die Jahresfutterration darf nur mehr 25 % Futtermittel aus dem zweiten Umstellungsjahr enthalten. Bisher waren es 30 %. Gleich bleibt der Prozentanteil bei Umstellungsfuttermitteln vom eigenen Betrieb mit 100% sowie der maximale Anteil von 20% konventionellen Futtermitteln durch Flächenzugang am eigenen Betrieb. 

Bio-Kälber sind während der Mindesttränkedauer von 90 Tagen mit natürlicher Milch, vorzugsweise mit Muttermilch, zu versorgen. Nur in Notfällen mit tierärztlicher Bestätigung darf ein Bio-Milchaustauscher in dieser Zeit verfüttert werden. 

Kleine oder weitreichende Details ändern sich mit Inkrafttreten der neuen Eu Bio Verordnung

Weide für alle Bio-Tiere

Mit Beginn der kommenden Weidesaison müssen alle Bio-Pflanzenfresser auf die Weide, wenn die Umstände dies ermöglichen. Eine zeitweilige Unterbrechung des Weideganges ist demnach nur aufgrund der Witterung, des Zustandes des Bodens und den jahreszeitlichen Bedingungen möglich. Schwierige strukturelle Voraussetzungen am Betrieb, wie wenige hofnahe Flächen oder der Viehtrieb über stark befahrene Straßen, befreien nicht mehr von der Weidevorgabe. BIO AUSTRIA und die Landwirtschaftskammer Österreich setzten sich in vielen Verhandlungsrunden mit den zuständigen Ministerien und in zahlreichen Stellungnahmen für eine Flexibilität bei der Umsetzung der Weide ein. Zukünftig werden alle Tiere dem Haltungssystem zugeordnet, in dem sie stehen. Daraus ergibt sich das Weideausmaß. Beim Haltungssystem A (Laufstall mit Auslauf) steht der Bewegungsaspekt im Vordergrund. Eine Bewegungsweide ist in diesem Fall ausreichend. Werden Tiere im Laufstall ohne Winterauslauf (Haltungssystem B) oder in Kombinationshaltung (Haltungssystem C) gehalten, muss mit dem Weidegang dem Bewegungsaspekt und der Futteraufnahme in umfassender Weise Rechnung getragen werden. Während der ersten Aufzuchtphase der Kälber oder wenn notwendige Routinemaßnahmen, wie Belegen oder Verkaufsvorbereitung durchgeführt werden müssen, können die Tiere vorübergehend im Stall bleiben. 

Endmast und Weide

Bisher konnten Rinder für die Fleischerzeugung während der Endmast für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich im Stall fertiggemästet werden. Auch in diesem Punkt ergeben sich teilweise Änderungen.
Laut neuer Bio-Verordnung müssen über ein Jahr alte männliche Rinder (Stiere und Ochsen) Zugang zur Weide oder zu Freigelände haben. Das ermöglicht, dass der Tierhalter wählen kann, ob der Zuchtstier oder die Ochsen auf die Weide kommen oder den Sommer im Laufstall mit Auslauf verbringen. Somit ist bei diesen Tierkategorien eine Endmast  im Stall umsetzbar. Bio-Kalbinnen muss in der Endmastphase zumindestens eine Bewegungsweide angeboten werden. 

Eingriffe nur mit Genehmigung

Eingriffe bei Nutztieren sind nur nach behördlicher Ausnahmegenehmigung und mit Angaben von Gründen möglich. Dazu zählen das Entfernen der Hornknospen bei bis zu sechs Wochen alten Kälbern oder die Enthornung von über sechs Wochen alten Kälbern oder Rindern. Der Antrag auf Genehmigung ist ausschließlich über das VIS zu stellen. Die Kastration von männlichen Tieren ist nach wirksamer Betäubung und postoperativer Schmerzbehandlung weiterhin zulässig. In diesem Fall ist keine Genehmigung der Behörde notwendig. 

Nasenring bei Zuchtstieren OHNE GENEHMIGUNG

Das Einziehen des Nasenringes bei über 10 Monate alten Zuchtstieren führt zu keiner Aberkennung des Bio-Status, da es aus Gründen der Arbeitssicherheit der Betreuungspersonen und zum sicheren Führen der Tiere bei Versteigerungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Tier bleibt weiterhin Bio.
Ab 1.1.2022 ist die Antragstellung für diesen Eingriff über das VIS hinfällig! 

Gesunde Tiere

Der vorbeugende Einsatz von chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln sowie von Antibiotika sind verboten. Neu hinzu kommt, dass auch Bolis  auf chemisch-synthetischer Basis nicht präventiv eingesetzt werden dürfen. 

Größe von Stall- und Auslaufflächen

Die vorgeschriebenen Mindestmaße der Stall- und Auslaufflächen bleiben gleich. Sie sind allen Tieren zur Verfügung zu stellen, außer beim Haltungssystem B, wo der Winterauslauf bei Weidegang entfallen kann. Neu ist allerdings, dass bei Neubauten die Auslaufflächen seit Jänner 2021 nur mehr zu 50 % (75 % in Regionen mit mehr als 1200 mm Niederschlag) überdacht werden dürfen. Altbauten müssen bis Ende 2030 den genannten Vorgaben entsprechen.

Zukauf konventioneller Zuchttiere: noch ein Jahr Schonfrist

Im Jahr 2022 bleibt das Antragsverfahren rund um den konventionellen Tierzukauf noch gleich wie bisher. Ab dem Jahr 2023 hingegen ist für JEDEN konventionellen Tierzukauf ein Ansuchen bei der Behörde notwendig. Angenommen sind nur die gefährdeten Nutztierrassen. 

Grünlandsaatgut – Änderungen bei konventionellen Mischungen

Die bisher gültige Regelung, dass konventionelles Grünlandsaatgutmischungen ohne Genehmigung der Behörde auf Biobetrieben verwendet werden darf, ENTFÄLLT AB 2022. Während also biologische oder Umstellungs(UM)- Komponenten/Mischungen natürlich ohne Antrag eingesetzt werden dürfen, ist hingegen für nichtbiologische Komponenten/Mischungen ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung notwendig. 

Eine Sonderregelung gibt es bei Mischungen für Futterpflanzen mit min. 70% Bio/UM-Komponenten. Bei Verwendung einer solchen Mischungen ist eine Ausnahmegenehmigungen für die konventionellen Komponenten nur dann zu beantragen, sofern diese nicht in der (nationalen) Liste der allgemeinen Ausnahmegenehmigungen angeführt ist. Die Verfügbarkeit von Bio/UM Saatgut ist in der AGES Bio-Saatgutdatenbank ersichtlich.

Franz Promegger

Bioferkel sind gefragt!

Wie wäre es mit Bio-Ferkeln?

Mit 2 Prozent Anteil am Markt ist die Bio-Schweinehaltung eine Nischenproduktionsform. Die Steigerungsraten sind allerdings beträchtlich. Während Bio-Mastschweinehalter ausreichend zur Verfügung stehen, hinkt die Produktion von Bio-Ferkeln weit hinterher. Aktuell würden pro Jahr 300 Zuchtsauen mehr benötigt werden, um die steigende Nachfrage bedienen zu können. Dieses Missverhältnis führt dementsprechend zu interessanten Ferkelpreisen. Während Schweinehaltung in den ackerreichen Ostregionen Österreichs weit verbreitet ist, ist sie in den Grünlandgebieten im Westen praktisch inexistent. Dabei wäre die Ferkelproduktion auch für so manchen Grünlandbauern ein lohnenswertes Standbein. Denn: Bioferkel sind gefragt! 
Zwei Bio-Betriebe, Posch und Klimmer aus Salzburg, setzen auf dieses Standbein, siehe Video weiter unten.

Warum Sauen halten?

Schweinehaltung ist weder kompliziert noch besonders aufwendig. Im Gegenteil, bei entsprechendem Interesse kann Schweinehaltung auch ohne Vorwissen gut funktionieren.  Zur Abhilfe gibt es entsprechende Weiterbildungs und Beratungsangebote.  Besonders sinnvoll ist Schweinehaltung dann, wenn bereits am Betrieb vorhanden Ressourcen genutzt werden können. Schweine als Allesfresser können etwa sehr gut betriebliche, biozertifizierte Nebenprodukte wie Ausschussmilch, Molke, Kartoffeln, Altbrot oder Ausputzgetreide verwerten. Nicht möglich ist hingegen die Fütterung mit Küchen- oder Gastronomieabfällen. Weiters können auch vorhandene Gebäude oder alte Rinderstallungen oft recht einfach für Schweinehaltung adaptiert werden, Knackpunkt ist hier oft die Schaffung passender Auslaufflächen. Ein weiterer Faktor sind ausreichende Zeitressourcen. In der Größenordnung 2 – 5 Sauen müssen für die täglich anfallenden Arbeiten wie Füttern, Ausmisten und Kontrollgang etwa 30  – 60 Minuten eingeplant werden. Während intensiver Phasen wie etwa der Abferkelung oder der Belegung auch entsprechend mehr.

Wie schaut´s wirtschaftlich aus?

Eine gute Sau wirft 2mal im Jahr. Mit durchschnittlich 9 abgesetzten Ferkel pro Wurf, stehen im Jahr 18 Ferkel zum Verkauf. Ferkel werden im Bio-Landbau mit 25-30 kg Lebendgewicht zu einem aktuellen Richtwert von 150 Euro/Tier verkauft. Dadurch ergeben sich Einnahmen von 2.700 Euro. Zieht man die variablen Kosten wie Futter für Sau und Ferkel, Einstreu, Tierarzt, Besamung, usw.… ab, so ergibt sich ein jährlicher Deckungsbeitrag von min. 1.250 Euro pro Sau. Bei eingesetzten 30-40 Arbeitskraftstunden pro Jahr und Sau.  Wobei sich dieser Beitrag mit gutem Management auch deutlich erhöhen lässt.*

Mögliche Absatzkanäle für Ferkel sind Bauern in der Umgebung, lokale Händler, oder Vermarktungsorganisationen wie die Bioschwein Austria. Alternativ können die eigenen Ferkel auch selber gemästet und das erzeugte Schweinefleisch direkt- oder weitervermarktet werden.

* Als Quelle zur Berechnung dient der sehr empfehlenswerte Deckungsbeitragsrechner der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen. Hier können verschiedene Wirtschaftsformen mit eigenen Werten bestückt und durchgerechnet werden. Außerdem dient er als Quelle verschiedener Kalkulationsdaten.

  • Liegehütte mit Muttersauen. © Markus Danner
  • tierische Almidylle © Bio Austria

Platzbedarf

Schweinehaltung ist vielfältig, genauso vielfältig sind die Haltungsmöglichkeiten. Von Umbaulösungen, neugebauten Warm- oder Kaltställen, über Außenklimaställe bis hin zur extensiven Freilandhaltung reichen die Variationen. Für Kleinbestände ist Flexibilität oberstes Gebot. Dieses Beispiel ist für zwei Zuchtsauen konzipiert. Hier können zwei Abferkelbuchten durch Versetzen der Trenngitter im Auslauf in eine Wartebucht und eine Ferkelaufzuchtbucht umgewandelt werden. Somit müssen nicht alle – auch ungenutzte Bereiche- vorhanden sein und es kann Platz gespart werden. Allerdings muss eine zusätzliche Ferkelaufzuchtbucht vorhanden sein.

Abferkelbucht

Der Abferkelbereich wird für den Zeitraum von kurz vor der Geburt bis zum Absetzen der Ferkel (nach ca. 40 Tagen) verwendet. Sie ist für eine Sau und ihren Wurf ausgelegt. Wichtig ist ein separates, heizbares Ferkelnest. Für Kleinbestände bietet sich die unstrukturierte Universalbucht als maximal flexibler Buchtentyp an.

Wartebereich

Im Wartebereich werden Sauen vom Absetzen bis kurz vor der nächsten Geburt gehalten. Hier findet auch die Belegung der Sauen statt. 

Ferkelaufzucht und Mastbereich

Im Aufzuchtbereich werden die Ferkel vom Absetzen bis zum Mastbeginn (25 – 30 Kg) gehalten. In nicht beheizten Ställen müssen Liegekisten angeboten werden. Dabei ist zu beachten, dass Liegeflächen in der Größe angepasst werden können, um optimal auf Tiergröße und Besatzdichte reagieren zu können. Ist das erforderliche Platzangebot immer gewährleistet, so können Aufzucht und Mast in derselben Bucht stattfinden. Es wird empfohlen, eine Bucht für 11 Tiere (ein Wurf) zu planen.

Weitere Informationen zum findet man in den ÖKL Broschüren: „Stallbau für die Biotierhaltung Schwein“ oder in der neuen Broschüre von Bio Austria Schweinehaltung für Kleinbestände.  

Franz Promegger

Gülle und Mist: Jetzt auf Vordermann bringen!

In den nächsten Wochen werden die Wiesen und Weiden gedüngt. Das eine oder andere schon übervolle Düngerlager erwartet Erleichterung.
Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, Maßnahmen zu setzen, um die Qualität der Dünger so zu verbessern, dass sie vom Boden(-leben) optimal aufgenommen und verwertet werden können und so wenig Nährstoffverluste wie möglich eintreten. Wirtschaftsdüngerbehandlung ist alternativlos.

Fäulnis aus dem Mist bringen

Festmist kann durch umlagern, auf Miete setzen oder durch den Miststreuer treiben durch den intensiven Luftkontakt in die aerobe Rotte gelenkt werden. Am Geruch ist eindeutig festzustellen, ob Rotte oder Fäulnis vorherrschen. Mist darf nach Mist riechen. Aber er darf nicht erbärmlich stinken. Tut er das, sind hohe Ammoniakverluste garantiert und der Boden kann den Dünger nicht aufnehmen. 

Fällt das Material hingegen ohne Mühe auseinander und riecht bestenfalls schon leicht nach Pilz, ist ein aerober Zustand gegeben, der den Mist gut in den Boden einwachsen lässt. Auch Jahrzehnte nach den Predigten von Hans Müller ist es immer noch nicht altmodisch, auf die fäulnisfreie Düngerqualität hinzuarbeiten. Die Kulturen, auf Acker, Wiesen und Weiden, werden es danken. 

Pflanzenkohle: hochaktuell als Düngerstabilisator © Markus Danner

Gülle stabilisieren

In der Praxis sind vier bis fünf Methoden gängig, mit der Gülle zu verfahren. Die erste ist: Deckel auf, umrühren, Saugrohr rein, aufs Feld fahren. Das ist nach wie vor anzutreffen, und sollte auf Biobetrieben der aussterbenden Praxis entsprechen. Wirtschaftsdüngerbehandlung
Eine wachsende Zahl von (Bio-) Bauern bemüht sich während des ganzen Jahres, die Gülle zu stabilisieren und dadurch die Nährstoffe im Betriebskreislauf zu halten. Dazu bedienen sie sich Mikroorganismen (z.B. EM), Urgesteinsmehl oder neuerdings Pflanzenkohle. Wasser zur Verdünnung ist ohnehin unverzichtbar.

Als kurzfristige Maßnahmen, flüchtigen Stickstoff einzufangen, um bald mit der Gülle auf’s Feld zu fahren, sind jene geeignet, die absorbieren. Dazu ist in erster Linie Kohle und Zeolith zu nennen. Tonminerale und Urgesteinsmehl mit ihren hohen Anlagerungsflächen zeigen ebenfalls diese Eigenschaften.

Der Befund einer Gülleanalyse (nachfolgende Abbildung) zeigt eindeutig die Wirkung: Eine mit Kohle und Steinmehl sowie mikrobiell aufbereitete Gülle hat Stickstoffgehalte, wie sie sein sollten. Diese mit den Beständen und Erträgen des vorliegenden Betriebes betrachtet, zeigt die wirtschaftliche Bedeutung der Güllebehandlung. Die Gülle ist stabil, ihre Inhaltsstoffe gelangen nicht in die Umwelt, sondern an die Pflanzenwurzel.

Ergebnis NIRS Gülleuntersuchung aus dem Labor IPUS, Rottenmann

Gesetzgeber ist hinter uns her

Die NEC-Richtlinie sitzt den österreichischen (europäischen) Viehhaltern im Nacken. Ammoniakemissionen müssen gesenkt werden. Der Staat muss durch gesetzliche Vorgaben dafür sorgen. In welche Richtung sich diese Bemühungen entwickeln, ist ersichtlich. Mit technischen Lösungen wird versucht, das Problem von der Luft in den Boden zu verlagern (bodennahe Ausbringung bzw. Injektion von flüssigen Wirtschaftsdüngern).
Meine Skepsis ist in der Problemverlagerung statt Problemlösung begründet. Ammoniak im Boden statt in der Luft kann auch keine Lösung sein. Gute Güllequalitäten, die so stabil sind, dass die Ausbringungsmethode irrelevant ist, hätte deutlich mehr Charme.

Unabhängig von jeder Vorschrift oder gesetzlichen Auflage kann jeder Betrieb für sich aktiv werden,  sich selbst und den Nachbarn zeigen, wie’s geht.
Spätestens wenn die Rückmeldung von Anrainern kommt, dass die „Landluft-Tage“ deutlich in ihrer Alltagsbedeutung abgenommen haben, manchmal kaum mehr wahrgenommen werden, ist gewiss: Wir sind auf dem richtigen Weg. 

Markus Danner

Bio-Schweinehaltung ist anders

Kein Schweinezyklus, aber Faktorbindung zwischen Mastschweine- und Ferkelpreis

Bio-Schweinehaltung ist anders, denn sie ist weniger von Weltmarktstimmungen (die Kleinheit des Marktes zog bisher keine Spekulanten an) und Import-Futterpreisen beeinflusst, das bringt Stabilität.

Der Bioschweinepreis ist an keine konventionelle Preisentwicklung gekoppelt (kein Preis-Zuschlagssystem zu konventionellen Preisen) sondern bewegt sich oft sogar entgegen dem Trend  des konventionellen Schweinezyklus. 
Es gibt hier keine stark schwankenden Wochenpreise, sondern nur Monatspreise, die oft über ein halbes Jahr und länger gleichbleiben.

Weiters bringt die Faktor-Bindung von Ferkelpreis und Mastschweinepreis in Österreich ein hohes Maß an Stabilität und keinerlei Interessenskonflikte zwischen Ferkelzüchtern und Mästern.

Besondere Stallsysteme

Gruppensäugebucht © Markus Danner
Gruppensäugebucht © Markus Danner

Gekennzeichnet sind die Haltungssysteme durch Auslauf für jedes Tier und jede Tierkategorie (auch Abferkelbuchten)
Eine Ausnahme bilden nur Kranken- u. Quarantänebuchten . 
Außerdem muss jedem Tier eine angemessen große Liegefläche mit Einstreu zur Verfügung stehen. (keine Spaltenböden!)

Durch das größere Platzangebot und die Strukturierung der Buchten zumindest in Stall- und Auslaufflächen mit meist unterschiedlichen Klimazonen, trennen Schweine exakt in Fress-, Aktivitäts- und Ausscheidungsbereiche. 
Dadurch kann mit ein paar baulichen Details relativ leicht Kot- und Harnabsatz räumlich gesteuert und somit Entmistungsarbeit dementsprechend gut vereinfacht bzw. vermieden werden.

Die Anforderungen der Biolandwirtschaft ergeben dadurch oft gänzlich andere Haltungssysteme wie in der konventionellen Schweinehaltung üblich. 
Eine einfache Adaption ist deshalb oft schwierig bzw. bei nicht überlegten Baumaßnahmen mit vermehrter (Hand-) Arbeit verbunden.

Manuel Böhm

Bioschweine sind besonders!

Die Bio-Schweinehaltung stellt eine große Herausforderung an den Tierhalter dar. Denn: Bioschweine sind besonders!
Es ist dies ein Tierhaltungsbereich im Biolandbau, der sich durch große Unterschiede in den Haltungssystemen im Vergleich zur konventionellen Schweinehaltung kennzeichnet. 

Andere Stallsysteme, weil: Bioschweine sind besonders!

Entgegen anderen Tierhaltungsbereichen, in denen zu den üblichen konventionellen Haltungssystemen „nur“ der Auslauf hinzukommt (Rinder, Geflügel,…), werden in der Bioschweinehaltung zum Teil ganz andere Stallsysteme gebraucht und verwendet (z.B. freie Abferkelung, Gruppensäugebuchten, max. 50% Spaltenanteil, meist Festmist-Systeme, Auslaufmöglichkeit=Kontakt zu einer Außenmauer für jede Bucht, keine Flat-decks für Ferkelaufzucht,…). 
Daher scheiden viele konventionelle Schweineställe aus, kostengünstig auf Bio umgestellt zu werden, ohne große Umbaumaßnahmen bzw. Systemwechsel tätigen zu müssen. 
Aber auch hier gibt es bereits einige positive Beispiele. Denn oft eröffnen sich mit z.B. Bestandesreduktion, Neubau einzelner Teilbereiche (Abferkelbereich, Ferkelaufzucht) oder der Verwendung einfacher, flexibler Buchten (z.B. Gruppensäuge-Buchten, Großgruppen-Wartestall,…) dennoch interessante Nachnutzungs-Konzepte für einen Großteil der vorhandenen Stallgebäude.

Schweinehaltung dient nur einem: Der Fleischproduktion!
Hier gilt es in der Bio-Schweinehaltung genau hinzusehen – auf die Bedingungen, zu denen Fleisch “produziert” wird, und in welchem Kontext dieses Fleisch verzehrt wird. Klasse statt Masse!

Mastschweine im Strohauslauf. © Markus Danner
Mastschweine im Strohauslauf. © Markus Danner

Chancen
Gefragte Betriebssparte mit aufstrebender Entwicklung
Flexibel in der Altgebäudenutzung
Hoher Motivationsgrad durch offensichtlichen Beitrag zu Tierwohlergehen und Erfüllung von Konsumentenwünschen
Mit kleineren, familienbetriebs-tauglichen Beständen Erwirtschaften eines passablen Einkommens möglich

Herausforderungen/Voraussetzungen
Anpassung der Haltungssysteme in erster Linie an die Anforderungen der Tiere und erst in zweiter Linie an die der Betreuer
Weniger Fix-Fertig-Lösungen, daher höhere Eigeninitiative bei Stallplanung, Organisation von Futtermittelkomponenten usw.

Manuel Böhm