Zukauf konventioneller Nutztiere auf den Biobetrieb

Dürfen weiterhin konventionelle Tiere zugekauft werden? Ja.
Allerdings unter verschärften Auflagen. Für konventionelle Tierzukäufe muss ab sofort eine behördliche Genehmigung eingeholt werden. In Salzburg ist dafür die Veterinärdirektion zuständig, die Antragstellung erfolgt über das bereits durch die Anträge für Eingriffe bekannte VIS-System.

Nur für Zukäufe von konventionellen Tieren gefährdeter Rassen braucht es keine Genehmigung. Dies gilt für alle Rassen laut Liste für die ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“.

Welche Vorrausetzungen sind für eine erfolgreiche Genehmigung zu erfüllen?

Für eine Genehmigung muss nachgewiesen werden, dass keine passenden Bio-Tiere in näherer Umgebung verfügbar sind. Für diese Zwecke wurden Bio-Tierdatenbanken eingerichtet, über welche eine Nichtverfügbarkeit nachgewiesen werden kann.

Für Wiederkäuer ist dies die Seite: www.almmarkt.at für Schweine www.pig.at

Auf diesen Plattformen können Bio-Landwirte kostenlos Bio-Tiere zum Verkauf anbieten.

Wie ist der Ablauf für Käufer? 

Als Käufer kann ich die Bio-Tierdatenbank nach passenden Bio-Tieren durchsuchen. Ist die Suche erfolglos, kann direkt aus der Tierdatenbank ein „Nachweis über die Nichtverfügbarkeit von Bio-Tieren“ heruntergeladen werden. Mit diesem Nachweis kann dann innerhalb von fünf Tagen im VIS eine Genehmigung für konventionellen Tierzukauf erstellt werden.

BIO-Tiere, die auf anderen Plattformen oder auf anderen Wegen angeboten werden, haben keine Relevanz! (dürfen und sollten aber selbstverständlich gekauft werden)

© Bio Austria

Was wenn Bio-Tiere vorhanden sind, diese aber nicht den gesetzten Erwartungen entsprechen?

Eine Genehmigung für konventionellen Tierzukauf kann auch erfolgen, wenn keine qualitativ passenden Bio-Tiere vorhanden sind. Qualitative Merkmale sind etwa Hornstatus, Laufstall/Kombinationshaltung, Leistungsmerkmale, Alpung oder Impfstatus.
Weiters spielt auch die Entfernung der angebotenen Bio-Tiere eine Rolle. Tiere die unzumutbar weit entfernt (>65 km)* oder die zu einem unzumutbaren Preis zugestellt werden würden, stellen einen Grund für eine Nichtverfügbarkeit dar.
*gilt nicht für Schweine

Wie ist der Ablauf im VIS-System?

Im VIS-System kann jeder Landwirt selbstständig für seinen Betrieb einen Antrag auf Genehmigung eines konventionellen Tierzukaufs stellen. Dafür müssen auch die passenden Nachweise über die Nichtverfügbarkeit von Bio-Tieren hochgeladen werden. Nach erfolgter Antragstellung kann ein konventioneller Tierzukauf erfolgen. Die Veterinärdirektionen sendet nach erfolgter Antragstellung einen Bescheid zu, dieser wird bei der jährlichen Bio-Kontrolle auf seine Rechtmäßigkeit geprüft.

Welche Tiere dürfen konventionell zugekauft werden?
Grundsätzlich ist nur der Zukauf von konventionellen Zuchttieren möglich.

  • Erwachsene* männliche Tiere zur Bestandesergänzung in unbegrenzter Anzahl
  • Weibliche nullipare** Tiere zur Bestandesergänzung im Ausmaß von jährlich 10% (Rindern) bzw. 20 % (Schaf, Ziege Schwein). Als Berechnungsgrundlage dient der Bestand an erwachsenen* Tieren am Betrieb. 

*„Erwachsen“ bedeutet bei Rindern ein Mindestalter von 12 Monaten und bei Schaf, Ziege und Schwein ein Mindestalter von 6 Monaten.

**“ Nullipar„ bedeutet, dass ein Tier noch nicht abgekalbt, gelammt, gekitzt oder geworfen  hat.

Bei einer erheblichen Ausweitung des Bestandes, bei einer Umstellung auf eine neue Rasse oder beim Aufbau eines neuen Zweiges der Tierproduktion, gibt es Abweichungen von den oben genannten Regeln. In diesen Fällen ist eine frühzeitige Inanspruchnahme von Beratung unbedingt zu empfehlen!

Bei einer Versteigerung sind alle Bio-Tiere bereits verkauft. Kann in diesem Fall ein konventionelles Tier gekauft werden?

In Zukunft sollen alle auf Versteigerungen angebotenen Bio-Tiere in den Bio-Tierdatenbanken aufscheinen. Es empfiehlt sich im Vorhinein der Versteigerung eine Verfügbarkeitsabfrage in der Tierdatenbank zu stellen. Sollten dann auf der Versteigerung keine Tiere mehr verfügbar sein, so kann der Zuchtverband vor Ort eine formlose Bestätigung darüber ausstellen. In diesem Fall kann ein passendes konventionelles Tier zugekauft werden. Der Antrag auf konventionellen Tierzukauf muss dann ehestens im Anschluss an die Versteigerung gestellt werden, der Nachweis über die Nichtverfügbarkeit ist beizulegen.

Wie sieht es beim Geflügelzukauf aus?

Mastküken, Legehennen und 4 – 6 wöchige Puten sind ohnehin biologisch erhältlich, ein Antrag ist in der Regel nur für Gänse- u. Entenküken notwendig, weil es hier keine Bio-Muttertierherden gibt. Voraufzüchter (zB. von Puten), für die nur konventionelle Küken zur Verfügung stehen, müssen einen jährlichen VIS-Antrag stellen. Statt einer Online-Tierdatenbank gibt es für Geflügel ein Verzeichnis über die Verfügbarkeit biologischer Küken, das jährlich aktualisiert wird.

Wer kann bei Unklarheiten helfen? Oder gibt’s jemanden der diese Anträge machen kann?

Hilfe bieten die VIS-Servicestellen. In Salzburg sind dies die Landwirtschaftskammer und BIO AUSTRIA Salzburg. 
Allen Verbandsmitgliedern bieten wir exklusiv an, die Erstellung der diversen Ausnahmegenehmigungen im VIS zu übernehmen! Anruf genügt: 0676 842 214 392
Für BIO AUSTRIA Mitglieder der Salzburger Bio-Weidegans-Gruppe übernimmt BIO AUSTRIA die jährliche Antragstellung im VIS.

Zusätzliche Informationen sind im Bio-Austria Beratungsblatt „Tierzukauf am Biobetrieb“ zu finden.

Franz Promegger

Der Auslaufstall

Ein einfaches System für den schrittweisen Umstieg auf Laufstall

Die Anbinde-  oder Kombinationshaltung von Rindern gerät immer mehr unter Druck. Betroffen sind ökologisch wie konventionell wirtschaftende Betriebe. Ursache dafür sind unter anderem die gestiegenen Anforderungen der Qualitätsprogramme von Verarbeitung und Handel. Auch die Akzeptanz von Seiten der Konsumenten für diese Haltungsform sinkt.

Die Laufstallhaltung ist der Anbindehaltung im Hinblick auf Tierwohl, Leistung und Arbeitswirtschaftlichkeit deutlich überlegen. Warum also nicht umstellen? Neben arbeitstechnischen und baulichen Schwierigkeiten stellt sich insbesondere die Frage nach der Wirtschaftlichkeit. Gerade Betriebe mit kleinen Tierzahlen stehen vor der Herausforderung, ob ein Umstieg auf Laufstallhaltung finanziell tragbar ist, insbesondere bei der aktuellen Preisexplosion im Bausektor. Die Lösung für den eigenen Betrieb zu finden, erforderen Kreativität und häufig einen Blick über den Tellerrand. Eine Einstiegsmöglichkeit ist das System Auslaufstall. 

Auslaufflächen aufwerten

Der Auslaufstall ist letztlich eine möblierte Auslauffläche, nach und nach mit allen Elementen eines Laufstalles ausgestattet. Dieser Auslauf enthält Liegeflächen, Fressplätze sowie Tränken – und so entsteht Schritt für Schritt ein offener Freiluftlaufstall. Danach können die alten Anbindeställe  beispielsweise als Melkstand oder Reservestall genutzt werden. Einer der großen Vorteile dieses Systems ist die modulare Bauweise. So kann der Auslaufstall in unterschiedlichen Bauabschnitten über eine längere Zeit ausgebaut werden. Der Umstieg auf Laufstallhaltung erfolgt dadurch schrittweise, da die vorhandenen Anbindestände weiter genutzt werden können.

Grundlage für dieses System ist ein Auslauf, der befestigt sein muss. Bei der Befestigung ist darauf zu achten, dass sie rutschfest sein sollte sowie einfach zu reinigen. Entmistet wird im Regelfall mittels Mobilentmistung durch einen Hoftraktor oder mit Frontlader. Mitunter kommt in kleineren Ställen auch eine manuelle Entmistung (E-Schieber, Schubkarre) zum Einsatz. Automatische Entmistungssysteme wie Schrapper oder Entmistungsroboter sind aufgrund der im Winter möglicherweise auftretenden Witterungsereignisse wie Frost, Eis und Schnee und den damit einhergehenden Funktionsstörungen nicht empfehlenswert. Spaltenböden sind eine Möglichkeit, allerdings müssen befahrbare Spaltenelemente verlegt werden. Friert der Spaltenboden im Winter zu, kann dieser trotzdem entmistet werden. Die Fläche sollte so konzipiert sein, dass Oberflächenwasser selbstständig in Düngersammelanlagen abläuft und sich keine Pfützen bilden.

Überdachte Liegeflächen

Im Bereich der Liegeflächen gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Einige grundlegende Anforderungen müssen allerdings erfüllt werden. Die Liegeflächen müssen trocken, zugluftfrei und wärmegedämmt sein. Dabei sollte die Liegefläche so bemessen sein, dass alle Tiere ungestört liegen können. Für Milchvieh haben sich Liegeboxen bewährt, insbesondere Tiefboxen, mit einer richtig aufgebauten und dick eingestreuten Stroh-Mistmatratze. Mutterkühe, Jung- und Mastvieh, aber auch extensiv gefüttertes Milchvieh (Low Input-System), kommen durch den vergleichsweise festen Kot auch gut mit freien Liegeflächen zurecht. Hier sind sowohl Tret-als auch Tiefstreusysteme möglich. Kritische Punkte bei diesen Systemen sind der hohe Strohverbrauch und das richtige Management, um die nötige Sauberkeit der Tiere zu gewährleisten und gesundheitlichen Problemen wie Eutererkrankungen durch Umweltkeime vorzubeugen.  

Außenliegefläche im Lungau © Promegge

Fütterung und Tränke

Gefüttert wird im Auflauf in der Regel in Raufen. Bei der Ausführung ist der Kreativität keine Grenze gesetzt. So können dies mobile Rundballenraufen, Holzraufen oder andere Innovationen sein. Wichtig ist, dass für jedes Tier ein Fressplatz vorhanden ist, um gleichzeitiges Fressen zu ermöglichen und damit Rangkämpfe zu vermeiden. Wird die vorhandene Anbindehaltung weiterhin zum Melken genutzt, kann eine Futtergabe (zum Beispiel von Kraftfutter) auch hier erfolgen. Das hat den Vorteil, dass die Kühe in der Anbindung fixiert sind und ein Kampf um die beliebte Ressource Kraftfutter vermieden wird.
Komplettiert wird der Auslaufstall durch eine oder mehrere Tränken.

Vorteilhaft sind große Trogtränken, da diese dem natürlichen Trinkverhalten von Rindern am besten entsprechen und, wenn sie ausreichend lang sind, von mehreren Tieren gleichzeitig benutzt werden können. Tränken müssen frostsicher sein. Dazu kann eine Begleitheizung oder eine Zirkulation eingebaut werden, um auch bei tiefen Temperaturen den Zugang zu frischem Wasser zu sichern.
Absolut empfehlenswert ist eine elektrische Viehbürste. Diese nutzen die Tiere sehr gern und die Bürste hilft auch den Verschmutzungsgrad der Herde möglichst gering zu halten. 

Wie läuft es im Winter?

Kälte und Schnee im Winter bereiten  Landwirten die größten Sorgen in Bezug auf den Auslaufstall. Aus tierischer Sicht sind die Bedenken weitestgehend unbegründet. Den Temperaturbereich bis -10 Grad Celsius empfinden gesunde, gut versorgte und ungeschorenen Rinder als nicht zu kalt. Erfahrungsgemäß steigt die Tiergesundheit sogar tendenziell mit einer Haltung im Auslaufstall. Stellvertretend sei hier das Zitat eines Salzburger Bergbauern erwähnt: „Manchmal kommen die Kühe am Morgen mit kleinen Eiszapfen an den Flotzmaulhaaren in den Melkstand. Aber das ist kein Problem, im Gegenteil, seit dem die Rinder aus dem stickigem Anbindestall in den möblierten Auslauf übergesiedelt sind, sind die Tierarztbesuche massiv zurückgegangen!“. 

Herausforderungen mit Kälte gibt es beispielsweise bei der Entmistung. Wird bei Minusgraden zu oft entmistet, steigt die Gefahr von Eisbildung am Boden und damit die Gefahr, dass die Rinder ausrutschen. Hier hilft es, wenn der Auslauf eingestreut wird und das Entmistungsintervall an kalten Tagen deutlich reduziert wird, in Extremfällen bis hin zu einer Entmistung im zwei Wochen Rhythmus. Das gefrorene Kot-Stroh-Gemisch, welches sich im Laufe der Zeit ansammelt, ergibt  einen wunderbar griffigen und rutschfesten Bodenbelag. Bei Tauwetter muss der Mist natürlich sofort entfernt werden.

Baukosten

Auslaufställe können durchwegs kosteneffizient errichtet werden. Durch die geringe Kubatur der einzelnen Elemente bietet sich Holz als Baustoff an. Dieses ist häufig auf kleineren, diversen Betrieben mit vorhandenen Waldflächen leicht verfügbar und ist zudem eigenleistungsfreundlich in der Verarbeitung. Durch den fließenden Übergang von Stall und Auslauf wird in der Summe weniger Platz benötigt als für einen geschlossenen Stall plus angeschlossenem, separaten Auslauf notwendig wäre. Auch die Weiternutzung der bestehenden Rohrmelkanlagen ist sehr kosteneffizient. Als Endausbaustufe kann ein Auslaufstall aber auch mit einem separatem Melkgebäude oder mit einem Melkstand im Altbestand aufgerüstet werden. Flexible Nutzungsmöglichkeit ist hier das Stichwort und ein großer Vorteil. 

Fazit

Ein Auslaufstall ist kein Stallsystem von der Stange, sondern ein Konzept, das individuelle Lösungen für fast jeden Betrieb und jedes Gelände ermöglicht. Dazu benötigt es Kreativität bei der Planung sowie Flexibilität des Bewirtschafters im laufenden Betrieb. Aus Sicht der Tiere wiederum gibt es kaum Nachteile, sofern alle ihre Bedürfnisse erfüllt werden, kommen Rinder mit einer Haltung im Auslaufstall sehr gut zurecht.

Franz Promegger

Bio-Geflügelhaltung unter der neuen EU Bio-Verordnung

Die neue EU BIO-VO bildet auch für die Bio-Geflügelhaltung die rechtliche Grundlage . Darauf setzt die nationale Verordnung auf, die noch einige Dinge ungeklärt lässt, aber im Großen und Ganzen beschlossen scheint.
Und daran wiederum schließen die Richtlinien von BIO AUSTRIA und die der privatrechtlichen Projekte (zB. der Handelsmarken) an.
Die Geflügelrichtlinien von BIO AUSTRIA müssen ebenfalls ergänzt und angepasst werden. Dazu werden Vorschläge für die Delegiertenversammlung im April ’22 erarbeitet.

Neuerungen der EU Bio-VO für Geflügelhaltung

Keine Besatzdichtenerhöhung mehr als Folge eines konformen Außenscharraums

21 kg/m2 nutzbarer Stallfläche gelten für Masthühner, Puten, Enten, Junghennen und Bruderhähne. Bei Gänsen erlaubt die THVO nur 15 kg/m2. Für Legehennen gelten 6 Tiere /m2.

Um die vorher erlaubten 28 kg/m2 bei einem konformen Außenscharraum zu kompensieren, hat man sich national darauf geeinigt, dass der bestehende Außenscharraum zu einem sogenannten K2 (Klimazone 2) umgerüstet werden darf und dieser ab Überschreiten der 21 kg/m2 im Stallinneren 24 Stunden zugänglich bleiben muss:

Er ist überdacht, eingestreut, hat planbefestigten Boden und grenzt unmittelbar an den Stallinnenbereich an.

Die Außenwände des zusätzlich überdachten Außenbereichs (K2) sind baulich derart ausgeführt, dass zumindest ein Außenklimareiz (Sonne, Niederschlag, Wind, Temperatur etc.) reduziert wird. Dazu werden zum Beispiel Windschutznetze, Folien, Schiebeelemente oder ähnliche das Außenklima reduzierende Materialien eingesetzt“

Auslaufklappenregelung neu

2 m /100m2 nutzbarer Stallfläche (Achtung – K2 zählt dann dazu!) vom Stallinnenraum in den K2 oder den Außenscharraum, 4 m/100m2 nutzbarer Stallfläche (Achtung – K2 zählt dann dazu!) vom K2 oder Außenscharrraum in den Grünauslauf.

prächtige Truthähne auf der Weide © Bio Austria
prächtige Truthähne auf der Weide © Bio Austria

Sitzstangen und/oder erhöhte Ebenen

Legehennen: 20 cm/Tier; Junglegehennen & Bruderhahn: 10 cm oder 100 cm2/Tier; Masthuhn: 5 cm oder 25 cm2/Tier, Pute: 10cm oder 100 cm2/Tier

Erhöhte Flächen für Masthühner dürfen in einem Ausmaß von maximal 10% der Grundfläche zur nutzbaren Fläche gerechnet werden, wenn ein Gutachten der Fachstelle gemäß §2 Abs. 4 (www.tierschutzkonform.at) vorliegt oder der zuständige Amtstierarzt diese überprüft und genehmigt hat.

Für K2, Ausflugklappen und erhöhte Ebenen gilt es eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2025

Futtermittel

30% der Futtermittel müssen vom eigenen Betrieb oder aus der Region (Österreich) stammen, Umstellungsware darf nur mehr zu 25% enthalten sein. Die 5 % konventionellen Eiweißfuttermittel sind ab 2023 nur mehr für Junggeflügel (mögliche Definition dafür ist die Verknöcherung des Brustbeines) erlaubt.

Tierzukauf

Ab 2023 muss der Zukauf konventioneller Küken durch die Behörde genehmigt werden. Die Umstellungszeit von 10 Wochen bei Fleisch und 6 Wochen bei Eiern gilt weiterhin.

Bernhard Altenburger

Biogeflügel in neuem rechtlichen Rahmen

Richtlinien in der Bio-Geflügelhaltung
Durch die neue EU-BIO Verordnung gibt es auch in der Geflügelhaltung Änderungen und Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

Vor allem für bestehende Betriebe wurde versucht, Adaptierungsmöglichkeiten zu finden, die in der Praxis umgesetzt werden können.
Was die EU-BIO Verordnung alles vorgibt, wie die nationalen Umsetzungs-Vorschläge dazu aussehen und welche Richtlinien bei BIO AUSTRIA im Geflügelbereich zu berücksichtigen sind, sollen Inhalte des kommenden Jour Fixe sein. Aufgrund der stattfindenden BIO AUSTRIA Bauerntage (und Lichtmess) wird der Termin diesmal um eine Woche verschoben. 

Ab sofort bitte die Anmeldung nicht mehr per mail, sondern direkt in zoom mit untenstehendem Link durchführen,
es erleichtert uns die Organisation.

Termin:
Mittwoch, 9. Februar 2022, 19:30 Uhr
online per Zoom
Anmeldung ab sofort unter folgendem Link:

https://zoom.us/meeting/register/tJwpceqvqTIiH9S39KC42IpCdR5nlXmWDpzD

Masthühnerauslauf mit viel Schattenplätzen © Markus Danner
Masthühnerauslauf mit viel Schattenplätzen © Markus Danner

Markus Danner, Bernhard Altenburger

EU Bio Verordnung – neu ab 2022

Bio neu geregelt

Mit 1. Jänner 2022 tritt die neue Bio-Verordnung in Kraft. In einigen Punkten sind auch bei Bio-Rindern, Schafen, Ziegen und in anderen Bereichen Anpassungen notwendig.

Die neue Bio-Verordnung 2018/848 mit ihren ergänzenden Verordnungen und Rechtsakten ersetzt die bisher geltenden EU-Bio-Regelungen. Viele Bereiche wurden ins neue Regelwerk übernommen, bei einigen kommt es zu Änderungen. Allgemein kann gesagt werden, dass die Dokumentation zukünftig noch mehr an Gewicht bekommt. Der Einsatz von konventionellen Betriebsmitteln und der Zukauf von konventionellen Tieren werden weiter eingeschränkt. 

Bio-Futtermittel: geringfügige Änderung

Für Bio-Wiederkäuer gilt nach wie vor: Die Futtermittel für Pflanzenfresser müssen zu 100 % biotauglich sein und zu 60 % vom eigenen Betrieb oder von einem Betrieb aus derselben Region stammen. Ab Jänner 2024 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 70 %. 

Verringert wird auch der Prozentanteil, wenn Futtermittel von Betrieben in Umstellung zugekauft werden. Die Jahresfutterration darf nur mehr 25 % Futtermittel aus dem zweiten Umstellungsjahr enthalten. Bisher waren es 30 %. Gleich bleibt der Prozentanteil bei Umstellungsfuttermitteln vom eigenen Betrieb mit 100% sowie der maximale Anteil von 20% konventionellen Futtermitteln durch Flächenzugang am eigenen Betrieb. 

Bio-Kälber sind während der Mindesttränkedauer von 90 Tagen mit natürlicher Milch, vorzugsweise mit Muttermilch, zu versorgen. Nur in Notfällen mit tierärztlicher Bestätigung darf ein Bio-Milchaustauscher in dieser Zeit verfüttert werden. 

Kleine oder weitreichende Details ändern sich mit Inkrafttreten der neuen Eu Bio Verordnung

Weide für alle Bio-Tiere

Mit Beginn der kommenden Weidesaison müssen alle Bio-Pflanzenfresser auf die Weide, wenn die Umstände dies ermöglichen. Eine zeitweilige Unterbrechung des Weideganges ist demnach nur aufgrund der Witterung, des Zustandes des Bodens und den jahreszeitlichen Bedingungen möglich. Schwierige strukturelle Voraussetzungen am Betrieb, wie wenige hofnahe Flächen oder der Viehtrieb über stark befahrene Straßen, befreien nicht mehr von der Weidevorgabe. BIO AUSTRIA und die Landwirtschaftskammer Österreich setzten sich in vielen Verhandlungsrunden mit den zuständigen Ministerien und in zahlreichen Stellungnahmen für eine Flexibilität bei der Umsetzung der Weide ein. Zukünftig werden alle Tiere dem Haltungssystem zugeordnet, in dem sie stehen. Daraus ergibt sich das Weideausmaß. Beim Haltungssystem A (Laufstall mit Auslauf) steht der Bewegungsaspekt im Vordergrund. Eine Bewegungsweide ist in diesem Fall ausreichend. Werden Tiere im Laufstall ohne Winterauslauf (Haltungssystem B) oder in Kombinationshaltung (Haltungssystem C) gehalten, muss mit dem Weidegang dem Bewegungsaspekt und der Futteraufnahme in umfassender Weise Rechnung getragen werden. Während der ersten Aufzuchtphase der Kälber oder wenn notwendige Routinemaßnahmen, wie Belegen oder Verkaufsvorbereitung durchgeführt werden müssen, können die Tiere vorübergehend im Stall bleiben. 

Endmast und Weide

Bisher konnten Rinder für die Fleischerzeugung während der Endmast für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich im Stall fertiggemästet werden. Auch in diesem Punkt ergeben sich teilweise Änderungen.
Laut neuer Bio-Verordnung müssen über ein Jahr alte männliche Rinder (Stiere und Ochsen) Zugang zur Weide oder zu Freigelände haben. Das ermöglicht, dass der Tierhalter wählen kann, ob der Zuchtstier oder die Ochsen auf die Weide kommen oder den Sommer im Laufstall mit Auslauf verbringen. Somit ist bei diesen Tierkategorien eine Endmast  im Stall umsetzbar. Bio-Kalbinnen muss in der Endmastphase zumindestens eine Bewegungsweide angeboten werden. 

Eingriffe nur mit Genehmigung

Eingriffe bei Nutztieren sind nur nach behördlicher Ausnahmegenehmigung und mit Angaben von Gründen möglich. Dazu zählen das Entfernen der Hornknospen bei bis zu sechs Wochen alten Kälbern oder die Enthornung von über sechs Wochen alten Kälbern oder Rindern. Der Antrag auf Genehmigung ist ausschließlich über das VIS zu stellen. Die Kastration von männlichen Tieren ist nach wirksamer Betäubung und postoperativer Schmerzbehandlung weiterhin zulässig. In diesem Fall ist keine Genehmigung der Behörde notwendig. 

Nasenring bei Zuchtstieren OHNE GENEHMIGUNG

Das Einziehen des Nasenringes bei über 10 Monate alten Zuchtstieren führt zu keiner Aberkennung des Bio-Status, da es aus Gründen der Arbeitssicherheit der Betreuungspersonen und zum sicheren Führen der Tiere bei Versteigerungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Tier bleibt weiterhin Bio.
Ab 1.1.2022 ist die Antragstellung für diesen Eingriff über das VIS hinfällig! 

Gesunde Tiere

Der vorbeugende Einsatz von chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln sowie von Antibiotika sind verboten. Neu hinzu kommt, dass auch Bolis  auf chemisch-synthetischer Basis nicht präventiv eingesetzt werden dürfen. 

Größe von Stall- und Auslaufflächen

Die vorgeschriebenen Mindestmaße der Stall- und Auslaufflächen bleiben gleich. Sie sind allen Tieren zur Verfügung zu stellen, außer beim Haltungssystem B, wo der Winterauslauf bei Weidegang entfallen kann. Neu ist allerdings, dass bei Neubauten die Auslaufflächen seit Jänner 2021 nur mehr zu 50 % (75 % in Regionen mit mehr als 1200 mm Niederschlag) überdacht werden dürfen. Altbauten müssen bis Ende 2030 den genannten Vorgaben entsprechen.

Zukauf konventioneller Zuchttiere: noch ein Jahr Schonfrist

Im Jahr 2022 bleibt das Antragsverfahren rund um den konventionellen Tierzukauf noch gleich wie bisher. Ab dem Jahr 2023 hingegen ist für JEDEN konventionellen Tierzukauf ein Ansuchen bei der Behörde notwendig. Angenommen sind nur die gefährdeten Nutztierrassen. 

Grünlandsaatgut – Änderungen bei konventionellen Mischungen

Die bisher gültige Regelung, dass konventionelles Grünlandsaatgutmischungen ohne Genehmigung der Behörde auf Biobetrieben verwendet werden darf, ENTFÄLLT AB 2022. Während also biologische oder Umstellungs(UM)- Komponenten/Mischungen natürlich ohne Antrag eingesetzt werden dürfen, ist hingegen für nichtbiologische Komponenten/Mischungen ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung notwendig. 

Eine Sonderregelung gibt es bei Mischungen für Futterpflanzen mit min. 70% Bio/UM-Komponenten. Bei Verwendung einer solchen Mischungen ist eine Ausnahmegenehmigungen für die konventionellen Komponenten nur dann zu beantragen, sofern diese nicht in der (nationalen) Liste der allgemeinen Ausnahmegenehmigungen angeführt ist. Die Verfügbarkeit von Bio/UM Saatgut ist in der AGES Bio-Saatgutdatenbank ersichtlich.

Franz Promegger

Bioferkel sind gefragt!

Wie wäre es mit Bio-Ferkeln?

Mit 2 Prozent Anteil am Markt ist die Bio-Schweinehaltung eine Nischenproduktionsform. Die Steigerungsraten sind allerdings beträchtlich. Während Bio-Mastschweinehalter ausreichend zur Verfügung stehen, hinkt die Produktion von Bio-Ferkeln weit hinterher. Aktuell würden pro Jahr 300 Zuchtsauen mehr benötigt werden, um die steigende Nachfrage bedienen zu können. Dieses Missverhältnis führt dementsprechend zu interessanten Ferkelpreisen. Während Schweinehaltung in den ackerreichen Ostregionen Österreichs weit verbreitet ist, ist sie in den Grünlandgebieten im Westen praktisch inexistent. Dabei wäre die Ferkelproduktion auch für so manchen Grünlandbauern ein lohnenswertes Standbein. Denn: Bioferkel sind gefragt! 
Zwei Bio-Betriebe, Posch und Klimmer aus Salzburg, setzen auf dieses Standbein, siehe Video weiter unten.

Warum Sauen halten?

Schweinehaltung ist weder kompliziert noch besonders aufwendig. Im Gegenteil, bei entsprechendem Interesse kann Schweinehaltung auch ohne Vorwissen gut funktionieren.  Zur Abhilfe gibt es entsprechende Weiterbildungs und Beratungsangebote.  Besonders sinnvoll ist Schweinehaltung dann, wenn bereits am Betrieb vorhanden Ressourcen genutzt werden können. Schweine als Allesfresser können etwa sehr gut betriebliche, biozertifizierte Nebenprodukte wie Ausschussmilch, Molke, Kartoffeln, Altbrot oder Ausputzgetreide verwerten. Nicht möglich ist hingegen die Fütterung mit Küchen- oder Gastronomieabfällen. Weiters können auch vorhandene Gebäude oder alte Rinderstallungen oft recht einfach für Schweinehaltung adaptiert werden, Knackpunkt ist hier oft die Schaffung passender Auslaufflächen. Ein weiterer Faktor sind ausreichende Zeitressourcen. In der Größenordnung 2 – 5 Sauen müssen für die täglich anfallenden Arbeiten wie Füttern, Ausmisten und Kontrollgang etwa 30  – 60 Minuten eingeplant werden. Während intensiver Phasen wie etwa der Abferkelung oder der Belegung auch entsprechend mehr.

Wie schaut´s wirtschaftlich aus?

Eine gute Sau wirft 2mal im Jahr. Mit durchschnittlich 9 abgesetzten Ferkel pro Wurf, stehen im Jahr 18 Ferkel zum Verkauf. Ferkel werden im Bio-Landbau mit 25-30 kg Lebendgewicht zu einem aktuellen Richtwert von 150 Euro/Tier verkauft. Dadurch ergeben sich Einnahmen von 2.700 Euro. Zieht man die variablen Kosten wie Futter für Sau und Ferkel, Einstreu, Tierarzt, Besamung, usw.… ab, so ergibt sich ein jährlicher Deckungsbeitrag von min. 1.250 Euro pro Sau. Bei eingesetzten 30-40 Arbeitskraftstunden pro Jahr und Sau.  Wobei sich dieser Beitrag mit gutem Management auch deutlich erhöhen lässt.*

Mögliche Absatzkanäle für Ferkel sind Bauern in der Umgebung, lokale Händler, oder Vermarktungsorganisationen wie die Bioschwein Austria. Alternativ können die eigenen Ferkel auch selber gemästet und das erzeugte Schweinefleisch direkt- oder weitervermarktet werden.

* Als Quelle zur Berechnung dient der sehr empfehlenswerte Deckungsbeitragsrechner der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen. Hier können verschiedene Wirtschaftsformen mit eigenen Werten bestückt und durchgerechnet werden. Außerdem dient er als Quelle verschiedener Kalkulationsdaten.

  • Liegehütte mit Muttersauen. © Markus Danner
  • tierische Almidylle © Bio Austria

Platzbedarf

Schweinehaltung ist vielfältig, genauso vielfältig sind die Haltungsmöglichkeiten. Von Umbaulösungen, neugebauten Warm- oder Kaltställen, über Außenklimaställe bis hin zur extensiven Freilandhaltung reichen die Variationen. Für Kleinbestände ist Flexibilität oberstes Gebot. Dieses Beispiel ist für zwei Zuchtsauen konzipiert. Hier können zwei Abferkelbuchten durch Versetzen der Trenngitter im Auslauf in eine Wartebucht und eine Ferkelaufzuchtbucht umgewandelt werden. Somit müssen nicht alle – auch ungenutzte Bereiche- vorhanden sein und es kann Platz gespart werden. Allerdings muss eine zusätzliche Ferkelaufzuchtbucht vorhanden sein.

Abferkelbucht

Der Abferkelbereich wird für den Zeitraum von kurz vor der Geburt bis zum Absetzen der Ferkel (nach ca. 40 Tagen) verwendet. Sie ist für eine Sau und ihren Wurf ausgelegt. Wichtig ist ein separates, heizbares Ferkelnest. Für Kleinbestände bietet sich die unstrukturierte Universalbucht als maximal flexibler Buchtentyp an.

Wartebereich

Im Wartebereich werden Sauen vom Absetzen bis kurz vor der nächsten Geburt gehalten. Hier findet auch die Belegung der Sauen statt. 

Ferkelaufzucht und Mastbereich

Im Aufzuchtbereich werden die Ferkel vom Absetzen bis zum Mastbeginn (25 – 30 Kg) gehalten. In nicht beheizten Ställen müssen Liegekisten angeboten werden. Dabei ist zu beachten, dass Liegeflächen in der Größe angepasst werden können, um optimal auf Tiergröße und Besatzdichte reagieren zu können. Ist das erforderliche Platzangebot immer gewährleistet, so können Aufzucht und Mast in derselben Bucht stattfinden. Es wird empfohlen, eine Bucht für 11 Tiere (ein Wurf) zu planen.

Weitere Informationen zum findet man in den ÖKL Broschüren: „Stallbau für die Biotierhaltung Schwein“ oder in der neuen Broschüre von Bio Austria Schweinehaltung für Kleinbestände.  

Franz Promegger

Den Stickstoff in der Gülle halten

Im Spätherbst beginnen sich die Düngerlager wieder langsam zu füllen. Dann ist der richtige Zeitpunkt, um allfälligen Verlusten v.a. von Gülle entgegenzuwirken.

Zahlreiche Analysen aus den letzten drei Jahren belegen, wie unterschiedlich sich der Düngersaft von verschiedenen Betrieben zeigt. Die Gründe sind oft schwer nachvollziehbar. Es macht aber auch deutlich, dass gewisse  Bedingungen höhere Verluste verursachen, andere weniger.
Konkret zu benennen, welche Stallsysteme, Fütterungskonzepte, Entmistungs- oder Lagerbedingungen mehr oder weniger Verluste verantworten, ist derzeit so gut wie unmöglich. Konsens besteht lediglich darin, dass umso weniger Ammoniakverluste an Oberflächen entstehen, je schneller und vollständiger die Ausscheidungen der Tiere im Lager landen. Und dort sollen Maßnahmen dazu führen, den Stickstoff in der Gülle zu halten.

Heilsversprechen sind meist leere Versprechen

Bei der Recherche von Anbietern unterschiedlicher Zusatzstoffe tauchen manchmal abenteuerliche Versprechungen und Ideen auf.
So wird von einem idealen pH-Wert der Gülle bei 4 schwadroniert. Wie dieser Wert erreicht werden soll, bleibt unbeantwortet, bzw. einer Mikrobenkultur überlassen.
Ich betrachte solcherlei Heilsversprechen als weder zielführend noch vertrauenserweckend.

Umso mehr bin ich aber ein begeisterter Verfechter des betrieblichen Experiments. Und viele betriebliche Experimente zeigen ein hoffnungsvolles Bild: Dass gewisse Maßnahmen zu erstaunlichen Ergebnissen in der Qualität der Gülle führen können. Und wie schon mehrfach an dieser und anderen Stellen festgehalten, brauchen wir gute Güllequalitäten wie den sprichwörtlichen Bissen Brot.

Worin zeigt sich Güllequalität?

Die Nährstoffgehalte allein sind es nicht, die die Qualität eines Düngers anzeigen.
Moderate bzw. eng begrenzte Verluste vielmehr sind es, die mehrere Fliegen auf einen Streich erlegen:
Die Belastung der Luft durch Emissionen sinkt im selben Maß, als die entsprechenden Werte in der Gülle höhere Gehalte anzeigen. Somit ist der reine Düngerwert höher und mit ihm die Wirtschaftlichkeit.
Weiters leuchtet ein, dass Pflanzen, Boden und Bodenleben dankbar annehmen, sowenig wie möglich mit Ammoniak, Schwefelwasserstoff und anderen ätzenden Abbauprodukten belastet zu werden.

Welche Vorgänge und Mechanismen speichern Stickstoff

Ein beträchtlicher Teil des Stickstoffs liegt „organisch gebunden“, d.h. in Aminoverbindungen und damit großen Molekülen vor. Dieser Teil ist nicht unmittelbar verlustträchtig, weil er nicht gasförmig entweicht. 
Der anorganische Anteil, der namentlich in Form des Ammoniums (NH4) enthaltene Stickstoff bzw. schon als Ammoniak (NH3) vorliegende N-Pool ist jener, der sich anschickt, auf die Reise zu gehen. 
Diese Weltenbummlerei macht uns aber alle bekannten Probleme, ist schade ums Geld und soll daher spätestens am Bahnsteig (kurz vor der Ausfahrt in die Atmosphäre), besser schon früher, unterbunden werden.
Womit wir wieder zum betrieblichen Experiment zurückkehren!

Das machen Biobetriebe erfolgreich mit Gülle

Eine der wichtigsten Hauptmerkmale der Flüssigdünger ist ihre Fließfähigkeit. Denn die Gülle soll zum Boden gelangen statt zäh an Stoppeln und Pflanzen zu kleben. Unzählige Beispiele bestätigen die Verbesserung der Viskosität durch regelmäßigen Einsatz von Mikroorganismen. Sie sind es auch, die N für den Aufbau ihrer Zellen brauchen, und somit Stickstoff „organisch binden“.

Und wozu ist jetzt das „Steinmehl“ wirklich gut?

Mit dem Steinmehl im Biolandbau ist es fast wie mit dem Glauben: In schlechten Zeiten steht man fest dazu, in guten kommen Zweifel und ist man gar vom Übermut gepackt, wird die Sache eher belächelt.
Doch erneut wurde mir eine Wirkung bestätigt, die in der jahrelangen Erzählung immer wieder zur Floskel zu verkommen schien: An den Steinmehlpartikeln siedeln sich wirklich Mikroorganismen an, die für ein gutes Milieu sorgen. Ein unverdächtiger Laborleiter schildert die Vorgänge und Entwicklungen an den Oberflächen des Materials auf meine wiederholte Nachfrage hin unmissverständlich.
So nähert sich Erzählung wieder dem Faktum.
Die experimentierfreudigen Betriebe kennen diese Wirkung an der Konsistenz und am Geruch der Gülle und an guten nachbarschaftlichen Beziehungen.

Pflanzenkohle

Kohle als Wirtschaftsdüngerverbesserer

Ebenfalls unmissverständlich ist das Ergebnis beim Kohleeinsatz. Sie nimmt Stickstoff mit Abstand am energischsten in den Schwitzkasten. Mit ihr gelangt der Dünge-N am sichersten in den Boden. Noch nicht ganz geklärt ist die Frage, in welchen Zeiträumen der absorbierte N wieder am Stoffwechsel im Boden teilnimmt, und wieviel sich die Kohle behält.
Unter diesem Gesichtspunkt empfehle ich den Kohleeinsatz an sich zwar unbedingt, die Einsatzmenge aber nicht an wirtschaftlichen Interessen der Anbieter anzulehnen, sondern an den Hausverstand.
1 bis 2kg Kohle  (= 3-4 Liter Feuchtkohle) pro Kubikmeter Gülle ist so lange ausreichend, bis konkrete neue Erkenntnisse eine andere (höhere) Dosierung empfehlenswert erscheinen lassen.
Mit einem Bigbag Pflanzenkohle, der gut 2,5m3 Rauminhalt aufweist, können somit ganz grob gerechnet 400 bis 500m3 Gülle stabilisiert werden.

Der richtige Zeitpunkt, das zu tun, ist jetzt.

Markus Danner

Tierhaltung und Weidemanagement im Bio Landbau

Die Weideregelung, die ab 2022 in Österreich per Erlass verfügt worden ist, ist hier ausführlich dargestellt:

Weide auf Biobetrieben

Internationale Fachtagung zu Fragen der Umsetzung der EU Bio-Verordnung.

Die Konsequenzen des inzwischen berüchtigten EU Audits in Österreich von 2017 sind nach wie vor weder in allen Bereichen klar, noch befriedigend.
Die Thematik ist inzwischen weit über Österreich hinaus heiß, denn aufgrund der Brisanz und der Folgenschwere der bislang gezeigten Kompromisslosigkeit mancher Auslegung durch Zuständige in Kommission (und Ministerien) ist bei vielen in der EU angekommen, dass es nicht bei einem österreichischen Problem bleiben wird.

In einer sehr gut gelungenen 1 ½ tägigen Fachtagung – online abgehalten – wurden die Positionen in Österreich, gesamteuropäisch und organisationsübergreifend ausgetauscht.

Die Standpunkte betroffener Bauern wurden eingangs per Videobotschaften eingebracht, Interessensvertreter von Bio austria und LK Österreich platzierten ihre Standpunkte und Forderungen zu den strittigen bzw. problematischen Bereichen in der Bio-Tierhaltung, v.a. in Bezug auf das Weideerfordernis.

Die fachlichen Expertenbeiträge ließen erkennen, dass eine Regelung, die in einem Absatz Haltungsvorgaben formuliert (wie eben das Weideerfordernis für die Pflanzenfresser), nicht undifferenziert, nicht absolut auf jedes Tier, nicht auf jede Tiergruppe umgelegt werden kann. 

Physiologische Ansprüche von Tieren, v.a. in ihrer Jugend oder lebenszyklische Bedingungen müssen berücksichtigt werden können, wenn das Tierwohl wirklich im Vordergrund stehen soll. Eine zwingende Weidevorgabe z.B. für Kälber/Lämmer/Kitze im Säugealter ist dadurch nicht nur in Frage zu stellen, sondern mitunter höchst kontraproduktiv.

Die juristische Betrachtung der Rechtsvorschriften im Sinne von Spielräumen oder Grenzen zeigte keine eindeutig einheitliche Rechtsmeinung. Klar ist: Die Gesetz-Werdung in der EU ist ein langwieriger Prozess, in den viele Interessen jahrelang in einen Rechtsbestand eingearbeitet werden müssen. Mündet dieser Prozess in eine Verordnung, ist es praktisch beinahe unmöglich, dies in überschaubaren Zeiträumen zu ändern. Und – die Verordnung ist überall und unmittelbar anzuwenden! D.h. die Mitgliedstaaten haben nicht die Möglichkeit, daraus eigene Regelungen zu kreieren, wie etwa bei EU Richtlinien.

Neben Bio Austria Obfrau Gertraud Grabmann wiesen auch Bioland und IFOAM Präsident Jan Plagge und andere darauf hin, dass die Verordnung durch ihre (absichtlich?) nicht präzise ausformulierten Artikel (z.B. …wenn die Umstände dies gestatten…, oder …teilweise…) Spielräume zulassen, die es zu nutzen gilt, und die aufgrund der Heterogenität der Naturräume und sonstigen Voraussetzungen in Europa genutzt werden müssen. 

Mastschweine im Strohauslauf. © Markus Danner
Mastschweine im Strohauslauf. © Markus Danner
solche “Frischluftbereiche” außerhalb des Stallgebäudes werden nach der Auslegung der EU-Verordnung nicht als Auslauf anerkannt.

Auf den ersten Blick mag es verwundern, dass über mehr oder weniger Überdachung von Ausläufen großer Diskussionsbedarf besteht. In der Praxis macht das nicht „nur“ dem einen oder anderen Einzelbetrieb zu schaffen, sondern Produktionssysteme können dadurch in Frage gestellt werden. So sind in Frankreich z.-b. „All-straw“-Systeme in der Bio-Schweinemast verbreitet. D.h. auch im Auslauf finden die Schweine ein Strohbett vor, der Stall hat keine Spaltenböden. Das funktioniert natürlich nur mit überdachtem Auslauf, andernfalls ist dieses Festmistsystem nicht möglich. Auch in Salzburg gibt es mindestens zwei Ställe, die auf diese Art funktionieren. Würden die Schweine gefragt, ob ihnen Regen im Spaltenauslauf oder ein Strohbett, in das sie sich eingraben können, lieber ist, wie würden die sich entscheiden?

Ich wage keine Prognose, ob diese Tagung in der Rückschau als jenes Ereignis betrachtet werden kann, in Folge dessen sich betroffenen Betrieben wieder Möglichkeiten eröffneten.

Dennoch bleibt eine gewisse Zuversicht, denn die breite Einigkeit, die sich über Länder- und Organisationsgrenzen hinweg in Bezug auf Berücksichtigung lokaler/regionaler Besonderheiten gezeigt hat, war eine positive Überraschung. Es wird darauf ankommen, dass die handelnden Personen mit dem Schwung aus dieser Tagung rasch konkrete Ergebnisse erzielen. 

Markus Danner

Der Wolf und die Quadratur des Kreises

Der Rückgang  der Arten(-vielfalt) ist eine nicht zu leugnende Tatsache.

Dass durch Politik, Gesetze und Verordnungen sowie zivilgesellschaftliches Engagement (wie z.B. jenes der BIO AUSTRIA Bauern) gegengesteuert wird, ist notwendig und gut. 
Umweltschutz in all seinen Facetten ist aber nicht nur edel und selbstlos. Kein reines Gutmenschentum – nein, er ist auch Selbstschutz. 
Doch auch diese Medaille hat ihre Kehrseite.
Das Phänomen ist literarisch schon lange aufgearbeitet, spätestens seit Goethe kennen wir die Geister, die wir riefen – um sie nicht mehr loszuwerden.

Das „absolut“ unter Schutz stellen von Tierarten, ohne zeitliche, räumliche oder auf die Populationsgröße bezogene Einschränkung erweist sich mitunter als Geist, den man gerne loswürde.


Da gibt es Possen, die einerseits zum Schmunzeln anregen, wie jene der etwas zu großen Graugänsefamilie am Almkanal und Leopoldskron in Salzburg, aber andererseits schon im Kleinen die Problematik aufzeigen: Dass die Natur nicht nach „vermenschlichten“ Maßstäben funktioniert.

Es war tatsächlich nicht notwendig, die Wildgänse fast auszurotten. Ihnen einen Schutzstatus zu gewähren, der die Population in die Hundertausende anwachsen ließ, und diese Massen an der Nordseeküste jeden Acker und jede Wiese an ihrer Zugroute kahlfressen, nennt man umgangssprachlich „das Kind mit dem Bade ausschütten“.

Die Beispiele sind zahlreich. Biber mögen süß sein. Aber was sollen Biber an kanalisierten, denaturierten Flüssen denn sonst tun, als den Uferbaumbestand zu zerstören.
Fischotter sind noch süßer. Nehmen wir bei deren Anwesenheit die völlige Verunmöglichung der Süßwasserfischerei als Kollateralschaden hin?
Viele Krähen = kaum Jungvögel von Bodenbrütern. Wenn sie nicht schon die Eier fressen, dann spätestens die Küken.

Wölfe. Sie sind da, in Österreich. Wo der Wolf zuhause ist, hat der Mensch eigentlich nichts verloren. Das musste schon Rotkäppchen zur Kenntnis nehmen. 
Wolfsgebiet ist definitiv kein Freizeitpark. Wie verträgt sich das aber mit einer Gesellschaft, die für sich das Recht in Anspruch nimmt, mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, zu Fuß incl. Kinderwagen, auf Schiern, mit Seilbahnen oder aus der Luft auch das allerletzte Winkelchen unserer Landschaft als genau solchen (Freizeitpark incl. Mülldeponie) zu nutzen?
Wie verträgt sich das mit einer Gesellschaft, die es gewohnt ist, viel Geld für Freizeit, aber immer weniger für ihre Ernährung auszugeben. Sollen wir’s lassen mit der Tierhaltung außerhalb urbaner Ballungsräume oder ausgeräumter Agroebenen? Oder die Viecher einfach wieder in den Ställen internieren?

Den „Herdenschutz“ im Sinne von Hirtenhundehaltung und Einzäunung als Lösung zu präsentieren, ist für die eine oder andere kleinräumige Weidefläche in gemäßigtem Gelände sicher gut gemeint.
Unterm Strich aber ist es eine Verhöhnung aller, die seit Jahrzehnten alpines Gelände bewirtschaften und pflegen. 

Grasland und Graser, Symbiose seit Jahrmillionen © Bio Austria
Da oben wirds schwierig mit wirksamen Zäunen © BIO AUSTRIA

Fast einhellig und unbestritten ist die Ansicht, dass eine Sommerfrische auf der Alm für unsere Nutztiere der Himmel auf Erden ist.
Die Nicht-Bejagung des Wolfs wird einen massiven Rückschritt in der Almbewirtschaftung, in Tierwohlbelangen, in der Forcierung der Weidehaltung und in der Wirtschaftlichkeit der tierhaltenden Betriebe nach sich ziehen.
Seine Bejagung soll und wird ihn nicht ausrotten, ihm aber seinen Platz zuweisen – abseits menschlicher Reviere.

Wie man es dreht und wendet, die Koexistenz von Mensch und Wolf in einem letztlich winzigen Gebiet, in dem es allenfalls noch ein paar Quadratkilometer echter Wildnis gibt, gleicht der sprichwörtlichen Quadratur des Kreises – sie zu lösen wird sehr schwer gelingen können.

Markus Danner

Vom Umgang mit Gülle

zwischen Hausverstand, Gesetz und Wirtschaftlichkeit

Die NEC Richtlinie der EU zwingt Österreich, die Behörden und letztlich die Bauern in Bezug auf die Emissionen aus der Gülle(-düngung) zu handeln.
Vom Umgang mit Gülle, zwischen Hausverstand Gesetz und Wirtschaftlichkeit, ist dabei kaum die Rede.

Hoheitliche Vorgaben, seien es Gebote oder Verbote, sind zu erwarten.
Diese Vorgaben werden ausschließlich auf die Emissionsminderung, v.a. bezüglich Ammoniak, abzielen.

Vielerorts werden „Gülletage“ abgehalten, von Kammern, Maschinenringen, Landmaschinenproduzenten und Experten, die vorführen, wie Gülle am besten an den Boden gebracht wird.
Soweit, so gut. Dennoch bleibt großes Unbehagen. Viele Fragen tun sich auf, die teilweise sehr salopp pariert werden. 
ZB. das leidige Thema der Bodenverdichtung durch die häufig monströsen Güllefässer. Ist es korrekt und zulässig, diesen Einwand einfach mit dem Hinweis auf Reifendruckreduktion wegzuwischen?

Die Kosten:

Ist Gülleseparation und bodennahe Ausbringung mit bester Technik wirklich die praktikable Lösung für den Großteil der Betriebe mit 10, 20, oder 30 Kühen?
Die Frage sollte oder könnte doch auch lauten:
Wie kann Stickstoff in der Gülle stabilisiert werden?

Ist die überbetriebliche Düngekette die Zukunft, wobei die im Sinne der vielpropagierten standortangepassten, abgestuften Nutzung erforderliche individuelle, feldstückspezifische Düngerration verunmöglicht wird?
Führt uns das nicht eher zur weniger häufigen, aber größeren Einzelgabe?

Es ist zu befürchten, dass genau das eintritt, wogegen seit vielen Jahren beraten wird.

„Komm oft, bring wenig“ kommt mit diesem Ansatz im wahrsten Sinn des Wortes unter die Räder.

Gülleverteiler für Verschlauchungssystem © Markus Danner
Gülleverteiler für Verschlauchungssystem; Düngen ohne Bodendruck!
Der Nährstoffkreislauf eines tierhaltenden Betriebes hat viele Facetten, nicht nur jenen der potenziellen Emissionsgefahr!
© Markus Danner

Natürlich ist es richtig, dass die Pflanzenverschmutzung umso geringer ist, je schmaler das Düngeband durch den Bestand zieht. Zwangsläufig folgt aber auch, dass streifenweise die Menge so groß ist, dass Strukturschäden im Boden durch den temporären Kaliumüberschuss unvermeidbar sind.
Von der Sichtweise im Biolandbau, den Boden zu füttern, nicht die Pflanze zu düngen, entfernen wir uns in dem Maße mehr, als wir die vollflächige, gleichmäßige, oftmalige Düngung mit moderaten Mengen aufgeben.

Dass die Pflanzenbestände das nicht goutieren, zeigen viele Beispiele der letzten Jahre.

Fazit:

Es geht nicht im geringsten darum, wer Recht hat oder nicht. Der Appell zielt ausschließlich darauf ab, das Problem nicht eindimensional und rein technisch lösen zu wollen, sondern ein weiteres mal „aufs Ganze zu schauen“!

Die bereits genannten Düngungsgrundsätze dürfen wir einer rechtlichen Vorgabe willen nicht einfach über Bord werfen, sondern versuchen, sie unter allen Umständen zu integrieren. 
Diese Integration sollten wir als Biobauern im Sinne der Qualität des Gesamtsystems „BIOLANDWIRTSCHAFT“ gemeinsam schaffen.
Für die Ausarbeitung einer betriebsindividuellen Dünge- bzw. Düngerstrategie stehen wir von BIO AUSTRIA jederzeit zur Verfügung!

Düngungsgrundsätze in der Biologischen Landwirtschaft

  • Komm oft, bring wenig: 
    • zu jeder Nutzung eine Düngergabe; 
    • flüssig 12m3 bis max. 15m3/ha
  • wir düngen nicht die Pflanzen, sondern füttern den Boden!
    • Bodenleben füttern heißt, quantitativ und qualitativ die Nährstoffdynamik anzukurbeln (das nimmt auch den Schrecken vom P-Mangel)
    • Wir beleben mit den Düngern den Boden 
  • Verlustvermeidung durch Düngeraufbereitung! z.B.
    • Verdünnung (mind. 1/3 Wasser)
    • Steinmehlzugabe (Zeolith, Urgesteinsmehl, Tonmineral..)
    • Pflanzenkohlezugabe
    • Mikrobenpräparate (EM..)
    • Laufend viel Luft einmixen vermeiden!

Und ganz allgemein: 
Bodenschonung durch Verhinderung der Verdichtung durch zu hohe Achslasten, 
kein Befahren bei zu feuchten Verhältnissen, 
keine punktuelle Über- oder Unterdüngung.

Markus Danner