Zukauf konventioneller Nutztiere auf den Biobetrieb

Dürfen weiterhin konventionelle Tiere zugekauft werden? Ja.
Allerdings unter verschärften Auflagen. Für konventionelle Tierzukäufe muss ab sofort eine behördliche Genehmigung eingeholt werden. In Salzburg ist dafür die Veterinärdirektion zuständig, die Antragstellung erfolgt über das bereits durch die Anträge für Eingriffe bekannte VIS-System.

Nur für Zukäufe von konventionellen Tieren gefährdeter Rassen braucht es keine Genehmigung. Dies gilt für alle Rassen laut Liste für die ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“.

Welche Vorrausetzungen sind für eine erfolgreiche Genehmigung zu erfüllen?

Für eine Genehmigung muss nachgewiesen werden, dass keine passenden Bio-Tiere in näherer Umgebung verfügbar sind. Für diese Zwecke wurden Bio-Tierdatenbanken eingerichtet, über welche eine Nichtverfügbarkeit nachgewiesen werden kann.

Für Wiederkäuer ist dies die Seite: www.almmarkt.at für Schweine www.pig.at

Auf diesen Plattformen können Bio-Landwirte kostenlos Bio-Tiere zum Verkauf anbieten.

Wie ist der Ablauf für Käufer? 

Als Käufer kann ich die Bio-Tierdatenbank nach passenden Bio-Tieren durchsuchen. Ist die Suche erfolglos, kann direkt aus der Tierdatenbank ein „Nachweis über die Nichtverfügbarkeit von Bio-Tieren“ heruntergeladen werden. Mit diesem Nachweis kann dann innerhalb von fünf Tagen im VIS eine Genehmigung für konventionellen Tierzukauf erstellt werden.

BIO-Tiere, die auf anderen Plattformen oder auf anderen Wegen angeboten werden, haben keine Relevanz! (dürfen und sollten aber selbstverständlich gekauft werden)

© Bio Austria

Was wenn Bio-Tiere vorhanden sind, diese aber nicht den gesetzten Erwartungen entsprechen?

Eine Genehmigung für konventionellen Tierzukauf kann auch erfolgen, wenn keine qualitativ passenden Bio-Tiere vorhanden sind. Qualitative Merkmale sind etwa Hornstatus, Laufstall/Kombinationshaltung, Leistungsmerkmale, Alpung oder Impfstatus.
Weiters spielt auch die Entfernung der angebotenen Bio-Tiere eine Rolle. Tiere die unzumutbar weit entfernt (>65 km)* oder die zu einem unzumutbaren Preis zugestellt werden würden, stellen einen Grund für eine Nichtverfügbarkeit dar.
*gilt nicht für Schweine

Wie ist der Ablauf im VIS-System?

Im VIS-System kann jeder Landwirt selbstständig für seinen Betrieb einen Antrag auf Genehmigung eines konventionellen Tierzukaufs stellen. Dafür müssen auch die passenden Nachweise über die Nichtverfügbarkeit von Bio-Tieren hochgeladen werden. Nach erfolgter Antragstellung kann ein konventioneller Tierzukauf erfolgen. Die Veterinärdirektionen sendet nach erfolgter Antragstellung einen Bescheid zu, dieser wird bei der jährlichen Bio-Kontrolle auf seine Rechtmäßigkeit geprüft.

Welche Tiere dürfen konventionell zugekauft werden?
Grundsätzlich ist nur der Zukauf von konventionellen Zuchttieren möglich.

  • Erwachsene* männliche Tiere zur Bestandesergänzung in unbegrenzter Anzahl
  • Weibliche nullipare** Tiere zur Bestandesergänzung im Ausmaß von jährlich 10% (Rindern) bzw. 20 % (Schaf, Ziege Schwein). Als Berechnungsgrundlage dient der Bestand an erwachsenen* Tieren am Betrieb. 

*„Erwachsen“ bedeutet bei Rindern ein Mindestalter von 12 Monaten und bei Schaf, Ziege und Schwein ein Mindestalter von 6 Monaten.

**“ Nullipar„ bedeutet, dass ein Tier noch nicht abgekalbt, gelammt, gekitzt oder geworfen  hat.

Bei einer erheblichen Ausweitung des Bestandes, bei einer Umstellung auf eine neue Rasse oder beim Aufbau eines neuen Zweiges der Tierproduktion, gibt es Abweichungen von den oben genannten Regeln. In diesen Fällen ist eine frühzeitige Inanspruchnahme von Beratung unbedingt zu empfehlen!

Bei einer Versteigerung sind alle Bio-Tiere bereits verkauft. Kann in diesem Fall ein konventionelles Tier gekauft werden?

In Zukunft sollen alle auf Versteigerungen angebotenen Bio-Tiere in den Bio-Tierdatenbanken aufscheinen. Es empfiehlt sich im Vorhinein der Versteigerung eine Verfügbarkeitsabfrage in der Tierdatenbank zu stellen. Sollten dann auf der Versteigerung keine Tiere mehr verfügbar sein, so kann der Zuchtverband vor Ort eine formlose Bestätigung darüber ausstellen. In diesem Fall kann ein passendes konventionelles Tier zugekauft werden. Der Antrag auf konventionellen Tierzukauf muss dann ehestens im Anschluss an die Versteigerung gestellt werden, der Nachweis über die Nichtverfügbarkeit ist beizulegen.

Wie sieht es beim Geflügelzukauf aus?

Mastküken, Legehennen und 4 – 6 wöchige Puten sind ohnehin biologisch erhältlich, ein Antrag ist in der Regel nur für Gänse- u. Entenküken notwendig, weil es hier keine Bio-Muttertierherden gibt. Voraufzüchter (zB. von Puten), für die nur konventionelle Küken zur Verfügung stehen, müssen einen jährlichen VIS-Antrag stellen. Statt einer Online-Tierdatenbank gibt es für Geflügel ein Verzeichnis über die Verfügbarkeit biologischer Küken, das jährlich aktualisiert wird.

Wer kann bei Unklarheiten helfen? Oder gibt’s jemanden der diese Anträge machen kann?

Hilfe bieten die VIS-Servicestellen. In Salzburg sind dies die Landwirtschaftskammer und BIO AUSTRIA Salzburg. 
Allen Verbandsmitgliedern bieten wir exklusiv an, die Erstellung der diversen Ausnahmegenehmigungen im VIS zu übernehmen! Anruf genügt: 0676 842 214 392
Für BIO AUSTRIA Mitglieder der Salzburger Bio-Weidegans-Gruppe übernimmt BIO AUSTRIA die jährliche Antragstellung im VIS.

Zusätzliche Informationen sind im Bio-Austria Beratungsblatt „Tierzukauf am Biobetrieb“ zu finden.

Franz Promegger

Bio-Geflügelhaltung unter der neuen EU Bio-Verordnung

Die neue EU BIO-VO bildet auch für die Bio-Geflügelhaltung die rechtliche Grundlage . Darauf setzt die nationale Verordnung auf, die noch einige Dinge ungeklärt lässt, aber im Großen und Ganzen beschlossen scheint.
Und daran wiederum schließen die Richtlinien von BIO AUSTRIA und die der privatrechtlichen Projekte (zB. der Handelsmarken) an.
Die Geflügelrichtlinien von BIO AUSTRIA müssen ebenfalls ergänzt und angepasst werden. Dazu werden Vorschläge für die Delegiertenversammlung im April ’22 erarbeitet.

Neuerungen der EU Bio-VO für Geflügelhaltung

Keine Besatzdichtenerhöhung mehr als Folge eines konformen Außenscharraums

21 kg/m2 nutzbarer Stallfläche gelten für Masthühner, Puten, Enten, Junghennen und Bruderhähne. Bei Gänsen erlaubt die THVO nur 15 kg/m2. Für Legehennen gelten 6 Tiere /m2.

Um die vorher erlaubten 28 kg/m2 bei einem konformen Außenscharraum zu kompensieren, hat man sich national darauf geeinigt, dass der bestehende Außenscharraum zu einem sogenannten K2 (Klimazone 2) umgerüstet werden darf und dieser ab Überschreiten der 21 kg/m2 im Stallinneren 24 Stunden zugänglich bleiben muss:

Er ist überdacht, eingestreut, hat planbefestigten Boden und grenzt unmittelbar an den Stallinnenbereich an.

Die Außenwände des zusätzlich überdachten Außenbereichs (K2) sind baulich derart ausgeführt, dass zumindest ein Außenklimareiz (Sonne, Niederschlag, Wind, Temperatur etc.) reduziert wird. Dazu werden zum Beispiel Windschutznetze, Folien, Schiebeelemente oder ähnliche das Außenklima reduzierende Materialien eingesetzt“

Auslaufklappenregelung neu

2 m /100m2 nutzbarer Stallfläche (Achtung – K2 zählt dann dazu!) vom Stallinnenraum in den K2 oder den Außenscharraum, 4 m/100m2 nutzbarer Stallfläche (Achtung – K2 zählt dann dazu!) vom K2 oder Außenscharrraum in den Grünauslauf.

prächtige Truthähne auf der Weide © Bio Austria
prächtige Truthähne auf der Weide © Bio Austria

Sitzstangen und/oder erhöhte Ebenen

Legehennen: 20 cm/Tier; Junglegehennen & Bruderhahn: 10 cm oder 100 cm2/Tier; Masthuhn: 5 cm oder 25 cm2/Tier, Pute: 10cm oder 100 cm2/Tier

Erhöhte Flächen für Masthühner dürfen in einem Ausmaß von maximal 10% der Grundfläche zur nutzbaren Fläche gerechnet werden, wenn ein Gutachten der Fachstelle gemäß §2 Abs. 4 (www.tierschutzkonform.at) vorliegt oder der zuständige Amtstierarzt diese überprüft und genehmigt hat.

Für K2, Ausflugklappen und erhöhte Ebenen gilt es eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2025

Futtermittel

30% der Futtermittel müssen vom eigenen Betrieb oder aus der Region (Österreich) stammen, Umstellungsware darf nur mehr zu 25% enthalten sein. Die 5 % konventionellen Eiweißfuttermittel sind ab 2023 nur mehr für Junggeflügel (mögliche Definition dafür ist die Verknöcherung des Brustbeines) erlaubt.

Tierzukauf

Ab 2023 muss der Zukauf konventioneller Küken durch die Behörde genehmigt werden. Die Umstellungszeit von 10 Wochen bei Fleisch und 6 Wochen bei Eiern gilt weiterhin.

Bernhard Altenburger

Biogeflügel in neuem rechtlichen Rahmen

Richtlinien in der Bio-Geflügelhaltung
Durch die neue EU-BIO Verordnung gibt es auch in der Geflügelhaltung Änderungen und Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

Vor allem für bestehende Betriebe wurde versucht, Adaptierungsmöglichkeiten zu finden, die in der Praxis umgesetzt werden können.
Was die EU-BIO Verordnung alles vorgibt, wie die nationalen Umsetzungs-Vorschläge dazu aussehen und welche Richtlinien bei BIO AUSTRIA im Geflügelbereich zu berücksichtigen sind, sollen Inhalte des kommenden Jour Fixe sein. Aufgrund der stattfindenden BIO AUSTRIA Bauerntage (und Lichtmess) wird der Termin diesmal um eine Woche verschoben. 

Ab sofort bitte die Anmeldung nicht mehr per mail, sondern direkt in zoom mit untenstehendem Link durchführen,
es erleichtert uns die Organisation.

Termin:
Mittwoch, 9. Februar 2022, 19:30 Uhr
online per Zoom
Anmeldung ab sofort unter folgendem Link:

https://zoom.us/meeting/register/tJwpceqvqTIiH9S39KC42IpCdR5nlXmWDpzD

Masthühnerauslauf mit viel Schattenplätzen © Markus Danner
Masthühnerauslauf mit viel Schattenplätzen © Markus Danner

Markus Danner, Bernhard Altenburger

Kükenembryos, Bruderhahn und Ethik

Seit vielen Jahren wird und wurde in unregelmäßigen Abständen das Töten frisch geschlüpfter männlicher Küken von Legehühnern angeprangert, ein Verbot gefordert. Die Bioszene hat sich in Teilen (gilt nur für Handelsmarkenlieferanten und Bio Austria Standard) zur Aufzucht der Hähne verpflichtet. Für die langsam wachsenden Tiere wurden spezielle Absatzkanäle gesucht und gefunden. 

Das an sich unrentable Geschäft mit dem „Bruderhahn“ (die Legerassen brauchen viel mehr Futter und länger zum Wachsen als Mastrassen) wird durch die Eier ihrer Schwestern bzw. den Preis ihrer Schwestern (höherer Preis der Bio-Junghennen, den der Legehennenhalter bezahlen muss), querfinanziert.

An einer Lösung auch über den begrenzten Biomarkt hinaus wird gearbeitet, denn schon 2024 soll beispielsweise in Deutschland das Töten männlicher Küken generell verboten sein.
Wenn die Aufzucht von Millionen Hähnen völlig unrentabel ist, sollten die Bemühungen darin bestehen, dass gar keine Hähne schlüpfen. Diese Bemühungen gibt es, in Form der Geschlechtserkennung im Ei. Nun muss dazu aber nicht nur das Ei, sondern auch schon ein mehrere Tage (dzt. ca. 10 Tage) entwickelter Embryo im Ei vorhanden sein, um männlich oder weiblich auseinander zu kennen.
Und an dieser Stelle poppt sogleich die nächste Frage auf. Ob es denn rechtens sein kann, 10 Tage angebrütete Eier wegzuschmeißen, die männliche Embryonen beinhalten, die bereits ab dem 7. Tag schmerzempfindlich sind?

gut entwickelte Masthähnchen im Grünen © Bio Austria
Masthähnchen sind relativ gute Futterverwerter © Bio Austria

Spätestens jetzt beginnt die Debatte absurd zu werden. Es geht nicht um Vegan gegen Nutztiergenießer. Es geht nicht um Tierschützer gegen Landwirte. Irgendwann geht es nur mehr um die Bereitschaft, menschliche Vernunft walten zu lassen. 
Wenn die Ethik der Tierhaltung und Lebensmittelerzeugung bis zur Schutzwürdigkeit angebrüteter Eier vordringt, dann können wir noch nachlegen: Was ist mit den unzählig getöteten Regenwürmern und sonstigen Bodenbewohnern beim Pflügen und Vorbereiten des  Ackers für die Pflanzung der Setzlinge, aus denen unsere leckeren Brokkoli-, Karotten- und Kartoffelgerichte wachsen?

Und, wenngleich so ein Vergleich unsäglich schwer fällt: Solange eine Gesellschaft mit der Fristenlösung gut leben kann (gegen die ich hier nicht zu Felde ziehe), diese ethisch rechtfertigt, solange darf die Entsorgung angebrüteter Eier nicht Gegenstand einer ernsthaften Diskussion unter psychisch gesunden Menschen sein.

Markus Danner

Bio-Hendl statt Nuggets

Das “Hendl” ist ein europäisches Kontinentalgericht. Das Hendl ist auch eines jener Tiere, dessen Zucht und Haltung zur Perversion menschlichen Handelns geworden sind.
Die Devise der Zukunft muss heißen: Klasse statt Masse – Bio-Hendl statt Nuggets.

In vier oder fünf Wochen zur schlachtreifen, nicht mehr gehfähigen Kreatur hochgemästet – um zum Spottpreis auf den Weltmarkt geworfen zu werden – kann das ein gesundes Lebensmittel sein? Ist das ethischer Prinzipien im Geringsten würdig?

Wir sagen nein.
Bio-Hendl werden doppelt so alt und wissen, wie Sonnenlicht aussieht und sich anfühlt. Sie scharren auf der Weide nach Fressbarem und chillen im Baumschatten. Ist das kein substanzieller Unterschied zum geschundenen Bierzeltfraß?
Deshalb: Bio-Hendl statt Nuggets; nicht oft – aber dafür Genuss mit Klasse!

  • Chillen im Baumschatten © Markus Danner
  • gut entwickelte Masthähnchen im Grünen © Bio Austria

Das Bio-Masthuhn in der Aufzucht –
so lebt das Bio-Hendl

Bodenfläche

Biomasthühner, Biomastgeflügel allgemein wird auf einer eingestreuten Ebene am Boden gehalten. 
Als Einstreu werden Häckselstroh, Hobelspäne, Dinkelspelzen oder Softcell verwendet. 
Wichtig ist eine hohe Qualität der Einstreu (kein verpilztes Stroh einsetzen). 

Stallklima

Ein optimales Stallklima hinsichtlich Licht, Luft und Temperatur sind entscheidend für das Wohlbefinden der Tiere. Speziell Küken haben am Anfang ein besonders hohes Wärmebedürfnis (32 – 33°C im Tierbereich). D.h. der (Küken-) Stall muss  isoliert und beheizbar sein und über ein gutes Zu- und Abluftsystem verfügen.

Fütterungsbereich

Heute sind bei größeren Beständen vorwiegend automatische Spiralfütterungen mit speziellen Futterschalen in Verwendung. In kleineren Ställen auch Handfutterautomaten. In der Kükenaufzucht werden eigene Futterbehälter eingesetzt (flache Futterschalen, Eierhöcker etc.).

Tränkebereich

Verwendung finden bei Masthühnern vorwiegend Nippeltränken, bei Mastputen Rundautomaten oder Cuptränken. 
Sauberes und jederzeit gut erreichbares Tränkewasser ist selbstverständlich.

Außenscharrraum

Der Außenscharrraum (Kaltscharrraum) ist ein überdachter, eingestreuter und mit einem Wind- und Regenschutz versehener Bereich des Hühnerstalles mit betonierter Bodenfläche, in dem Außenklima vorherrschen soll. 
Über den Außenscharrraum erfolgt der Zugang zur Weide.

Weide

4 m2 begrünter Auslauf muss jedem Masthuhn tagsüber uneingeschränkt zur Verfügung stehen. (für 1000 Hühner 4000m2)
Die Weide wird von den Tieren gut angenommen, wenn ihnen ausreichend Unterschlupf- und Fluchtmöglichkeiten angeboten werden (Bäume, Sträucher, Schattenhütten…).

Bio Hühner

Bio Hühner und Menschen sind sich sehr ähnlich:
Sie halten es nicht ohne die Anderen aus, und wenn andere da sind, wird auf ihnen herumgepickt.

Das Verhalten von Hühnern ist sehr stark von Gleichzeitigkeit geprägt, d.h. fast alle Verhaltensweisen, wie Fressen, Trinken, Ruhen, Gefiederpflege etc. werden gemeinsam durchgeführt.
Darauf ist bei der Ausgestaltung aller Funktionsbereiche, baulichen Anlagen und Einrichtungen Bedacht zu nehmen.

Vor allem innerhalb größerer Gruppen steigt der Stressfaktor stark an, wenn arttypische Verhaltensweisen durch unzureichende Haltungsbedingungen erschwert oder verhindert werden.

Hühner im Grünauslauf. © Markus Danner
Hühner im Grünauslauf. © Markus Danner

Wieder ist es die Biologische Landwirtschaft, die Maßstäbe setzt. Sind es in der Agroindustrie 100.000e bis Millionen Individuen, die in Hallen zusammengepfercht werden, sind Biobetriebe mit unter 5.000 pro Stall und unter 10.000 pro Betrieb Lichtjahre von solchen Extremen entfernt.

Was finden Bio Hühner an der Biolandwirtschaft so besonders?

  • Bio Hühner dürfen wirklich raus! Das war immer schon so und wird so bleiben
  • Bio Hühner haben im Stall Platz, um sich artgemäß zu bewegen
  • Sie dürfen in einem Nest ihr Ei ablegen, nicht auf einem Gitter
  • Sie haben einen geschützten Vorplatz vor dem Stall, oft mit Sandbad
  • Im Auslauf wird ihnen seit neuestem zwingend Unterschlupf, Schutz und Beschattung angeboten, um die Fläche gut nutzen zu können und um sich vor Beutegreifern sicher zu fühlen
  • BIO AUSTRIA Betriebe lassen männliche Küken aufziehen, nicht schreddern (Bruderhähne)
Umstieg auf Bio-Geflügelhaltung hier klicken zum weiterlesen

Umstieg auf Biogeflügelhaltung

Beim Einstallen der ersten Partie sollte eine Grünauslauffläche nutzbar sein, die sich zumindest im Status “aus Umstellung auf biologische Landwirtschaft” befindet!
Ist demnach ein Bau- oder Umbauvorhaben geplant, ist unbedingt zu veranlassen, dass die benötigte Grünfläche in einen Biokontrollvertrag aufgenommen wird. Ein Jahr später wächst auf dem Grünauslauf bereits „Umstellungsware“  und darf vom Bio-Geflügel beweidet werden.  
Ist die Haltung richtlinienkonform, die Tiere bzw. das Futter sind in Bio-Qualität zugekauft worden, steht der Bio-Geflügelhaltung und Vermarktung nichts mehr im Wege.

Unter bestimmten Voraussetzungen (Teilnahme an speziellen Öpul-Maßnahmen) kann die Umstellungszeit auch bei Geflügel auf sechs Monate verkürzt werden – Genehmigung der Kontrollstelle ist notwendig!

Aus der Umstellungszeit der Fläche, der Lebensdauer der Tiere, dem 100%-igen Zukauf der Küken und oft auch des Futters ergibt sich unter Umständen die Möglichkeit, dass konventionelle Betriebe nach Bau, Umbau und Umstellung auf ihre Bio-Hühnerhaltung sofort mit Bio-Status zertifiziert werden.

Das betriebsspezifische Prozedere ist mit der Beratung abzuklären.

Umstellungszeiten:

  • Geflügel zur Fleischerzeugung: 10 Wochen
  • Geflügel zur Eiererzeugung: 6 Wochen (nur für die Eier)

Markus Danner