Umstellungszeiten von Rindern

Die Umstellungszeiten von Rindern hängen von verschiedenen Umständen ab. Im wesentlichen gibt es zwei Varianten. 
Ein Kontrollvertrag mit einer zertifizierten Kontrollstelle ist in jedem Fall Grundvoraussetzung. Mit dem Vertragsabschluss bzw. Tierzugang auf den Betrieb beginnt die Umstellungszeit zu laufen.

Berechne den Status deiner Tiere mit diesem Werkzeug!

Variante 1. Ganzbetriebsumstellung in zwei Jahren

Ab Datum Abschluss Kontrollvertrag dauert die Umstellungszeit zwei Jahre. 
Nach Ablauf der zwei Jahre ist der komplette Betrieb umgestellt, dass heißt sowohl alle Tiere als auch die Flächen.

Während der Umstellungszeit müssen sowohl die Haltung als auch die Fütterung den Biorichtlinien entsprechen.

Nach Ablauf der Umstellungszeit darf der Betrieb nun seine Milch (-produkte), Rinder bzw. Fleisch sowie Grundfutter biologisch vermarkten.

Rind im Detailportrait © Schröcker
Rind im Detailportrait © Schröcker
bin ich schon „BIO“ oder noch nicht?

Variante 2. Produktspezifisch verkürzte Umstellung in 6 Monaten

Besonders für Betriebe, deren Fokus auf der Milchproduktion und weniger auf der Rinder- und Fleischvermarktung liegt, kann diese Umstellungsvariante interessant sein.

Unter gewissen Voraussetzungen kann die Umstellungszeit für die Milch von 2 Jahren auf 6 Monate verkürzt werden, die Umstellung des Tieres selbst ist davon jedoch nicht betroffen. Siehe „Verkürzte Umstellungszeiten“.

Dass bedeutet: Sechs Monate nach dem Kontrollvertragabschluss kann die Milch als Bioprodukt vermarktet werden, die Umstellung jedes einzelnen Rindes (Fleisch) beträgt jedoch immer mindestens 12 Monate und ¾ des Lebens.

Die Umstellungszeiten von Rindern nach Variante 2 sind wiederkehrend Anlass für Ärger und Sanktionen, weil es für die Betriebe nicht einfach ist, den Überblick zu behalten, wenn jedes Tier ein anderes Konformitätsdatum hat!

Die Umstellungszeiten von Rindern :
Beispiele

Biobauer Huber kauft auf der Versteigerung eine konventionelle, trächtige Kalbin (siehe Ausnahmen beim Tierzukauf). Ab diesem Tag beginnt die Umstellungszeit der Kalbin zu laufen (6 Monate für die Milch, 12 Monate bzw. mind. ¾ des Lebens für Fleisch).
Einen Monat nach dem Kauf kalbt die Kuh am Biobetrieb. Nun verbleiben noch 5 Monate, bis die Milch der Kuh als Biomilch geliefert werden darf. Biobauer Huber muss nun dafür sorgen, dass während dieser Zeit die Milch dieser Kuh nicht in Verkehr kommt. Das Verfüttern der Milch an Kälber ist erlaubt.
Nach weiteren 5 Monaten darf die Milch als Biomilch an die Molkerei geliefert werden. Die Umstellungszeit für das Fleisch läuft jedoch noch. Angenommen, die Kuh war zum Zeitpunkt des Kaufes exakt 28 Monate alt, so muss sie 84 Monate (7 Jahre!!) am Biobetrieb bleiben, bis sie als biologisch vermarktet werden darf.

Die ¾ Regelung

Sowohl im Falle der verkürzten Umstellung als auch bei Zukäufen von konventionellen Tieren (Ausnahmefälle) tritt die ¾ Regelung in Kraft.

Laut dieser Regelung dauert die Umstellung des einzelnen Tieres mindestens 12 Monate und es muss zusätzlich mindestens drei Viertel seines Lebens auf dem Biobetrieb verbracht haben. 
Erst wenn diese beiden Kriterien erfüllt sind, darf das jeweilige Rind biologisch vermarktet werden.

Die ¾ Regelung gilt immer nur für das einzelne Tier. Das bedeutet im Fall einer verkürzten Umstellung, dass für jedes Tier separat berechnet werden muss, ab wann es den Biostatus erfüllt.

Beispiel: Bauer Gruber will Biobauer werden und wählt die Variante der verkürzten Umstellung. 
Also darf er bei Erfüllung der  Voraussetzungen für die Flächenumstellung sechs Monate nach dem Abschluss des Kontrollvertrages die Milch als Biomilch vermarkten.

Kuh Resi ist am Tag, als der Kontrollvertrag abgeschlossen wurde, exakt 3 Jahre alt. Das heißt, sie ist 3 Jahre lang konventionell gehalten worden. (=1/4) Nun muss sie mindestens ¾ ihres Lebens – also 9 Jahre – am Biobetrieb bleiben, bis sie als biologisch verkauft bzw. vermarktet werden darf!

Bei dieser Umstellungsvariante wird über die Jahre oft der Überblick verloren! Es kommt laufend zu Sanktionen wegen Falschkennzeichnung!
Unbedingt zu empfehlen: Jedes Tier im Verzeichnis mit seinem „konventionellen Ablaufdatum“ versehen, dann kann beim Verkauf nicht viel passieren.
Verwende dazu den Statusrechner weiter oben!

Franz Promegger
Markus Danner

Die „Fünf Freiheiten“ für Nutztiere

Wozu tiergerechte Haltung?

Die „Fünf Freiheiten“ für Nutztiere wurden vom Farm Animal Welfare Council definiert. „Weil eine moralische Pflicht Nutztieren gegenüber begründet werden kann, auf ihre Leidensfähigkeit Rücksicht zu nehmen.“ 

Es geht nicht darum, z. B. aus wirtschaftlichen Gründen, aufgrund von Imageproblemen der Landwirte oder weil es gerade en vogue ist auf das Wohl der Nutztiere Rücksicht zu nehmen, sondern auf der Grundlage einer begründbaren, moralischen Rücksichtspflicht.


Multikulti im Schaf-Kälberstall © Promegger
Multikulti im Schaf-Kälberstall © Promegger
geht`s uns gut oder leiden wir an unseren Lebensumständen?

Wie wird man der Verantwortung den Nutztieren gegenüber gerecht?

Ein plausibler Anhaltspunkt ergibt sich aus den „Fünf Freiheiten“ für Nutztiere (five freedoms) des britischen „Farm Animal Welfare Council“. 
Indem ein Nutztierhalter Sorge dafür trägt, dass diese Freiheiten soweit als möglich gewahrt sind, wird er seiner Verantwortung seinen Tieren gegenüber auch gerecht:

1. Freiheit von Hunger und Durst – durch Zugang zu frischem Wasser und adäquater Nahrung

2. Freiheit von Unbehagen – durch die Bereitstellung einer angemessenen Umgebung mit Schutzzonen und komfortablen Ruhezonen

3. Freiheit von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten – durch Prävention oder schnelle Diagnose und Behandlung

4. Freiheit von Angst und Leid – zum Beispiel durch Haltungsbedingungen und eine Behandlung, die kein psychisches Leiden fördern

5. Freiheit zum Ausleben normaler Verhaltensweisen – durch ausreichend Platz, angemessene Einrichtungen und Kontakt zu Artgenossen

Quelle: Projekt „Würde der Tiere“, BIO AUSTRIA, 2008

Biotiere und Ethik

Tiere haben Bedürfnisse

Biotiere und Ethik sind deshalb eng verwandte, weil an Biobetriebe in punkto Tierhaltungsqualität eine höhere Latte gelegt ist als in Nicht-Label Systemen.

Nutztiere sind weitgehend aus ihrem natürlichen Zusammenhang herausgelöst und durch Haustierwerdung Teil der menschlichen Kultur geworden. Die Tiere in der Landwirtschaft verdanken ihr Leben hauptsächlich dem Umstand, dass wir Menschen ihr Fleisch, ihre Milch oder ihre Eier als Lebensmittel nutzen wollen.

In unserem Kulturkreis sind wir uns weitgehend bewusst, dass sich das Dasein der Nutztiere nicht darin erschöpft, nur für uns da zu sein.

Tiere haben zwar einen Nutz- bzw. Ernährungswert für uns, sie besitzen jedoch immer einen Eigenwert. Das heißt, die Tiere sind mehr wert, als sie uns wirtschaftlich von Nutzen sind. Sie sind empfindungsfähige Wesen. 
Als unsere Mitgeschöpfe sind sie ebenso von der Natur mit einer Vielzahl von Bedürfnissen und entsprechenden Verhaltensweisen ausgestattet.
Sie leiden darunter, wenn wir ihnen nicht die Möglichkeit geben, ihrer jeweiligen Art gemäß zu leben. Auch die Nutztiere wollen nicht nur leben, sie wollen gut leben.

Das bedeutet, dass wir Menschen für die Gestaltung der physischen, physiologischen und instinktangepassten Umwelt zuständig sind. Wir sind dazu verpflichtet, dem Nutztier diese Qualitäten zu garantieren, in Form von tiergerechter Fütterung, Haltung und Zucht.

Die tiergerechte Haltung ist ein Grundwert der biologischen Landwirtschaft. Mit einer tiergerechten Haltungsumwelt nehmen wir Rücksicht auf die Verhaltensbedürfnisse der Tiere und vermeiden so Schäden, Schmerzen und Leiden. Als Gradmesser für eine tiergerechte Haltung stehen Gesundheit und Wohlbefinden. 
Ziel jeder Bio-Tierhaltung muss es sein, dass die Tiere darin gesund bleiben und sich wohl fühlen.

Wer als Tierhalter nicht bereit ist, den Tieren mehr zu bieten als die Quadratmeter-Mindestwerte der EU Verordnung, sollte die Finger von der biologischen Landwirtschaft lassen!
Großbetriebe und Agrar AG´s, die die Bedürfnisse der Handelsriesen und Discounter befriedigen wollen, statt jene der Tiere und Konsumenten, untergraben die Glaubwürdigkeit der gesamten Idee der biologischen Landwirtschaft massiv!

Was ist „artgerecht“?

Artgemäße Tierhaltung ist gegeben, wenn sie sich vorrangig am Verhalten der Tiere orientiert. Unter Verhalten versteht man die Gesamtheit aller Körperbewegungen, Körperhaltungen und des Ausdrucksverhaltens (Lautäußerungen, Körperpflege..) eines lebenden Organismus in seiner Umwelt. 
Das Verhalten umfasst einen angeborenen Teil und einen erlernten Teil.
Die Nutztierethologie, als Wissenschaft zur Erforschung des Verhaltens der Nutztiere, erstellt anhand von Tierbeobachtungen unter natürlichen und semi-natürlichen Bedingungen als auch im Stall das gesamte Verhaltensinventar (Ethogramm) einer Tierart. 
Dadurch kann einerseits Normalverhalten definiert werden, andererseits auch welche Bedingungen (Raumverhältnisse, Strukturen, Einrichtungen, Stallklima, etc.) in einem Haltungssystem herrschen müssen, damit dieses auch tatsächlich ablaufen kann. 
Viele anhand der Nutztierethologie gewonnene Erkenntnisse können heute schon im Stallbau umgesetzt werden.

Quelle: Projekt „Würde der Tiere“, BIO AUSTRIA, 2008

Bio-Jungrind aus Mutterkuhhaltung

Fleischkonsum steht berechtigt in der Kritik

Rindfleisch steht, wie Fleisch im Allgemeinen, stark in der Kritik. Der hohe Wasserverbrauch, die klimaschädliche Produktion und der hohe Ressourcenverbrauch wird bei der Forderung ins Treffen geführt, Fleischkonsum zu verringern.
Diese Kritik ist völlig legitim, wenn wir uns die weltweite Fleischproduktion (-sindustrie) vor Augen führen.

Ist Bio-Fleisch ethisch vertretbar? Unter Bedingungen ja!

Weiden Rinder voralpine und alpine Weideflächen, Hänge und Almen, sieht die Bilanz deutlich anders aus. Nicht mit Produkten vom Acker gemästet, sondern mit Gras gefüttert, einem der menschlichen Ernährung nicht zuträglichen Rohstoff, steht ein hochwertiges Lebensmittel zur Verfügung, welches ethischen, ökologischen und ökonomischen Maßstäben und Standards nicht nur standhält, sondern alternativ- und konkurrenzlos ist!

Beim Fleischkonsum sollte, um nicht zu sagen muss in Zukunft die Devise sein: Sich von Zeit zu Zeit ein ausgewähltes Gustostück vom regionalen Biotier gönnen, befriedigt im gleichen Maße Gaumen, Magen und Seele.
Täglich der in Plastik eingeschweißte Billigfleisch-, Wurst- oder Fastfood-Fraß macht krank.



Markus Danner

  • Kälbchen an der Tankstelle © Bio Austria
  • Schottisches Hochlandrind auf der Alm. © Promegger
  • Weißbelgisches Riesenbaby bedient sich an der Mutterkuh © Promegger
  • Dauerweide mit Mutterkuhherde © Markus Danner

Die Bio-Mutterkuhhaltung – Tipps für den Tierhalter

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Zumindest 50 % des Grundfutters müssen auch am Mutterkuhbetrieb eine sehr gute Qualität aufweisen, alle Futterpartien müssen eine hohe hygienische Qualität haben. Dies setzt neben einer guten Führung des Pflanzenbestandes und sauberer Ernte auch eine optimale Futterkonservierung und Futtervorlage voraus. Eine Fütterung von Kraftfutter an Mutterkühe ist weder sinnvoll noch wirtschaftlich und bei üblichen Fütterungs- und Haltungsbedingungen auch nicht erforderlich!
Im Säugeverlauf ist nach Möglichkeit eine gestaffelte Energieversorgung anzustreben. In den ersten Wochen sollten vor allem milchstarke Mutterkühe eher zurückhaltend und erst nach 2-3 Säugewochen sehr gut (gutes Grundfutter zur freien Aufnahme) versorgt werden. Am Ende der Säugeperiode und in der Trockenstehzeit ist darauf zu achten, dass die Tiere nicht verfetten. Trockenstehende Mutterkühe sollten nicht mit den säugenden laufen.

Weidehaltung auch in der Mutterkuhhaltung das A&O


Die Weidehaltung liefert das billigste Futter. Bei Almhaltung und auf extensiven Weiden dürfen die Qualität und das Angebot an Futter nicht überschätzt werden. Durch die Gabe von Viehsalz (20–30 g/Tag) und 20–50g einer angepassten Mineralstoffmischung können der Mengen- und Spurenelementbedarf sowie der Vitaminbedarf (insbesondere in den Wintermonaten) gedeckt werden.

Eine gute Entwicklung der Jungrinder kann nur mit einer guten Milchleistung der Kuh erreicht werden. In den ersten Lebensstunden ist die Aufnahme von Kolostralmilch lebensnotwendig. Jungrinder benötigen immer bestes Grundfutter zur freien Aufnahme. Ein eigener Futterbereich (Kälberschlupf) für die Kälber ist zu empfehlen.

Nur unter optimalen Bedingungen kann generell auf die Kraftfutterbeifütterung direkt an die Jungrinder verzichtet werden. In der Mehrzahl der Betriebe wird jedoch zumindest in den letzten 1-2 Monaten vor der Schlachtung mit Erfolg eine geringe Menge Kraftfutter (etwa 1-2 kg/Tag einer Getreidemischung) beigefüttert. Werden Jungrinder von Mutterkühen abgesetzt, dann kann ein Gewichtsverlust zumeist nur durch vorübergehende Fütterung von 1-2 kg Kraftfutter verhindert werden.
Auch Jungrinder benötigen ständig Zugang zu sauberem Wasser.

Andreas Steinwidder
Markus Danner