Europa, Österreich, ÖPUL, Kontrollstellen, BIO AUSTRIA und die Gesellschaft. Alle wollen es, die Landwirtschaftsbetriebe sollten dafür sorgen.
Die Biodiversität, auf deutsch die Artenvielfalt bzw. deren Schwund ist in aller Munde. Natürlich kann sich ein Biobauernverband diesem Thema nicht entziehen.
Die Schwesterverbände des deutschsprachigen Auslandes haben schon seit Jahren entsprechende Standards festgeschrieben. Auch der Gesetzgeber, respektive der „Fördergeber“, sprich EU und Bund fordern Maßnahmen ein, die dem Artenschwund Einhalt gebieten sollen.
In der kommenden ÖPUL Periode sind auch bei Biobetrieben wieder Schnittzeitauflagen bzw. artenreiche Wiesen auf 7 % der Mähfläche vorgesehen bzw. vorgegeben.
BIO AUSTRIA hat ein Punktesystem entwickelt, das die ÖPUL-Maßnahmen integriert und darüber hinaus alle Strukturen und Maßnahmen auf dem Betrieb „belohnt“, die im Grünland, auf dem Acker, durch Landschaftselemente, Nisthilfen für Vögel, Lebensräume für Amphibien, durch Streuobstwiesen und -bäume und vieles mehr zum Schutz von Insekten, Vögeln, Kalt- und Warmblütern und selten gewordenen Pflanzenarten dient.
Dieses Punktesystem bildet sich im „Biodiversitätsrechner“ ab.
Der Biodiversitätsrechner zeigt dir, ob und wie stark die Bewirtschaftung deines Betriebes auf die Artenvielfalt förderlich wirkt.
Auf diesen Rechner hat jedes Mitglied auf der BIO AUSTRIA Homepage Zugriff. Eine Registrierung für den Login-Bereich ist allerdings notwendig.
Ich bitte alle Mitgliedsbetriebe, die sich noch nie auf der BIO AUSTRIA Seite registriert haben, dies nachzuholen. (Nur ein paar Klicks und Angaben!).
Nach Erhalt der Zugangsdaten steht der Erforschung der eigenen „Inseln der Artenvielfalt“ nichts mehr im Wege. 2022 wird im Zuge der Biokontrolle abgefragt, ob dieser Rechner ausgefüllt ist oder nicht, mit dem Hinweis, das bitte bis Ende des Jahres zu tun.
Bis dahin haben wir das aber wieder vergessen, deshalb steht beim nächsten Jour Fixe am 1. Juni ’22 das Thema Biodiversität auf dem Programm.
Wir werden die ÖPUL-Maßnahmen ebenso diskutieren wie das Festhalten eurer Biodiversitätsleistungen im Online-Rechner. Wir gehen sozusagen gemeinsam auf Punktejagd!
Die neue EU BIO-VO bildet auch für die Bio-Geflügelhaltung die rechtliche Grundlage . Darauf setzt die nationale Verordnung auf, die noch einige Dinge ungeklärt lässt, aber im Großen und Ganzen beschlossen scheint. Und daran wiederum schließen die Richtlinien von BIO AUSTRIA und die der privatrechtlichen Projekte (zB. der Handelsmarken) an. Die Geflügelrichtlinien von BIO AUSTRIA müssen ebenfalls ergänzt und angepasst werden. Dazu werden Vorschläge für die Delegiertenversammlung im April ’22 erarbeitet.
Neuerungen der EU Bio-VO für Geflügelhaltung
Keine Besatzdichtenerhöhung mehr als Folge eines konformen Außenscharraums
21 kg/m2 nutzbarer Stallfläche gelten für Masthühner, Puten, Enten, Junghennen und Bruderhähne. Bei Gänsen erlaubt die THVO nur 15 kg/m2. Für Legehennen gelten 6 Tiere /m2.
Um die vorher erlaubten 28 kg/m2 bei einem konformen Außenscharraum zu kompensieren, hat man sich national darauf geeinigt, dass der bestehende Außenscharraum zu einem sogenannten K2 (Klimazone 2) umgerüstet werden darf und dieser ab Überschreiten der 21 kg/m2 im Stallinneren 24 Stunden zugänglich bleiben muss:
Er ist überdacht, eingestreut, hat planbefestigten Boden und grenzt unmittelbar an den Stallinnenbereich an.
Die Außenwände des zusätzlich überdachten Außenbereichs (K2) sind baulich derart ausgeführt, dass zumindest ein Außenklimareiz (Sonne, Niederschlag, Wind, Temperatur etc.) reduziert wird. Dazu werden zum Beispiel Windschutznetze, Folien, Schiebeelemente oder ähnliche das Außenklima reduzierende Materialien eingesetzt“
Auslaufklappenregelung neu
2 m /100m2 nutzbarer Stallfläche (Achtung – K2 zählt dann dazu!) vom Stallinnenraum in den K2 oder den Außenscharraum, 4 m/100m2 nutzbarer Stallfläche (Achtung – K2 zählt dann dazu!) vom K2 oder Außenscharrraum in den Grünauslauf.
Legehennen: 20 cm/Tier; Junglegehennen & Bruderhahn: 10 cm oder 100 cm2/Tier; Masthuhn: 5 cm oder 25 cm2/Tier, Pute: 10cm oder 100 cm2/Tier
Erhöhte Flächen für Masthühner dürfen in einem Ausmaß von maximal 10% der Grundfläche zur nutzbaren Fläche gerechnet werden, wenn ein Gutachten der Fachstelle gemäß §2 Abs. 4 (www.tierschutzkonform.at) vorliegt oder der zuständige Amtstierarzt diese überprüft und genehmigt hat.
Für K2, Ausflugklappen und erhöhte Ebenen gilt es eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2025
Futtermittel
30% der Futtermittel müssen vom eigenen Betrieb oder aus der Region (Österreich) stammen, Umstellungsware darf nur mehr zu 25% enthalten sein. Die 5 % konventionellen Eiweißfuttermittel sind ab 2023 nur mehr für Junggeflügel (mögliche Definition dafür ist die Verknöcherung des Brustbeines) erlaubt.
Tierzukauf
Ab 2023 muss der Zukauf konventioneller Küken durch die Behörde genehmigt werden. Die Umstellungszeit von 10 Wochen bei Fleisch und 6 Wochen bei Eiern gilt weiterhin.
im Rahmen der BIO AUSTRIA Richtlinien, der neuen EU Bio-Verordnung und weiteren Richtlinien.
Jour Fixe, Mittwoch, 2. März, 19.30 Online per Zoom. Wir diskutieren und beantworten Fragen wie:
Was ist bei der Zertifizierung zu beachten, welche Neuerungen gibt es für die Direktvermarktung in der EU BIO-Verordnung ?
Was ist ein Bio-Produkt, was ein BIO AUSTRIA Produkt ?
Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen sind vorgegeben, welche Ziele hat BIO AUSTRIA?
Die Verwendung des BIO AUSTRIA Logos: Chancen und Herausforderungen
Bei unserem 6. Jour Fixe erörtert euch Regina Daghofer, Beraterin für den Bereich Direktvermarktung bei BIO AUSTRIA Salzburg, was zu beachten ist, wenn ihr als BIO AUSTRIA Mitgliedsbetrieb eure selbst erzeugten Produkte vermarkten wollt.
Der Hintergrund ist ernst, denn es gibt durchaus beabsichtigte Tendenzen, „Bio“ als Premiumstandard unter dem „Regional-Mäntelchen“ verschwinden zu lassen.
Für Fragen und die Diskussion um die Chancen und Herausforderungen der Vermarktung als BIO AUSTRIA Betrieb stehen Euch auch unsere beiden für Direktvermarktung zuständigen Vorstandsmitglieder Christoph Quehenberger, Kleinarl, „Bio aus dem Tal“ und Anton Spitzauer, St. Georgen, „Aglassinger Biobauernmarkt“ zur Verfügung.
Jetzt registrieren bis spätestens 2. März, 14:00 Uhr!
Wem hängen sie nicht zum Hals raus. Die Biobauern müssen sich damit auseinandersetzen, seit es Regelungen gibt.
In der Pionierzeit waren es selbst auferlegte Rahmenbedingungen, mithilfe derer das System BIO definiert wurde. Bald musste und wollte man sich aber gegen Trittbrettfahrer und sonstige Möchtegerne schützen und die Sache wurde „amtlich“. Nebenbei bemerkt, die Trittbrettfahrer und Möchtegerne sind seither leider nicht weniger geworden.
Der Zusammenschluss zur Interessensgemeinschaft
Zur Verfolgung gemeinsamer Ziele wurden und werden Vereine gegründet. So auch bei den Biobauern. BIO AUSTRIA ist das Ergebnis von Zusammenschlüssen biobäuerlicher Organisationen.
Als solches kümmert sich der Verein um verschiedenste Belange wie z.B. den Aufbau eines Wiedererkennungswertes – in Gestalt des BIO AUSTRIA Zeichens. Auf Höfen, Produkten, Vermarktungseinrichtungen, bei Partnern und in Medien stößt man darauf und erkennt österreichische Biolandwirtschaft wieder.
Wir Biobauern und -bäuerinnen – Eine Marke
In den Aufbau einer Marke investieren Unternehmen Millionen. Die Marke „BIO AUSTRIA“ hat nicht soviel gekostet. Ist sie den Biobauern vielfach deshalb so wenig wert? Mit ungläubigem Staunen kann und muss vielerorts festgestellt werden, wie die Gemeinschaftsleistung „Markenbildung“ und ein in ganz Österreich und darüber hinaus wohlbekanntes Markenzeichen, von Mitgliedsbetrieben ignoriert wird.
Starke Marke? ja, wenn sie genutzt wird!
Jede/r kann davon profitieren, jede/r stärkt mit seiner Präsenz als BIO AUSTRIA Bauer und Bäuerin das Ganze. Es ist ein Geben und Nehmen in Einem.
Marken geben Sicherheit. Kauft ein Kunde auf dem Wochenmarkt an einem BIO AUSTRIA gekennzeichneten Stand BIO AUSTRIA gekennzeichnete Produkte, erinnert er sich daran, wenn er nächstens im Supermarkt ein Milchpackerl mit BIO AUSTRIA Logo oder ein sonstiges Produkt kauft. Das Eine wird mit dem Anderen assoziiert. So wird die Marke sukzessive stärker.
Die Realität zeigt oft ein anderes Bild. „Eigene Süppchen kochen“ ist aber noch kein Marketingkonzept.
Flucht vor klaren Absagen an Konventionalisierung
Bio Austria hat zahlreiche Mitglieder verloren. Durch das Verbot des elektrischen Kuherziehers meinten viele, dieser wäre ihnen wichtiger und verließen den Verein. Durch die Beschränkung des Kraftfuttereinsatzes auf ein argumentierbares Maß stiegen einige aus. Bio sind sie geblieben. Durch die BIO AUSTRIA-eigene Weideregelung ergriffen Betriebe die Flucht. BIO sind sie geblieben. Die EU Bio-Verordnung holt sie nun wieder ein.
Seit zwei, drei Jahren ist eine deutsche Düngemittelfirma aggressiv auf dem österreichischen Markt aktiv. Mit Hochglanzprospekt und unwiderstehlichen Produkten und Versprechungen. Schwefel wird künftig unsere Probleme lösen, so der Tenor. Und auch da gibt es Betriebe, die mit dem Verlassen des Vereins liebäugeln, noch bevor sie sich erkundigt haben, welche Alternativen innerhalb des BIO AUSTRIA Standards zur Verfügung stünden. Nach kurzer Recherche konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die stickstoffhaltigen Dünger dieser Firma Melassehydrolysat aus China beinhalten. So wird BIO sicher zum Verkaufsschlager, wenn wir Industrie-Abfälle vom Weltmarkt auf unsere Felder streuen! (Ironie Ende)
Nur ein bäuerlicher Bio-Standard schützt vor solchem Unsinn!
Die Beispiele zeigen auf, dass BIO auf nicht ungefährlichen Pfaden wandelt. Sie zeigen auch, dass der BIO AUSTRIA Standard einen tatsächlich großen Mehrwert zu „EU-Bio“ darstellt, weil sich der Verein mit seinem Regelwerk gegen die Konventionalisierung im Dünge-, Pflanzenschutz- und Tierhaltungsbereich stellt. Weil BIO AUSTRIA die Glaubwürdigkeit des Biolandbaus schützen und erhalten will. Trotz Widersprüchlichkeiten im eigenen Haus. Diese Interessen hat sonst niemand. Dessen sollten sich die Biobauern bewusst werden. Und dann entscheiden, welcher Weg der zukunftsträchtigere sein wird.
Rahmenbedingungen müssen definiert und eingehalten werden. Um sie so verträglich wie möglich umsetzen zu können, hat BIO AUSTRIA seinen Servicedienst für die Mitgliedsbetriebe in mehreren Bereichen aufgebaut. Gemeinsam finden wir jedes Betriebsmittel, das wir brauchen, jede Zutat, jedes Produkt.
Es wird wohl notwendig sein, wieder auf eine klarere Linie zurückzukehren. Die Handelsmarken Standards sind ein Flickwerk, in dem der Eine den Anderern sektoral übertrumpfen will. Der Blick aufs Ganze bleibt dabei trüb. Der EU Bio-Standard ist zu löchrig. Nahezu jede Molkerei unterschreibt bei einem anderen Abnehmer eine andere Vorgabe. Einen gemeinsam gültigen Standard bietet den Biobauern nur der einzige bäuerliche Standard. Und das ist in Österreich jener von BIO AUSTRIA.
Richtlinien in der Bio-Geflügelhaltung Durch die neue EU-BIO Verordnung gibt es auch in der Geflügelhaltung Änderungen und Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.
Vor allem für bestehende Betriebe wurde versucht, Adaptierungsmöglichkeiten zu finden, die in der Praxis umgesetzt werden können. Was die EU-BIO Verordnung alles vorgibt, wie die nationalen Umsetzungs-Vorschläge dazu aussehen und welche Richtlinien bei BIO AUSTRIA im Geflügelbereich zu berücksichtigen sind, sollen Inhalte des kommenden Jour Fixe sein. Aufgrund der stattfindenden BIO AUSTRIA Bauerntage (und Lichtmess) wird der Termin diesmal um eine Woche verschoben.
Ab sofort bitte die Anmeldung nicht mehr per mail, sondern direkt in zoom mit untenstehendem Link durchführen, es erleichtert uns die Organisation.
Termin: Mittwoch, 9. Februar 2022, 19:30 Uhr online per Zoom Anmeldung ab sofort unter folgendem Link:
Alt, aber gut, und aktueller denn je, die Food mythbusters! Nur mit Superlativen in Technik, Bestandesgrößen, Chemie- und Düngereinsatz soll unsere Welt zukünftig genug zu essen haben.
Wie die Verfechter der Biolandwirtschaft meint Anna Lappé das Gegenteil: Sie spricht von Food mythbusters, von Mythen über die „Welternährung„.
Mit 1. Jänner 2022 tritt die neue Bio-Verordnung in Kraft. In einigen Punkten sind auch bei Bio-Rindern, Schafen, Ziegen und in anderen Bereichen Anpassungen notwendig.
Die neue Bio-Verordnung 2018/848 mit ihren ergänzenden Verordnungen und Rechtsakten ersetzt die bisher geltenden EU-Bio-Regelungen. Viele Bereiche wurden ins neue Regelwerk übernommen, bei einigen kommt es zu Änderungen. Allgemein kann gesagt werden, dass die Dokumentation zukünftig noch mehr an Gewicht bekommt. Der Einsatz von konventionellen Betriebsmitteln und der Zukauf von konventionellen Tieren werden weiter eingeschränkt.
Bio-Futtermittel: geringfügige Änderung
Für Bio-Wiederkäuer gilt nach wie vor: Die Futtermittel für Pflanzenfresser müssen zu 100 % biotauglich sein und zu 60 % vom eigenen Betrieb oder von einem Betrieb aus derselben Region stammen. Ab Jänner 2024 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 70 %.
Verringert wird auch der Prozentanteil, wenn Futtermittel von Betrieben in Umstellung zugekauft werden. Die Jahresfutterration darf nur mehr 25 % Futtermittel aus dem zweiten Umstellungsjahr enthalten. Bisher waren es 30 %. Gleich bleibt der Prozentanteil bei Umstellungsfuttermitteln vom eigenen Betrieb mit 100% sowie der maximale Anteil von 20% konventionellen Futtermitteln durch Flächenzugang am eigenen Betrieb.
Bio-Kälber sind während der Mindesttränkedauer von 90 Tagen mit natürlicher Milch, vorzugsweise mit Muttermilch, zu versorgen. Nur in Notfällen mit tierärztlicher Bestätigung darf ein Bio-Milchaustauscher in dieser Zeit verfüttert werden.
Kleine oder weitreichende Details ändern sich mit Inkrafttreten der neuen Eu Bio Verordnung
Weide für alle Bio-Tiere
Mit Beginn der kommenden Weidesaison müssen alle Bio-Pflanzenfresser auf die Weide, wenn die Umstände dies ermöglichen. Eine zeitweilige Unterbrechung des Weideganges ist demnach nur aufgrund der Witterung, des Zustandes des Bodens und den jahreszeitlichen Bedingungen möglich. Schwierige strukturelle Voraussetzungen am Betrieb, wie wenige hofnahe Flächen oder der Viehtrieb über stark befahrene Straßen, befreien nicht mehr von der Weidevorgabe. BIO AUSTRIA und die Landwirtschaftskammer Österreich setzten sich in vielen Verhandlungsrunden mit den zuständigen Ministerien und in zahlreichen Stellungnahmen für eine Flexibilität bei der Umsetzung der Weide ein. Zukünftig werden alle Tiere dem Haltungssystem zugeordnet, in dem sie stehen. Daraus ergibt sich das Weideausmaß. Beim Haltungssystem A (Laufstall mit Auslauf) steht der Bewegungsaspekt im Vordergrund. Eine Bewegungsweide ist in diesem Fall ausreichend. Werden Tiere im Laufstall ohne Winterauslauf (Haltungssystem B) oder in Kombinationshaltung (Haltungssystem C) gehalten, muss mit dem Weidegang dem Bewegungsaspekt und der Futteraufnahme in umfassender Weise Rechnung getragen werden. Während der ersten Aufzuchtphase der Kälber oder wenn notwendige Routinemaßnahmen, wie Belegen oder Verkaufsvorbereitung durchgeführt werden müssen, können die Tiere vorübergehend im Stall bleiben.
Endmast und Weide
Bisher konnten Rinder für die Fleischerzeugung während der Endmast für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich im Stall fertiggemästet werden. Auch in diesem Punkt ergeben sich teilweise Änderungen. Laut neuer Bio-Verordnung müssen über ein Jahr alte männliche Rinder (Stiere und Ochsen) Zugang zur Weide oder zu Freigelände haben. Das ermöglicht, dass der Tierhalter wählen kann, ob der Zuchtstier oder die Ochsen auf die Weide kommen oder den Sommer im Laufstall mit Auslauf verbringen. Somit ist bei diesen Tierkategorien eine Endmast im Stall umsetzbar. Bio-Kalbinnen muss in der Endmastphase zumindestens eine Bewegungsweide angeboten werden.
Eingriffe nur mit Genehmigung
Eingriffe bei Nutztieren sind nur nach behördlicher Ausnahmegenehmigung und mit Angaben von Gründen möglich. Dazu zählen das Entfernen der Hornknospen bei bis zu sechs Wochen alten Kälbern oder die Enthornung von über sechs Wochen alten Kälbern oder Rindern. Der Antrag auf Genehmigung ist ausschließlich über das VIS zu stellen. Die Kastration von männlichen Tieren ist nach wirksamer Betäubung und postoperativer Schmerzbehandlung weiterhin zulässig. In diesem Fall ist keine Genehmigung der Behörde notwendig.
Nasenring bei Zuchtstieren OHNE GENEHMIGUNG
Das Einziehen des Nasenringes bei über 10 Monate alten Zuchtstieren führt zu keiner Aberkennung des Bio-Status, da es aus Gründen der Arbeitssicherheit der Betreuungspersonen und zum sicheren Führen der Tiere bei Versteigerungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Tier bleibt weiterhin Bio. Ab 1.1.2022 ist die Antragstellung für diesen Eingriff über das VIS hinfällig!
Gesunde Tiere
Der vorbeugende Einsatz von chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln sowie von Antibiotika sind verboten. Neu hinzu kommt, dass auch Bolis auf chemisch-synthetischer Basis nicht präventiv eingesetzt werden dürfen.
Größe von Stall- und Auslaufflächen
Die vorgeschriebenen Mindestmaße der Stall- und Auslaufflächen bleiben gleich. Sie sind allen Tieren zur Verfügung zu stellen, außer beim Haltungssystem B, wo der Winterauslauf bei Weidegang entfallen kann. Neu ist allerdings, dass bei Neubauten die Auslaufflächen seit Jänner 2021 nur mehr zu 50 % (75 % in Regionen mit mehr als 1200 mm Niederschlag) überdacht werden dürfen. Altbauten müssen bis Ende 2030 den genannten Vorgaben entsprechen.
Zukauf konventioneller Zuchttiere: noch ein Jahr Schonfrist
Im Jahr 2022 bleibt das Antragsverfahren rund um den konventionellen Tierzukauf noch gleich wie bisher. Ab dem Jahr 2023 hingegen ist für JEDEN konventionellen Tierzukauf ein Ansuchen bei der Behörde notwendig. Angenommen sind nur die gefährdeten Nutztierrassen.
Grünlandsaatgut – Änderungen bei konventionellen Mischungen
Die bisher gültige Regelung, dass konventionelles Grünlandsaatgutmischungen ohne Genehmigung der Behörde auf Biobetrieben verwendet werden darf, ENTFÄLLT AB 2022. Während also biologische oder Umstellungs(UM)- Komponenten/Mischungen natürlich ohne Antrag eingesetzt werden dürfen, ist hingegen für nichtbiologische Komponenten/Mischungen ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung notwendig.
Eine Sonderregelung gibt es bei Mischungen für Futterpflanzen mit min. 70% Bio/UM-Komponenten. Bei Verwendung einer solchen Mischungen ist eine Ausnahmegenehmigungen für die konventionellen Komponenten nur dann zu beantragen, sofern diese nicht in der (nationalen) Liste der allgemeinen Ausnahmegenehmigungen angeführt ist. Die Verfügbarkeit von Bio/UM Saatgut ist in der AGES Bio-Saatgutdatenbank ersichtlich.
Wer Bio-Wiesen und Bio-Weiden erfolgreich und dauerhaft bewirtschaften will, kommt fast nicht vorbei, am Bodenpraktiker Grünland
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Als Absolvent dieses Lehrganges kannst du die Pflanzengesellschaften auf deinem Grünland bestimmen. Du kannst Förderungswürdiges von Unerwünschtem unterscheiden. Du kennst die natürlichen Standorte deines Betriebes. Dadurch kannst du deinen verschiedenen Böden und Feldstücken die geeignetsten Wiesen- oder Weidenutzungen zuordnen. Dadurch bist du in der Lage, die Bewirtschaftung deines Betriebes auf Grundlage der natürlichen Gegebenheiten und der vorhandenen Düngermengen zu planen und standortgerecht umzusetzen.
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Zertifikatslehrgang Bodenpraktiker Grünland Inhalt: Der Boden – Lebensträger der Erde Selbstdurchführbare Bodentests, Bodenanalysen lesen und verstehen Düngung und Wirtschaftsdüngeraufbereitung Pflanzenerkennung, Bestandesbeurteilung Grünlandmanagement und Bestandesführung; abgestufter Wiesenbau, Anlage von Biodiversitätsflächen Präsentation der Projektarbeit u.v.m.
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Mit 2 Prozent Anteil am Markt ist die Bio-Schweinehaltung eine Nischenproduktionsform. Die Steigerungsraten sind allerdings beträchtlich. Während Bio-Mastschweinehalter ausreichend zur Verfügung stehen, hinkt die Produktion von Bio-Ferkeln weit hinterher. Aktuell würden pro Jahr 300 Zuchtsauen mehr benötigt werden, um die steigende Nachfrage bedienen zu können. Dieses Missverhältnis führt dementsprechend zu interessanten Ferkelpreisen. Während Schweinehaltung in den ackerreichen Ostregionen Österreichs weit verbreitet ist, ist sie in den Grünlandgebieten im Westen praktisch inexistent. Dabei wäre die Ferkelproduktion auch für so manchen Grünlandbauern ein lohnenswertes Standbein. Denn: Bioferkel sind gefragt! Zwei Bio-Betriebe, Posch und Klimmer aus Salzburg, setzen auf dieses Standbein, siehe Video weiter unten.
Warum Sauen halten?
Schweinehaltung ist weder kompliziert noch besonders aufwendig. Im Gegenteil, bei entsprechendem Interesse kann Schweinehaltung auch ohne Vorwissen gut funktionieren. Zur Abhilfe gibt es entsprechende Weiterbildungs und Beratungsangebote. Besonders sinnvoll ist Schweinehaltung dann, wenn bereits am Betrieb vorhanden Ressourcen genutzt werden können. Schweine als Allesfresser können etwa sehr gut betriebliche, biozertifizierte Nebenprodukte wie Ausschussmilch, Molke, Kartoffeln, Altbrot oder Ausputzgetreide verwerten. Nicht möglich ist hingegen die Fütterung mit Küchen- oder Gastronomieabfällen. Weiters können auch vorhandene Gebäude oder alte Rinderstallungen oft recht einfach für Schweinehaltung adaptiert werden, Knackpunkt ist hier oft die Schaffung passender Auslaufflächen. Ein weiterer Faktor sind ausreichende Zeitressourcen. In der Größenordnung 2 – 5 Sauen müssen für die täglich anfallenden Arbeiten wie Füttern, Ausmisten und Kontrollgang etwa 30 – 60 Minuten eingeplant werden. Während intensiver Phasen wie etwa der Abferkelung oder der Belegung auch entsprechend mehr.
Wie schaut´s wirtschaftlich aus?
Eine gute Sau wirft 2mal im Jahr. Mit durchschnittlich 9 abgesetzten Ferkel pro Wurf, stehen im Jahr 18 Ferkel zum Verkauf. Ferkel werden im Bio-Landbau mit 25-30 kg Lebendgewicht zu einem aktuellen Richtwert von 150 Euro/Tier verkauft. Dadurch ergeben sich Einnahmen von 2.700 Euro. Zieht man die variablen Kosten wie Futter für Sau und Ferkel, Einstreu, Tierarzt, Besamung, usw.… ab, so ergibt sich ein jährlicher Deckungsbeitrag von min. 1.250 Euro pro Sau. Bei eingesetzten 30-40 Arbeitskraftstunden pro Jahr und Sau. Wobei sich dieser Beitrag mit gutem Management auch deutlich erhöhen lässt.*
Mögliche Absatzkanäle für Ferkel sind Bauern in der Umgebung, lokale Händler, oder Vermarktungsorganisationen wie die Bioschwein Austria. Alternativ können die eigenen Ferkel auch selber gemästet und das erzeugte Schweinefleisch direkt- oder weitervermarktet werden.
* Als Quelle zur Berechnung dient der sehr empfehlenswerte Deckungsbeitragsrechner der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen. Hier können verschiedene Wirtschaftsformen mit eigenen Werten bestückt und durchgerechnet werden. Außerdem dient er als Quelle verschiedener Kalkulationsdaten.
Schweinehaltung ist vielfältig, genauso vielfältig sind die Haltungsmöglichkeiten. Von Umbaulösungen, neugebauten Warm- oder Kaltställen, über Außenklimaställe bis hin zur extensiven Freilandhaltung reichen die Variationen. Für Kleinbestände ist Flexibilität oberstes Gebot. Dieses Beispiel ist für zwei Zuchtsauen konzipiert. Hier können zwei Abferkelbuchten durch Versetzen der Trenngitter im Auslauf in eine Wartebucht und eine Ferkelaufzuchtbucht umgewandelt werden. Somit müssen nicht alle – auch ungenutzte Bereiche- vorhanden sein und es kann Platz gespart werden. Allerdings muss eine zusätzliche Ferkelaufzuchtbucht vorhanden sein.
Abferkelbucht
Der Abferkelbereich wird für den Zeitraum von kurz vor der Geburt bis zum Absetzen der Ferkel (nach ca. 40 Tagen) verwendet. Sie ist für eine Sau und ihren Wurf ausgelegt. Wichtig ist ein separates, heizbares Ferkelnest. Für Kleinbestände bietet sich die unstrukturierte Universalbucht als maximal flexibler Buchtentyp an.
Wartebereich
Im Wartebereich werden Sauen vom Absetzen bis kurz vor der nächsten Geburt gehalten. Hier findet auch die Belegung der Sauen statt.
Ferkelaufzucht und Mastbereich
Im Aufzuchtbereich werden die Ferkel vom Absetzen bis zum Mastbeginn (25 – 30 Kg) gehalten. In nicht beheizten Ställen müssen Liegekisten angeboten werden. Dabei ist zu beachten, dass Liegeflächen in der Größe angepasst werden können, um optimal auf Tiergröße und Besatzdichte reagieren zu können. Ist das erforderliche Platzangebot immer gewährleistet, so können Aufzucht und Mast in derselben Bucht stattfinden. Es wird empfohlen, eine Bucht für 11 Tiere (ein Wurf) zu planen.
Weitere Informationen zum findet man in den ÖKL Broschüren: „Stallbau für die Biotierhaltung Schwein“ oder in der neuen Broschüre von Bio Austria Schweinehaltung für Kleinbestände.
Im Spätherbst beginnen sich die Düngerlager wieder langsam zu füllen. Dann ist der richtige Zeitpunkt, um allfälligen Verlusten v.a. von Gülle entgegenzuwirken.
Zahlreiche Analysen aus den letzten drei Jahren belegen, wie unterschiedlich sich der Düngersaft von verschiedenen Betrieben zeigt. Die Gründe sind oft schwer nachvollziehbar. Es macht aber auch deutlich, dass gewisse Bedingungen höhere Verluste verursachen, andere weniger. Konkret zu benennen, welche Stallsysteme, Fütterungskonzepte, Entmistungs- oder Lagerbedingungen mehr oder weniger Verluste verantworten, ist derzeit so gut wie unmöglich. Konsens besteht lediglich darin, dass umso weniger Ammoniakverluste an Oberflächen entstehen, je schneller und vollständiger die Ausscheidungen der Tiere im Lager landen. Und dort sollen Maßnahmen dazu führen, den Stickstoff in der Gülle zu halten.
Heilsversprechen sind meist leere Versprechen
Bei der Recherche von Anbietern unterschiedlicher Zusatzstoffe tauchen manchmal abenteuerliche Versprechungen und Ideen auf. So wird von einem idealen pH-Wert der Gülle bei 4 schwadroniert. Wie dieser Wert erreicht werden soll, bleibt unbeantwortet, bzw. einer Mikrobenkultur überlassen. Ich betrachte solcherlei Heilsversprechen als weder zielführend noch vertrauenserweckend.
Umso mehr bin ich aber ein begeisterter Verfechter des betrieblichen Experiments. Und viele betriebliche Experimente zeigen ein hoffnungsvolles Bild: Dass gewisse Maßnahmen zu erstaunlichen Ergebnissen in der Qualität der Gülle führen können. Und wie schon mehrfach an dieser und anderen Stellen festgehalten, brauchen wir gute Güllequalitäten wie den sprichwörtlichen Bissen Brot.
Worin zeigt sich Güllequalität?
Die Nährstoffgehalte allein sind es nicht, die die Qualität eines Düngers anzeigen. Moderate bzw. eng begrenzte Verluste vielmehr sind es, die mehrere Fliegen auf einen Streich erlegen: Die Belastung der Luft durch Emissionen sinkt im selben Maß, als die entsprechenden Werte in der Gülle höhere Gehalte anzeigen. Somit ist der reine Düngerwert höher und mit ihm die Wirtschaftlichkeit. Weiters leuchtet ein, dass Pflanzen, Boden und Bodenleben dankbar annehmen, sowenig wie möglich mit Ammoniak, Schwefelwasserstoff und anderen ätzenden Abbauprodukten belastet zu werden.
Welche Vorgänge und Mechanismen speichern Stickstoff
Ein beträchtlicher Teil des Stickstoffs liegt „organisch gebunden“, d.h. in Aminoverbindungen und damit großen Molekülen vor. Dieser Teil ist nicht unmittelbar verlustträchtig, weil er nicht gasförmig entweicht. Der anorganische Anteil, der namentlich in Form des Ammoniums (NH4) enthaltene Stickstoff bzw. schon als Ammoniak (NH3) vorliegende N-Pool ist jener, der sich anschickt, auf die Reise zu gehen. Diese Weltenbummlerei macht uns aber alle bekannten Probleme, ist schade ums Geld und soll daher spätestens am Bahnsteig (kurz vor der Ausfahrt in die Atmosphäre), besser schon früher, unterbunden werden. Womit wir wieder zum betrieblichen Experiment zurückkehren!
Das machen Biobetriebe erfolgreich mit Gülle
Eine der wichtigsten Hauptmerkmale der Flüssigdünger ist ihre Fließfähigkeit. Denn die Gülle soll zum Boden gelangen statt zäh an Stoppeln und Pflanzen zu kleben. Unzählige Beispiele bestätigen die Verbesserung der Viskosität durch regelmäßigen Einsatz von Mikroorganismen. Sie sind es auch, die N für den Aufbau ihrer Zellen brauchen, und somit Stickstoff „organisch binden“.
Und wozu ist jetzt das „Steinmehl“ wirklich gut?
Mit dem Steinmehl im Biolandbau ist es fast wie mit dem Glauben: In schlechten Zeiten steht man fest dazu, in guten kommen Zweifel und ist man gar vom Übermut gepackt, wird die Sache eher belächelt. Doch erneut wurde mir eine Wirkung bestätigt, die in der jahrelangen Erzählung immer wieder zur Floskel zu verkommen schien: An den Steinmehlpartikeln siedeln sich wirklich Mikroorganismen an, die für ein gutes Milieu sorgen. Ein unverdächtiger Laborleiter schildert die Vorgänge und Entwicklungen an den Oberflächen des Materials auf meine wiederholte Nachfrage hin unmissverständlich. So nähert sich Erzählung wieder dem Faktum. Die experimentierfreudigen Betriebe kennen diese Wirkung an der Konsistenz und am Geruch der Gülle und an guten nachbarschaftlichen Beziehungen.
Pflanzenkohle
Kohle als Wirtschaftsdüngerverbesserer
Ebenfalls unmissverständlich ist das Ergebnis beim Kohleeinsatz. Sie nimmt Stickstoff mit Abstand am energischsten in den Schwitzkasten. Mit ihr gelangt der Dünge-N am sichersten in den Boden. Noch nicht ganz geklärt ist die Frage, in welchen Zeiträumen der absorbierte N wieder am Stoffwechsel im Boden teilnimmt, und wieviel sich die Kohle behält. Unter diesem Gesichtspunkt empfehle ich den Kohleeinsatz an sich zwar unbedingt, die Einsatzmenge aber nicht an wirtschaftlichen Interessen der Anbieter anzulehnen, sondern an den Hausverstand. 1 bis 2kg Kohle (= 3-4 Liter Feuchtkohle) pro Kubikmeter Gülle ist so lange ausreichend, bis konkrete neue Erkenntnisse eine andere (höhere) Dosierung empfehlenswert erscheinen lassen. Mit einem Bigbag Pflanzenkohle, der gut 2,5m3 Rauminhalt aufweist, können somit ganz grob gerechnet 400 bis 500m3 Gülle stabilisiert werden.
Internationale Fachtagung zu Fragen der Umsetzung der EU Bio-Verordnung.
Die Konsequenzen des inzwischen berüchtigten EU Audits in Österreich von 2017 sind nach wie vor weder in allen Bereichen klar, noch befriedigend. Die Thematik ist inzwischen weit über Österreich hinaus heiß, denn aufgrund der Brisanz und der Folgenschwere der bislang gezeigten Kompromisslosigkeit mancher Auslegung durch Zuständige in Kommission (und Ministerien) ist bei vielen in der EU angekommen, dass es nicht bei einem österreichischen Problem bleiben wird.
In einer sehr gut gelungenen 1 ½ tägigen Fachtagung – online abgehalten – wurden die Positionen in Österreich, gesamteuropäisch und organisationsübergreifend ausgetauscht.
Die Standpunkte betroffener Bauern wurden eingangs per Videobotschaften eingebracht, Interessensvertreter von Bio austria und LK Österreich platzierten ihre Standpunkte und Forderungen zu den strittigen bzw. problematischen Bereichen in der Bio-Tierhaltung, v.a. in Bezug auf das Weideerfordernis.
Die fachlichen Expertenbeiträge ließen erkennen, dass eine Regelung, die in einem Absatz Haltungsvorgaben formuliert (wie eben das Weideerfordernis für die Pflanzenfresser), nicht undifferenziert, nicht absolut auf jedes Tier, nicht auf jede Tiergruppe umgelegt werden kann.
Physiologische Ansprüche von Tieren, v.a. in ihrer Jugend oder lebenszyklische Bedingungen müssen berücksichtigt werden können, wenn das Tierwohl wirklich im Vordergrund stehen soll. Eine zwingende Weidevorgabe z.B. für Kälber/Lämmer/Kitze im Säugealter ist dadurch nicht nur in Frage zu stellen, sondern mitunter höchst kontraproduktiv.
Die juristische Betrachtung der Rechtsvorschriften im Sinne von Spielräumen oder Grenzen zeigte keine eindeutig einheitliche Rechtsmeinung. Klar ist: Die Gesetz-Werdung in der EU ist ein langwieriger Prozess, in den viele Interessen jahrelang in einen Rechtsbestand eingearbeitet werden müssen. Mündet dieser Prozess in eine Verordnung, ist es praktisch beinahe unmöglich, dies in überschaubaren Zeiträumen zu ändern. Und – die Verordnung ist überall und unmittelbar anzuwenden! D.h. die Mitgliedstaaten haben nicht die Möglichkeit, daraus eigene Regelungen zu kreieren, wie etwa bei EU Richtlinien.
Neben Bio Austria Obfrau Gertraud Grabmann wiesen auch Bioland und IFOAM Präsident Jan Plagge und andere darauf hin, dass die Verordnung durch ihre (absichtlich?) nicht präzise ausformulierten Artikel (z.B. …wenn die Umstände dies gestatten…, oder …teilweise…) Spielräume zulassen, die es zu nutzen gilt, und die aufgrund der Heterogenität der Naturräume und sonstigen Voraussetzungen in Europa genutzt werden müssen.
Auf den ersten Blick mag es verwundern, dass über mehr oder weniger Überdachung von Ausläufen großer Diskussionsbedarf besteht. In der Praxis macht das nicht „nur“ dem einen oder anderen Einzelbetrieb zu schaffen, sondern Produktionssysteme können dadurch in Frage gestellt werden. So sind in Frankreich z.-b. „All-straw“-Systeme in der Bio-Schweinemast verbreitet. D.h. auch im Auslauf finden die Schweine ein Strohbett vor, der Stall hat keine Spaltenböden. Das funktioniert natürlich nur mit überdachtem Auslauf, andernfalls ist dieses Festmistsystem nicht möglich. Auch in Salzburg gibt es mindestens zwei Ställe, die auf diese Art funktionieren. Würden die Schweine gefragt, ob ihnen Regen im Spaltenauslauf oder ein Strohbett, in das sie sich eingraben können, lieber ist, wie würden die sich entscheiden?
Ich wage keine Prognose, ob diese Tagung in der Rückschau als jenes Ereignis betrachtet werden kann, in Folge dessen sich betroffenen Betrieben wieder Möglichkeiten eröffneten.
Dennoch bleibt eine gewisse Zuversicht, denn die breite Einigkeit, die sich über Länder- und Organisationsgrenzen hinweg in Bezug auf Berücksichtigung lokaler/regionaler Besonderheiten gezeigt hat, war eine positive Überraschung. Es wird darauf ankommen, dass die handelnden Personen mit dem Schwung aus dieser Tagung rasch konkrete Ergebnisse erzielen.
Markus Danner
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