Bio Standards in der Direktvermarktung

Bio- Direktvermarktung

im Rahmen der BIO AUSTRIA Richtlinien, der neuen EU Bio-Verordnung  und weiteren Richtlinien.

Jour Fixe, Mittwoch, 2. März, 19.30 Online per Zoom. Wir diskutieren und beantworten Fragen wie:

  • Was ist bei der Zertifizierung zu beachten, welche Neuerungen gibt es  für die Direktvermarktung in der EU BIO-Verordnung ? 
  • Was ist ein Bio-Produkt, was ein BIO AUSTRIA Produkt ? 
  • Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen sind vorgegeben, welche Ziele hat BIO AUSTRIA?
  • Die Verwendung  des BIO AUSTRIA Logos: Chancen und Herausforderungen

Bei unserem 6. Jour Fixe erörtert euch Regina Daghofer, Beraterin für den Bereich Direktvermarktung bei BIO AUSTRIA Salzburg, was zu beachten ist, wenn ihr als BIO AUSTRIA Mitgliedsbetrieb eure selbst erzeugten Produkte vermarkten wollt. 

Der Hintergrund ist ernst, denn es gibt durchaus beabsichtigte Tendenzen, „Bio“ als Premiumstandard unter dem „Regional-Mäntelchen“ verschwinden zu lassen.

Für  Fragen und die Diskussion um die Chancen und Herausforderungen der Vermarktung als BIO AUSTRIA Betrieb stehen Euch auch unsere beiden für Direktvermarktung zuständigen Vorstandsmitglieder Christoph Quehenberger, Kleinarl, „Bio  aus dem Tal“  und Anton Spitzauer, St. Georgen, „Aglassinger  Biobauernmarkt“  zur Verfügung. 

Jetzt registrieren bis spätestens 2. März, 14:00 Uhr!

Thema: Bio-Direktvermarktung
Uhrzeit: 2.März.2022 19:30 Online

hier registrieren:
https://zoom.us/meeting/register/tJEpceihqz4oHNLnI2CjlWSP9PESkQ1vIER5

Die Folgenden Gedanken wurden an dieser Stelle am 1.1.2020 veröffentlicht:

Bio Standards und bio-bäuerliche Identifikation

Richtlinien, Auflagen, Verbote, Verpflichtungen, Beschränkungen, Vorgaben, Kontrollen. 

Wem hängen sie nicht zum Hals raus.
Die Biobauern müssen sich damit auseinandersetzen, seit es Regelungen gibt.

In der Pionierzeit waren es selbst auferlegte Rahmenbedingungen, mithilfe derer das System BIO definiert wurde. Bald musste und wollte man sich aber gegen Trittbrettfahrer und sonstige Möchtegerne schützen und die Sache wurde „amtlich“.
Nebenbei bemerkt, die Trittbrettfahrer und Möchtegerne sind seither leider nicht weniger geworden.

Der Zusammenschluss zur Interessensgemeinschaft

Zur Verfolgung gemeinsamer Ziele wurden und werden Vereine gegründet. So auch bei den Biobauern. BIO AUSTRIA ist das Ergebnis von Zusammenschlüssen biobäuerlicher Organisationen. 

Als solches kümmert sich der Verein um verschiedenste Belange wie z.B. den Aufbau eines Wiedererkennungswertes – in Gestalt des BIO AUSTRIA Zeichens. Auf Höfen, Produkten, Vermarktungseinrichtungen, bei Partnern und in Medien stößt man darauf und erkennt österreichische Biolandwirtschaft wieder.

Wir Biobauern und -bäuerinnen – Eine Marke

In den Aufbau einer Marke investieren Unternehmen Millionen.
Die Marke „BIO AUSTRIA“ hat nicht soviel gekostet. Ist sie den Biobauern vielfach deshalb so wenig wert?  Mit ungläubigem Staunen kann und muss vielerorts festgestellt werden, wie die Gemeinschaftsleistung „Markenbildung“ und ein in ganz Österreich und darüber hinaus wohlbekanntes Markenzeichen,  von Mitgliedsbetrieben ignoriert wird. 

Starke Marke? ja, wenn sie genutzt wird!

Jede/r kann davon profitieren, jede/r stärkt mit seiner Präsenz als BIO AUSTRIA Bauer und Bäuerin das Ganze. Es ist ein Geben und Nehmen in Einem.

Marken geben Sicherheit. Kauft ein Kunde auf dem Wochenmarkt an einem BIO AUSTRIA gekennzeichneten Stand BIO AUSTRIA gekennzeichnete Produkte, erinnert er sich daran, wenn er nächstens im Supermarkt ein Milchpackerl mit BIO AUSTRIA Logo oder ein sonstiges Produkt kauft. Das Eine wird mit dem Anderen assoziiert. So wird die Marke sukzessive stärker.

Die Realität zeigt oft ein anderes Bild. „Eigene Süppchen kochen“ ist aber noch kein Marketingkonzept. 

Flucht vor klaren Absagen an Konventionalisierung

Bio Austria hat zahlreiche Mitglieder verloren.
Durch das Verbot des elektrischen Kuherziehers meinten viele, dieser wäre ihnen wichtiger und verließen den Verein.
Durch die Beschränkung des Kraftfuttereinsatzes auf ein argumentierbares Maß stiegen einige aus. Bio sind sie geblieben.
Durch die BIO AUSTRIA-eigene Weideregelung ergriffen Betriebe die Flucht. BIO sind sie geblieben. Die EU Bio-Verordnung holt sie nun wieder ein.

Seit zwei, drei Jahren ist eine deutsche Düngemittelfirma aggressiv auf dem österreichischen Markt aktiv. Mit Hochglanzprospekt und unwiderstehlichen Produkten und Versprechungen. Schwefel wird künftig unsere Probleme lösen, so der Tenor.
Und auch da gibt es Betriebe, die mit dem Verlassen des Vereins liebäugeln, noch bevor sie sich erkundigt haben, welche Alternativen innerhalb des BIO AUSTRIA Standards zur Verfügung stünden.
Nach kurzer Recherche konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die stickstoffhaltigen Dünger dieser Firma Melassehydrolysat aus China beinhalten.
So wird BIO sicher zum Verkaufsschlager, wenn wir Industrie-Abfälle vom Weltmarkt auf unsere Felder streuen! (Ironie Ende)

Nur ein bäuerlicher Bio-Standard schützt vor solchem Unsinn!

Die Beispiele zeigen auf, dass BIO auf nicht ungefährlichen Pfaden wandelt. Sie zeigen auch, dass der BIO AUSTRIA Standard einen tatsächlich großen Mehrwert zu „EU-Bio“ darstellt, weil sich der Verein mit seinem Regelwerk gegen die Konventionalisierung im Dünge-, Pflanzenschutz- und Tierhaltungsbereich stellt. Weil BIO AUSTRIA die Glaubwürdigkeit des Biolandbaus schützen und erhalten will. Trotz Widersprüchlichkeiten im eigenen Haus.
Diese Interessen hat sonst niemand. Dessen sollten sich die Biobauern bewusst werden. Und dann entscheiden, welcher Weg der zukunftsträchtigere sein wird.

Bodenbeurteilung am Acker © Bio Austria
Zusammenarbeit bringt uns weiter, nicht Eigenbrötlerei.
Bodenbeurteilung am Acker © Bio Austria

Rahmenbedingungen müssen definiert und eingehalten werden. Um sie so verträglich wie möglich umsetzen zu können, hat BIO AUSTRIA seinen Servicedienst für die Mitgliedsbetriebe in mehreren Bereichen aufgebaut.
Gemeinsam finden wir jedes Betriebsmittel, das wir brauchen, jede Zutat, jedes Produkt. 

Es wird wohl notwendig sein, wieder auf eine klarere Linie zurückzukehren. Die Handelsmarken Standards sind ein Flickwerk, in dem der Eine den Anderern sektoral übertrumpfen will. Der Blick aufs Ganze bleibt dabei trüb. Der EU Bio-Standard ist zu löchrig. Nahezu jede Molkerei unterschreibt bei einem anderen Abnehmer eine andere Vorgabe. Einen gemeinsam gültigen Standard bietet den Biobauern nur der einzige bäuerliche Standard. Und das ist in Österreich jener von BIO AUSTRIA. 

Markus Danner
Sebastian Herzog

Biogeflügel in neuem rechtlichen Rahmen

Richtlinien in der Bio-Geflügelhaltung
Durch die neue EU-BIO Verordnung gibt es auch in der Geflügelhaltung Änderungen und Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

Vor allem für bestehende Betriebe wurde versucht, Adaptierungsmöglichkeiten zu finden, die in der Praxis umgesetzt werden können.
Was die EU-BIO Verordnung alles vorgibt, wie die nationalen Umsetzungs-Vorschläge dazu aussehen und welche Richtlinien bei BIO AUSTRIA im Geflügelbereich zu berücksichtigen sind, sollen Inhalte des kommenden Jour Fixe sein. Aufgrund der stattfindenden BIO AUSTRIA Bauerntage (und Lichtmess) wird der Termin diesmal um eine Woche verschoben. 

Ab sofort bitte die Anmeldung nicht mehr per mail, sondern direkt in zoom mit untenstehendem Link durchführen,
es erleichtert uns die Organisation.

Termin:
Mittwoch, 9. Februar 2022, 19:30 Uhr
online per Zoom
Anmeldung ab sofort unter folgendem Link:

https://zoom.us/meeting/register/tJwpceqvqTIiH9S39KC42IpCdR5nlXmWDpzD

Masthühnerauslauf mit viel Schattenplätzen © Markus Danner
Masthühnerauslauf mit viel Schattenplätzen © Markus Danner

Markus Danner, Bernhard Altenburger

Food mythbusters – Mythen über die “Welternährung”

Alt, aber gut, und aktueller denn je, die Food mythbusters!
Nur mit Superlativen in Technik, Bestandesgrößen, Chemie- und Düngereinsatz soll unsere Welt zukünftig genug zu essen haben.

Wie die Verfechter der Biolandwirtschaft meint Anna Lappé das Gegenteil:
Sie spricht von Food mythbusters, von Mythen über die “Welternährung“.

Sieh dir das Video an!

EU Bio Verordnung – neu ab 2022

Bio neu geregelt

Mit 1. Jänner 2022 tritt die neue Bio-Verordnung in Kraft. In einigen Punkten sind auch bei Bio-Rindern, Schafen, Ziegen und in anderen Bereichen Anpassungen notwendig.

Die neue Bio-Verordnung 2018/848 mit ihren ergänzenden Verordnungen und Rechtsakten ersetzt die bisher geltenden EU-Bio-Regelungen. Viele Bereiche wurden ins neue Regelwerk übernommen, bei einigen kommt es zu Änderungen. Allgemein kann gesagt werden, dass die Dokumentation zukünftig noch mehr an Gewicht bekommt. Der Einsatz von konventionellen Betriebsmitteln und der Zukauf von konventionellen Tieren werden weiter eingeschränkt. 

Bio-Futtermittel: geringfügige Änderung

Für Bio-Wiederkäuer gilt nach wie vor: Die Futtermittel für Pflanzenfresser müssen zu 100 % biotauglich sein und zu 60 % vom eigenen Betrieb oder von einem Betrieb aus derselben Region stammen. Ab Jänner 2024 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 70 %. 

Verringert wird auch der Prozentanteil, wenn Futtermittel von Betrieben in Umstellung zugekauft werden. Die Jahresfutterration darf nur mehr 25 % Futtermittel aus dem zweiten Umstellungsjahr enthalten. Bisher waren es 30 %. Gleich bleibt der Prozentanteil bei Umstellungsfuttermitteln vom eigenen Betrieb mit 100% sowie der maximale Anteil von 20% konventionellen Futtermitteln durch Flächenzugang am eigenen Betrieb. 

Bio-Kälber sind während der Mindesttränkedauer von 90 Tagen mit natürlicher Milch, vorzugsweise mit Muttermilch, zu versorgen. Nur in Notfällen mit tierärztlicher Bestätigung darf ein Bio-Milchaustauscher in dieser Zeit verfüttert werden. 

Kleine oder weitreichende Details ändern sich mit Inkrafttreten der neuen Eu Bio Verordnung

Weide für alle Bio-Tiere

Mit Beginn der kommenden Weidesaison müssen alle Bio-Pflanzenfresser auf die Weide, wenn die Umstände dies ermöglichen. Eine zeitweilige Unterbrechung des Weideganges ist demnach nur aufgrund der Witterung, des Zustandes des Bodens und den jahreszeitlichen Bedingungen möglich. Schwierige strukturelle Voraussetzungen am Betrieb, wie wenige hofnahe Flächen oder der Viehtrieb über stark befahrene Straßen, befreien nicht mehr von der Weidevorgabe. BIO AUSTRIA und die Landwirtschaftskammer Österreich setzten sich in vielen Verhandlungsrunden mit den zuständigen Ministerien und in zahlreichen Stellungnahmen für eine Flexibilität bei der Umsetzung der Weide ein. Zukünftig werden alle Tiere dem Haltungssystem zugeordnet, in dem sie stehen. Daraus ergibt sich das Weideausmaß. Beim Haltungssystem A (Laufstall mit Auslauf) steht der Bewegungsaspekt im Vordergrund. Eine Bewegungsweide ist in diesem Fall ausreichend. Werden Tiere im Laufstall ohne Winterauslauf (Haltungssystem B) oder in Kombinationshaltung (Haltungssystem C) gehalten, muss mit dem Weidegang dem Bewegungsaspekt und der Futteraufnahme in umfassender Weise Rechnung getragen werden. Während der ersten Aufzuchtphase der Kälber oder wenn notwendige Routinemaßnahmen, wie Belegen oder Verkaufsvorbereitung durchgeführt werden müssen, können die Tiere vorübergehend im Stall bleiben. 

Endmast und Weide

Bisher konnten Rinder für die Fleischerzeugung während der Endmast für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich im Stall fertiggemästet werden. Auch in diesem Punkt ergeben sich teilweise Änderungen.
Laut neuer Bio-Verordnung müssen über ein Jahr alte männliche Rinder (Stiere und Ochsen) Zugang zur Weide oder zu Freigelände haben. Das ermöglicht, dass der Tierhalter wählen kann, ob der Zuchtstier oder die Ochsen auf die Weide kommen oder den Sommer im Laufstall mit Auslauf verbringen. Somit ist bei diesen Tierkategorien eine Endmast  im Stall umsetzbar. Bio-Kalbinnen muss in der Endmastphase zumindestens eine Bewegungsweide angeboten werden. 

Eingriffe nur mit Genehmigung

Eingriffe bei Nutztieren sind nur nach behördlicher Ausnahmegenehmigung und mit Angaben von Gründen möglich. Dazu zählen das Entfernen der Hornknospen bei bis zu sechs Wochen alten Kälbern oder die Enthornung von über sechs Wochen alten Kälbern oder Rindern. Der Antrag auf Genehmigung ist ausschließlich über das VIS zu stellen. Die Kastration von männlichen Tieren ist nach wirksamer Betäubung und postoperativer Schmerzbehandlung weiterhin zulässig. In diesem Fall ist keine Genehmigung der Behörde notwendig. 

Nasenring bei Zuchtstieren OHNE GENEHMIGUNG

Das Einziehen des Nasenringes bei über 10 Monate alten Zuchtstieren führt zu keiner Aberkennung des Bio-Status, da es aus Gründen der Arbeitssicherheit der Betreuungspersonen und zum sicheren Führen der Tiere bei Versteigerungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Tier bleibt weiterhin Bio.
Ab 1.1.2022 ist die Antragstellung für diesen Eingriff über das VIS hinfällig! 

Gesunde Tiere

Der vorbeugende Einsatz von chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln sowie von Antibiotika sind verboten. Neu hinzu kommt, dass auch Bolis  auf chemisch-synthetischer Basis nicht präventiv eingesetzt werden dürfen. 

Größe von Stall- und Auslaufflächen

Die vorgeschriebenen Mindestmaße der Stall- und Auslaufflächen bleiben gleich. Sie sind allen Tieren zur Verfügung zu stellen, außer beim Haltungssystem B, wo der Winterauslauf bei Weidegang entfallen kann. Neu ist allerdings, dass bei Neubauten die Auslaufflächen seit Jänner 2021 nur mehr zu 50 % (75 % in Regionen mit mehr als 1200 mm Niederschlag) überdacht werden dürfen. Altbauten müssen bis Ende 2030 den genannten Vorgaben entsprechen.

Zukauf konventioneller Zuchttiere: noch ein Jahr Schonfrist

Im Jahr 2022 bleibt das Antragsverfahren rund um den konventionellen Tierzukauf noch gleich wie bisher. Ab dem Jahr 2023 hingegen ist für JEDEN konventionellen Tierzukauf ein Ansuchen bei der Behörde notwendig. Angenommen sind nur die gefährdeten Nutztierrassen. 

Grünlandsaatgut – Änderungen bei konventionellen Mischungen

Die bisher gültige Regelung, dass konventionelles Grünlandsaatgutmischungen ohne Genehmigung der Behörde auf Biobetrieben verwendet werden darf, ENTFÄLLT AB 2022. Während also biologische oder Umstellungs(UM)- Komponenten/Mischungen natürlich ohne Antrag eingesetzt werden dürfen, ist hingegen für nichtbiologische Komponenten/Mischungen ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung notwendig. 

Eine Sonderregelung gibt es bei Mischungen für Futterpflanzen mit min. 70% Bio/UM-Komponenten. Bei Verwendung einer solchen Mischungen ist eine Ausnahmegenehmigungen für die konventionellen Komponenten nur dann zu beantragen, sofern diese nicht in der (nationalen) Liste der allgemeinen Ausnahmegenehmigungen angeführt ist. Die Verfügbarkeit von Bio/UM Saatgut ist in der AGES Bio-Saatgutdatenbank ersichtlich.

Franz Promegger

Bodenpraktiker Grünland – Der ultimative Lehrgang für potenzielle Bio-Profis

Wer Bio-Wiesen und Bio-Weiden erfolgreich und dauerhaft bewirtschaften will, kommt fast nicht vorbei, am
Bodenpraktiker Grünland

Jetzt anmelden!

Als Absolvent dieses Lehrganges kannst du die Pflanzengesellschaften auf deinem Grünland bestimmen. Du kannst Förderungswürdiges von Unerwünschtem unterscheiden.
Du kennst die natürlichen Standorte deines Betriebes.
Dadurch kannst du deinen verschiedenen Böden und Feldstücken die geeignetsten Wiesen- oder Weidenutzungen zuordnen.
Dadurch bist du in der Lage, die Bewirtschaftung deines Betriebes auf Grundlage der natürlichen Gegebenheiten und der vorhandenen Düngermengen zu planen und standortgerecht  umzusetzen.

Du hast KollegInnen um dich, mit denen du dich austauschst, und von denen du viele Eindrücke und Erkenntnisse mit nach Hause nimmst!

Zertifikatslehrgang Bodenpraktiker Grünland 
Inhalt:
Der Boden – Lebensträger der Erde
Selbstdurchführbare Bodentests, 
Bodenanalysen lesen und verstehen
Düngung und Wirtschaftsdüngeraufbereitung
Pflanzenerkennung, Bestandesbeurteilung
Grünlandmanagement und Bestandesführung; abgestufter Wiesenbau, Anlage von Biodiversitätsflächen
Präsentation der Projektarbeit
u.v.m.

Zielgruppen: Biobäuerinnen und -bauern, Lehrkräfte und BeraterInnen, Hofübernehmer, Quereinsteiger

Referenten: 
Ing. Josef Gruber, Dr. Andreas Bohner, DI Hans-Jörg Unterfrauner, DI Walter Starz, Ing. Markus Danner BEd

Der Kursbeitrag liegt bei 1.410 € ungefördert (ohne LFBis.Nr.), 300 € gefördert.
Gefördert durch Bund, Land, EU.
Lehrgang Flachgau:
1.2., 15.2., 3.3., 24.3., 5.4., 20.4., 3.5., 12.5., 14.6., 18.10.2022, 
Jeweils 9:00 – 16:30 Uhr
Gasthof Schießentobel, 
Schießentobel 1, 5164 Seeham

Lehrgang Lungau: 
4.2., 18.2., 4.3., 23.3., 22.4., 6.5., 20.5., 14.6., 8.7., 21.10.2022,
Jeweils 9:00 – 16:30 Uhr
Gratzgut, Familie König, 
Haiden 18, 5580 Tamsweg

Interesse? Anmeldung bis 14.1.2022
Frag jetzt gleich nach unter 0676-842 214 384

Hier die Termine und Veranstaltungsorte von 2022

Bioferkel sind gefragt!

Wie wäre es mit Bio-Ferkeln?

Mit 2 Prozent Anteil am Markt ist die Bio-Schweinehaltung eine Nischenproduktionsform. Die Steigerungsraten sind allerdings beträchtlich. Während Bio-Mastschweinehalter ausreichend zur Verfügung stehen, hinkt die Produktion von Bio-Ferkeln weit hinterher. Aktuell würden pro Jahr 300 Zuchtsauen mehr benötigt werden, um die steigende Nachfrage bedienen zu können. Dieses Missverhältnis führt dementsprechend zu interessanten Ferkelpreisen. Während Schweinehaltung in den ackerreichen Ostregionen Österreichs weit verbreitet ist, ist sie in den Grünlandgebieten im Westen praktisch inexistent. Dabei wäre die Ferkelproduktion auch für so manchen Grünlandbauern ein lohnenswertes Standbein. Denn: Bioferkel sind gefragt! 
Zwei Bio-Betriebe, Posch und Klimmer aus Salzburg, setzen auf dieses Standbein, siehe Video weiter unten.

Warum Sauen halten?

Schweinehaltung ist weder kompliziert noch besonders aufwendig. Im Gegenteil, bei entsprechendem Interesse kann Schweinehaltung auch ohne Vorwissen gut funktionieren.  Zur Abhilfe gibt es entsprechende Weiterbildungs und Beratungsangebote.  Besonders sinnvoll ist Schweinehaltung dann, wenn bereits am Betrieb vorhanden Ressourcen genutzt werden können. Schweine als Allesfresser können etwa sehr gut betriebliche, biozertifizierte Nebenprodukte wie Ausschussmilch, Molke, Kartoffeln, Altbrot oder Ausputzgetreide verwerten. Nicht möglich ist hingegen die Fütterung mit Küchen- oder Gastronomieabfällen. Weiters können auch vorhandene Gebäude oder alte Rinderstallungen oft recht einfach für Schweinehaltung adaptiert werden, Knackpunkt ist hier oft die Schaffung passender Auslaufflächen. Ein weiterer Faktor sind ausreichende Zeitressourcen. In der Größenordnung 2 – 5 Sauen müssen für die täglich anfallenden Arbeiten wie Füttern, Ausmisten und Kontrollgang etwa 30  – 60 Minuten eingeplant werden. Während intensiver Phasen wie etwa der Abferkelung oder der Belegung auch entsprechend mehr.

Wie schaut´s wirtschaftlich aus?

Eine gute Sau wirft 2mal im Jahr. Mit durchschnittlich 9 abgesetzten Ferkel pro Wurf, stehen im Jahr 18 Ferkel zum Verkauf. Ferkel werden im Bio-Landbau mit 25-30 kg Lebendgewicht zu einem aktuellen Richtwert von 150 Euro/Tier verkauft. Dadurch ergeben sich Einnahmen von 2.700 Euro. Zieht man die variablen Kosten wie Futter für Sau und Ferkel, Einstreu, Tierarzt, Besamung, usw.… ab, so ergibt sich ein jährlicher Deckungsbeitrag von min. 1.250 Euro pro Sau. Bei eingesetzten 30-40 Arbeitskraftstunden pro Jahr und Sau.  Wobei sich dieser Beitrag mit gutem Management auch deutlich erhöhen lässt.*

Mögliche Absatzkanäle für Ferkel sind Bauern in der Umgebung, lokale Händler, oder Vermarktungsorganisationen wie die Bioschwein Austria. Alternativ können die eigenen Ferkel auch selber gemästet und das erzeugte Schweinefleisch direkt- oder weitervermarktet werden.

* Als Quelle zur Berechnung dient der sehr empfehlenswerte Deckungsbeitragsrechner der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen. Hier können verschiedene Wirtschaftsformen mit eigenen Werten bestückt und durchgerechnet werden. Außerdem dient er als Quelle verschiedener Kalkulationsdaten.

  • Liegehütte mit Muttersauen. © Markus Danner
  • tierische Almidylle © Bio Austria

Platzbedarf

Schweinehaltung ist vielfältig, genauso vielfältig sind die Haltungsmöglichkeiten. Von Umbaulösungen, neugebauten Warm- oder Kaltställen, über Außenklimaställe bis hin zur extensiven Freilandhaltung reichen die Variationen. Für Kleinbestände ist Flexibilität oberstes Gebot. Dieses Beispiel ist für zwei Zuchtsauen konzipiert. Hier können zwei Abferkelbuchten durch Versetzen der Trenngitter im Auslauf in eine Wartebucht und eine Ferkelaufzuchtbucht umgewandelt werden. Somit müssen nicht alle – auch ungenutzte Bereiche- vorhanden sein und es kann Platz gespart werden. Allerdings muss eine zusätzliche Ferkelaufzuchtbucht vorhanden sein.

Abferkelbucht

Der Abferkelbereich wird für den Zeitraum von kurz vor der Geburt bis zum Absetzen der Ferkel (nach ca. 40 Tagen) verwendet. Sie ist für eine Sau und ihren Wurf ausgelegt. Wichtig ist ein separates, heizbares Ferkelnest. Für Kleinbestände bietet sich die unstrukturierte Universalbucht als maximal flexibler Buchtentyp an.

Wartebereich

Im Wartebereich werden Sauen vom Absetzen bis kurz vor der nächsten Geburt gehalten. Hier findet auch die Belegung der Sauen statt. 

Ferkelaufzucht und Mastbereich

Im Aufzuchtbereich werden die Ferkel vom Absetzen bis zum Mastbeginn (25 – 30 Kg) gehalten. In nicht beheizten Ställen müssen Liegekisten angeboten werden. Dabei ist zu beachten, dass Liegeflächen in der Größe angepasst werden können, um optimal auf Tiergröße und Besatzdichte reagieren zu können. Ist das erforderliche Platzangebot immer gewährleistet, so können Aufzucht und Mast in derselben Bucht stattfinden. Es wird empfohlen, eine Bucht für 11 Tiere (ein Wurf) zu planen.

Weitere Informationen zum findet man in den ÖKL Broschüren: „Stallbau für die Biotierhaltung Schwein“ oder in der neuen Broschüre von Bio Austria Schweinehaltung für Kleinbestände.  

Franz Promegger

Den Stickstoff in der Gülle halten

Im Spätherbst beginnen sich die Düngerlager wieder langsam zu füllen. Dann ist der richtige Zeitpunkt, um allfälligen Verlusten v.a. von Gülle entgegenzuwirken.

Zahlreiche Analysen aus den letzten drei Jahren belegen, wie unterschiedlich sich der Düngersaft von verschiedenen Betrieben zeigt. Die Gründe sind oft schwer nachvollziehbar. Es macht aber auch deutlich, dass gewisse  Bedingungen höhere Verluste verursachen, andere weniger.
Konkret zu benennen, welche Stallsysteme, Fütterungskonzepte, Entmistungs- oder Lagerbedingungen mehr oder weniger Verluste verantworten, ist derzeit so gut wie unmöglich. Konsens besteht lediglich darin, dass umso weniger Ammoniakverluste an Oberflächen entstehen, je schneller und vollständiger die Ausscheidungen der Tiere im Lager landen. Und dort sollen Maßnahmen dazu führen, den Stickstoff in der Gülle zu halten.

Heilsversprechen sind meist leere Versprechen

Bei der Recherche von Anbietern unterschiedlicher Zusatzstoffe tauchen manchmal abenteuerliche Versprechungen und Ideen auf.
So wird von einem idealen pH-Wert der Gülle bei 4 schwadroniert. Wie dieser Wert erreicht werden soll, bleibt unbeantwortet, bzw. einer Mikrobenkultur überlassen.
Ich betrachte solcherlei Heilsversprechen als weder zielführend noch vertrauenserweckend.

Umso mehr bin ich aber ein begeisterter Verfechter des betrieblichen Experiments. Und viele betriebliche Experimente zeigen ein hoffnungsvolles Bild: Dass gewisse Maßnahmen zu erstaunlichen Ergebnissen in der Qualität der Gülle führen können. Und wie schon mehrfach an dieser und anderen Stellen festgehalten, brauchen wir gute Güllequalitäten wie den sprichwörtlichen Bissen Brot.

Worin zeigt sich Güllequalität?

Die Nährstoffgehalte allein sind es nicht, die die Qualität eines Düngers anzeigen.
Moderate bzw. eng begrenzte Verluste vielmehr sind es, die mehrere Fliegen auf einen Streich erlegen:
Die Belastung der Luft durch Emissionen sinkt im selben Maß, als die entsprechenden Werte in der Gülle höhere Gehalte anzeigen. Somit ist der reine Düngerwert höher und mit ihm die Wirtschaftlichkeit.
Weiters leuchtet ein, dass Pflanzen, Boden und Bodenleben dankbar annehmen, sowenig wie möglich mit Ammoniak, Schwefelwasserstoff und anderen ätzenden Abbauprodukten belastet zu werden.

Welche Vorgänge und Mechanismen speichern Stickstoff

Ein beträchtlicher Teil des Stickstoffs liegt „organisch gebunden“, d.h. in Aminoverbindungen und damit großen Molekülen vor. Dieser Teil ist nicht unmittelbar verlustträchtig, weil er nicht gasförmig entweicht. 
Der anorganische Anteil, der namentlich in Form des Ammoniums (NH4) enthaltene Stickstoff bzw. schon als Ammoniak (NH3) vorliegende N-Pool ist jener, der sich anschickt, auf die Reise zu gehen. 
Diese Weltenbummlerei macht uns aber alle bekannten Probleme, ist schade ums Geld und soll daher spätestens am Bahnsteig (kurz vor der Ausfahrt in die Atmosphäre), besser schon früher, unterbunden werden.
Womit wir wieder zum betrieblichen Experiment zurückkehren!

Das machen Biobetriebe erfolgreich mit Gülle

Eine der wichtigsten Hauptmerkmale der Flüssigdünger ist ihre Fließfähigkeit. Denn die Gülle soll zum Boden gelangen statt zäh an Stoppeln und Pflanzen zu kleben. Unzählige Beispiele bestätigen die Verbesserung der Viskosität durch regelmäßigen Einsatz von Mikroorganismen. Sie sind es auch, die N für den Aufbau ihrer Zellen brauchen, und somit Stickstoff „organisch binden“.

Und wozu ist jetzt das „Steinmehl“ wirklich gut?

Mit dem Steinmehl im Biolandbau ist es fast wie mit dem Glauben: In schlechten Zeiten steht man fest dazu, in guten kommen Zweifel und ist man gar vom Übermut gepackt, wird die Sache eher belächelt.
Doch erneut wurde mir eine Wirkung bestätigt, die in der jahrelangen Erzählung immer wieder zur Floskel zu verkommen schien: An den Steinmehlpartikeln siedeln sich wirklich Mikroorganismen an, die für ein gutes Milieu sorgen. Ein unverdächtiger Laborleiter schildert die Vorgänge und Entwicklungen an den Oberflächen des Materials auf meine wiederholte Nachfrage hin unmissverständlich.
So nähert sich Erzählung wieder dem Faktum.
Die experimentierfreudigen Betriebe kennen diese Wirkung an der Konsistenz und am Geruch der Gülle und an guten nachbarschaftlichen Beziehungen.

Pflanzenkohle

Kohle als Wirtschaftsdüngerverbesserer

Ebenfalls unmissverständlich ist das Ergebnis beim Kohleeinsatz. Sie nimmt Stickstoff mit Abstand am energischsten in den Schwitzkasten. Mit ihr gelangt der Dünge-N am sichersten in den Boden. Noch nicht ganz geklärt ist die Frage, in welchen Zeiträumen der absorbierte N wieder am Stoffwechsel im Boden teilnimmt, und wieviel sich die Kohle behält.
Unter diesem Gesichtspunkt empfehle ich den Kohleeinsatz an sich zwar unbedingt, die Einsatzmenge aber nicht an wirtschaftlichen Interessen der Anbieter anzulehnen, sondern an den Hausverstand.
1 bis 2kg Kohle  (= 3-4 Liter Feuchtkohle) pro Kubikmeter Gülle ist so lange ausreichend, bis konkrete neue Erkenntnisse eine andere (höhere) Dosierung empfehlenswert erscheinen lassen.
Mit einem Bigbag Pflanzenkohle, der gut 2,5m3 Rauminhalt aufweist, können somit ganz grob gerechnet 400 bis 500m3 Gülle stabilisiert werden.

Der richtige Zeitpunkt, das zu tun, ist jetzt.

Markus Danner

Tierhaltung und Weidemanagement im Bio Landbau

Die Weideregelung, die ab 2022 in Österreich per Erlass verfügt worden ist, ist hier ausführlich dargestellt:

Weide auf Biobetrieben

Internationale Fachtagung zu Fragen der Umsetzung der EU Bio-Verordnung.

Die Konsequenzen des inzwischen berüchtigten EU Audits in Österreich von 2017 sind nach wie vor weder in allen Bereichen klar, noch befriedigend.
Die Thematik ist inzwischen weit über Österreich hinaus heiß, denn aufgrund der Brisanz und der Folgenschwere der bislang gezeigten Kompromisslosigkeit mancher Auslegung durch Zuständige in Kommission (und Ministerien) ist bei vielen in der EU angekommen, dass es nicht bei einem österreichischen Problem bleiben wird.

In einer sehr gut gelungenen 1 ½ tägigen Fachtagung – online abgehalten – wurden die Positionen in Österreich, gesamteuropäisch und organisationsübergreifend ausgetauscht.

Die Standpunkte betroffener Bauern wurden eingangs per Videobotschaften eingebracht, Interessensvertreter von Bio austria und LK Österreich platzierten ihre Standpunkte und Forderungen zu den strittigen bzw. problematischen Bereichen in der Bio-Tierhaltung, v.a. in Bezug auf das Weideerfordernis.

Die fachlichen Expertenbeiträge ließen erkennen, dass eine Regelung, die in einem Absatz Haltungsvorgaben formuliert (wie eben das Weideerfordernis für die Pflanzenfresser), nicht undifferenziert, nicht absolut auf jedes Tier, nicht auf jede Tiergruppe umgelegt werden kann. 

Physiologische Ansprüche von Tieren, v.a. in ihrer Jugend oder lebenszyklische Bedingungen müssen berücksichtigt werden können, wenn das Tierwohl wirklich im Vordergrund stehen soll. Eine zwingende Weidevorgabe z.B. für Kälber/Lämmer/Kitze im Säugealter ist dadurch nicht nur in Frage zu stellen, sondern mitunter höchst kontraproduktiv.

Die juristische Betrachtung der Rechtsvorschriften im Sinne von Spielräumen oder Grenzen zeigte keine eindeutig einheitliche Rechtsmeinung. Klar ist: Die Gesetz-Werdung in der EU ist ein langwieriger Prozess, in den viele Interessen jahrelang in einen Rechtsbestand eingearbeitet werden müssen. Mündet dieser Prozess in eine Verordnung, ist es praktisch beinahe unmöglich, dies in überschaubaren Zeiträumen zu ändern. Und – die Verordnung ist überall und unmittelbar anzuwenden! D.h. die Mitgliedstaaten haben nicht die Möglichkeit, daraus eigene Regelungen zu kreieren, wie etwa bei EU Richtlinien.

Neben Bio Austria Obfrau Gertraud Grabmann wiesen auch Bioland und IFOAM Präsident Jan Plagge und andere darauf hin, dass die Verordnung durch ihre (absichtlich?) nicht präzise ausformulierten Artikel (z.B. …wenn die Umstände dies gestatten…, oder …teilweise…) Spielräume zulassen, die es zu nutzen gilt, und die aufgrund der Heterogenität der Naturräume und sonstigen Voraussetzungen in Europa genutzt werden müssen. 

Mastschweine im Strohauslauf. © Markus Danner
Mastschweine im Strohauslauf. © Markus Danner
solche “Frischluftbereiche” außerhalb des Stallgebäudes werden nach der Auslegung der EU-Verordnung nicht als Auslauf anerkannt.

Auf den ersten Blick mag es verwundern, dass über mehr oder weniger Überdachung von Ausläufen großer Diskussionsbedarf besteht. In der Praxis macht das nicht „nur“ dem einen oder anderen Einzelbetrieb zu schaffen, sondern Produktionssysteme können dadurch in Frage gestellt werden. So sind in Frankreich z.-b. „All-straw“-Systeme in der Bio-Schweinemast verbreitet. D.h. auch im Auslauf finden die Schweine ein Strohbett vor, der Stall hat keine Spaltenböden. Das funktioniert natürlich nur mit überdachtem Auslauf, andernfalls ist dieses Festmistsystem nicht möglich. Auch in Salzburg gibt es mindestens zwei Ställe, die auf diese Art funktionieren. Würden die Schweine gefragt, ob ihnen Regen im Spaltenauslauf oder ein Strohbett, in das sie sich eingraben können, lieber ist, wie würden die sich entscheiden?

Ich wage keine Prognose, ob diese Tagung in der Rückschau als jenes Ereignis betrachtet werden kann, in Folge dessen sich betroffenen Betrieben wieder Möglichkeiten eröffneten.

Dennoch bleibt eine gewisse Zuversicht, denn die breite Einigkeit, die sich über Länder- und Organisationsgrenzen hinweg in Bezug auf Berücksichtigung lokaler/regionaler Besonderheiten gezeigt hat, war eine positive Überraschung. Es wird darauf ankommen, dass die handelnden Personen mit dem Schwung aus dieser Tagung rasch konkrete Ergebnisse erzielen. 

Markus Danner

Der Wolf und die Quadratur des Kreises

Der Rückgang  der Arten(-vielfalt) ist eine nicht zu leugnende Tatsache.

Dass durch Politik, Gesetze und Verordnungen sowie zivilgesellschaftliches Engagement (wie z.B. jenes der BIO AUSTRIA Bauern) gegengesteuert wird, ist notwendig und gut. 
Umweltschutz in all seinen Facetten ist aber nicht nur edel und selbstlos. Kein reines Gutmenschentum – nein, er ist auch Selbstschutz. 
Doch auch diese Medaille hat ihre Kehrseite.
Das Phänomen ist literarisch schon lange aufgearbeitet, spätestens seit Goethe kennen wir die Geister, die wir riefen – um sie nicht mehr loszuwerden.

Das „absolut“ unter Schutz stellen von Tierarten, ohne zeitliche, räumliche oder auf die Populationsgröße bezogene Einschränkung erweist sich mitunter als Geist, den man gerne loswürde.


Da gibt es Possen, die einerseits zum Schmunzeln anregen, wie jene der etwas zu großen Graugänsefamilie am Almkanal und Leopoldskron in Salzburg, aber andererseits schon im Kleinen die Problematik aufzeigen: Dass die Natur nicht nach „vermenschlichten“ Maßstäben funktioniert.

Es war tatsächlich nicht notwendig, die Wildgänse fast auszurotten. Ihnen einen Schutzstatus zu gewähren, der die Population in die Hundertausende anwachsen ließ, und diese Massen an der Nordseeküste jeden Acker und jede Wiese an ihrer Zugroute kahlfressen, nennt man umgangssprachlich „das Kind mit dem Bade ausschütten“.

Die Beispiele sind zahlreich. Biber mögen süß sein. Aber was sollen Biber an kanalisierten, denaturierten Flüssen denn sonst tun, als den Uferbaumbestand zu zerstören.
Fischotter sind noch süßer. Nehmen wir bei deren Anwesenheit die völlige Verunmöglichung der Süßwasserfischerei als Kollateralschaden hin?
Viele Krähen = kaum Jungvögel von Bodenbrütern. Wenn sie nicht schon die Eier fressen, dann spätestens die Küken.

Wölfe. Sie sind da, in Österreich. Wo der Wolf zuhause ist, hat der Mensch eigentlich nichts verloren. Das musste schon Rotkäppchen zur Kenntnis nehmen. 
Wolfsgebiet ist definitiv kein Freizeitpark. Wie verträgt sich das aber mit einer Gesellschaft, die für sich das Recht in Anspruch nimmt, mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, zu Fuß incl. Kinderwagen, auf Schiern, mit Seilbahnen oder aus der Luft auch das allerletzte Winkelchen unserer Landschaft als genau solchen (Freizeitpark incl. Mülldeponie) zu nutzen?
Wie verträgt sich das mit einer Gesellschaft, die es gewohnt ist, viel Geld für Freizeit, aber immer weniger für ihre Ernährung auszugeben. Sollen wir’s lassen mit der Tierhaltung außerhalb urbaner Ballungsräume oder ausgeräumter Agroebenen? Oder die Viecher einfach wieder in den Ställen internieren?

Den „Herdenschutz“ im Sinne von Hirtenhundehaltung und Einzäunung als Lösung zu präsentieren, ist für die eine oder andere kleinräumige Weidefläche in gemäßigtem Gelände sicher gut gemeint.
Unterm Strich aber ist es eine Verhöhnung aller, die seit Jahrzehnten alpines Gelände bewirtschaften und pflegen. 

Grasland und Graser, Symbiose seit Jahrmillionen © Bio Austria
Da oben wirds schwierig mit wirksamen Zäunen © BIO AUSTRIA

Fast einhellig und unbestritten ist die Ansicht, dass eine Sommerfrische auf der Alm für unsere Nutztiere der Himmel auf Erden ist.
Die Nicht-Bejagung des Wolfs wird einen massiven Rückschritt in der Almbewirtschaftung, in Tierwohlbelangen, in der Forcierung der Weidehaltung und in der Wirtschaftlichkeit der tierhaltenden Betriebe nach sich ziehen.
Seine Bejagung soll und wird ihn nicht ausrotten, ihm aber seinen Platz zuweisen – abseits menschlicher Reviere.

Wie man es dreht und wendet, die Koexistenz von Mensch und Wolf in einem letztlich winzigen Gebiet, in dem es allenfalls noch ein paar Quadratkilometer echter Wildnis gibt, gleicht der sprichwörtlichen Quadratur des Kreises – sie zu lösen wird sehr schwer gelingen können.

Markus Danner

Vom Umgang mit Gülle

zwischen Hausverstand, Gesetz und Wirtschaftlichkeit

Die NEC Richtlinie der EU zwingt Österreich, die Behörden und letztlich die Bauern in Bezug auf die Emissionen aus der Gülle(-düngung) zu handeln.
Vom Umgang mit Gülle, zwischen Hausverstand Gesetz und Wirtschaftlichkeit, ist dabei kaum die Rede.

Hoheitliche Vorgaben, seien es Gebote oder Verbote, sind zu erwarten.
Diese Vorgaben werden ausschließlich auf die Emissionsminderung, v.a. bezüglich Ammoniak, abzielen.

Vielerorts werden „Gülletage“ abgehalten, von Kammern, Maschinenringen, Landmaschinenproduzenten und Experten, die vorführen, wie Gülle am besten an den Boden gebracht wird.
Soweit, so gut. Dennoch bleibt großes Unbehagen. Viele Fragen tun sich auf, die teilweise sehr salopp pariert werden. 
ZB. das leidige Thema der Bodenverdichtung durch die häufig monströsen Güllefässer. Ist es korrekt und zulässig, diesen Einwand einfach mit dem Hinweis auf Reifendruckreduktion wegzuwischen?

Die Kosten:

Ist Gülleseparation und bodennahe Ausbringung mit bester Technik wirklich die praktikable Lösung für den Großteil der Betriebe mit 10, 20, oder 30 Kühen?
Die Frage sollte oder könnte doch auch lauten:
Wie kann Stickstoff in der Gülle stabilisiert werden?

Ist die überbetriebliche Düngekette die Zukunft, wobei die im Sinne der vielpropagierten standortangepassten, abgestuften Nutzung erforderliche individuelle, feldstückspezifische Düngerration verunmöglicht wird?
Führt uns das nicht eher zur weniger häufigen, aber größeren Einzelgabe?

Es ist zu befürchten, dass genau das eintritt, wogegen seit vielen Jahren beraten wird.

„Komm oft, bring wenig“ kommt mit diesem Ansatz im wahrsten Sinn des Wortes unter die Räder.

Gülleverteiler für Verschlauchungssystem © Markus Danner
Gülleverteiler für Verschlauchungssystem; Düngen ohne Bodendruck!
Der Nährstoffkreislauf eines tierhaltenden Betriebes hat viele Facetten, nicht nur jenen der potenziellen Emissionsgefahr!
© Markus Danner

Natürlich ist es richtig, dass die Pflanzenverschmutzung umso geringer ist, je schmaler das Düngeband durch den Bestand zieht. Zwangsläufig folgt aber auch, dass streifenweise die Menge so groß ist, dass Strukturschäden im Boden durch den temporären Kaliumüberschuss unvermeidbar sind.
Von der Sichtweise im Biolandbau, den Boden zu füttern, nicht die Pflanze zu düngen, entfernen wir uns in dem Maße mehr, als wir die vollflächige, gleichmäßige, oftmalige Düngung mit moderaten Mengen aufgeben.

Dass die Pflanzenbestände das nicht goutieren, zeigen viele Beispiele der letzten Jahre.

Fazit:

Es geht nicht im geringsten darum, wer Recht hat oder nicht. Der Appell zielt ausschließlich darauf ab, das Problem nicht eindimensional und rein technisch lösen zu wollen, sondern ein weiteres mal „aufs Ganze zu schauen“!

Die bereits genannten Düngungsgrundsätze dürfen wir einer rechtlichen Vorgabe willen nicht einfach über Bord werfen, sondern versuchen, sie unter allen Umständen zu integrieren. 
Diese Integration sollten wir als Biobauern im Sinne der Qualität des Gesamtsystems „BIOLANDWIRTSCHAFT“ gemeinsam schaffen.
Für die Ausarbeitung einer betriebsindividuellen Dünge- bzw. Düngerstrategie stehen wir von BIO AUSTRIA jederzeit zur Verfügung!

Düngungsgrundsätze in der Biologischen Landwirtschaft

  • Komm oft, bring wenig: 
    • zu jeder Nutzung eine Düngergabe; 
    • flüssig 12m3 bis max. 15m3/ha
  • wir düngen nicht die Pflanzen, sondern füttern den Boden!
    • Bodenleben füttern heißt, quantitativ und qualitativ die Nährstoffdynamik anzukurbeln (das nimmt auch den Schrecken vom P-Mangel)
    • Wir beleben mit den Düngern den Boden 
  • Verlustvermeidung durch Düngeraufbereitung! z.B.
    • Verdünnung (mind. 1/3 Wasser)
    • Steinmehlzugabe (Zeolith, Urgesteinsmehl, Tonmineral..)
    • Pflanzenkohlezugabe
    • Mikrobenpräparate (EM..)
    • Laufend viel Luft einmixen vermeiden!

Und ganz allgemein: 
Bodenschonung durch Verhinderung der Verdichtung durch zu hohe Achslasten, 
kein Befahren bei zu feuchten Verhältnissen, 
keine punktuelle Über- oder Unterdüngung.

Markus Danner