Alt, aber gut, und aktueller denn je, die Food mythbusters! Nur mit Superlativen in Technik, Bestandesgrößen, Chemie- und Düngereinsatz soll unsere Welt zukünftig genug zu essen haben.
Wie die Verfechter der Biolandwirtschaft meint Anna Lappé das Gegenteil: Sie spricht von Food mythbusters, von Mythen über die „Welternährung„.
Mit 1. Jänner 2022 tritt die neue Bio-Verordnung in Kraft. In einigen Punkten sind auch bei Bio-Rindern, Schafen, Ziegen und in anderen Bereichen Anpassungen notwendig.
Die neue Bio-Verordnung 2018/848 mit ihren ergänzenden Verordnungen und Rechtsakten ersetzt die bisher geltenden EU-Bio-Regelungen. Viele Bereiche wurden ins neue Regelwerk übernommen, bei einigen kommt es zu Änderungen. Allgemein kann gesagt werden, dass die Dokumentation zukünftig noch mehr an Gewicht bekommt. Der Einsatz von konventionellen Betriebsmitteln und der Zukauf von konventionellen Tieren werden weiter eingeschränkt.
Bio-Futtermittel: geringfügige Änderung
Für Bio-Wiederkäuer gilt nach wie vor: Die Futtermittel für Pflanzenfresser müssen zu 100 % biotauglich sein und zu 60 % vom eigenen Betrieb oder von einem Betrieb aus derselben Region stammen. Ab Jänner 2024 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 70 %.
Verringert wird auch der Prozentanteil, wenn Futtermittel von Betrieben in Umstellung zugekauft werden. Die Jahresfutterration darf nur mehr 25 % Futtermittel aus dem zweiten Umstellungsjahr enthalten. Bisher waren es 30 %. Gleich bleibt der Prozentanteil bei Umstellungsfuttermitteln vom eigenen Betrieb mit 100% sowie der maximale Anteil von 20% konventionellen Futtermitteln durch Flächenzugang am eigenen Betrieb.
Bio-Kälber sind während der Mindesttränkedauer von 90 Tagen mit natürlicher Milch, vorzugsweise mit Muttermilch, zu versorgen. Nur in Notfällen mit tierärztlicher Bestätigung darf ein Bio-Milchaustauscher in dieser Zeit verfüttert werden.
Kleine oder weitreichende Details ändern sich mit Inkrafttreten der neuen Eu Bio Verordnung
Weide für alle Bio-Tiere
Mit Beginn der kommenden Weidesaison müssen alle Bio-Pflanzenfresser auf die Weide, wenn die Umstände dies ermöglichen. Eine zeitweilige Unterbrechung des Weideganges ist demnach nur aufgrund der Witterung, des Zustandes des Bodens und den jahreszeitlichen Bedingungen möglich. Schwierige strukturelle Voraussetzungen am Betrieb, wie wenige hofnahe Flächen oder der Viehtrieb über stark befahrene Straßen, befreien nicht mehr von der Weidevorgabe. BIO AUSTRIA und die Landwirtschaftskammer Österreich setzten sich in vielen Verhandlungsrunden mit den zuständigen Ministerien und in zahlreichen Stellungnahmen für eine Flexibilität bei der Umsetzung der Weide ein. Zukünftig werden alle Tiere dem Haltungssystem zugeordnet, in dem sie stehen. Daraus ergibt sich das Weideausmaß. Beim Haltungssystem A (Laufstall mit Auslauf) steht der Bewegungsaspekt im Vordergrund. Eine Bewegungsweide ist in diesem Fall ausreichend. Werden Tiere im Laufstall ohne Winterauslauf (Haltungssystem B) oder in Kombinationshaltung (Haltungssystem C) gehalten, muss mit dem Weidegang dem Bewegungsaspekt und der Futteraufnahme in umfassender Weise Rechnung getragen werden. Während der ersten Aufzuchtphase der Kälber oder wenn notwendige Routinemaßnahmen, wie Belegen oder Verkaufsvorbereitung durchgeführt werden müssen, können die Tiere vorübergehend im Stall bleiben.
Endmast und Weide
Bisher konnten Rinder für die Fleischerzeugung während der Endmast für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich im Stall fertiggemästet werden. Auch in diesem Punkt ergeben sich teilweise Änderungen. Laut neuer Bio-Verordnung müssen über ein Jahr alte männliche Rinder (Stiere und Ochsen) Zugang zur Weide oder zu Freigelände haben. Das ermöglicht, dass der Tierhalter wählen kann, ob der Zuchtstier oder die Ochsen auf die Weide kommen oder den Sommer im Laufstall mit Auslauf verbringen. Somit ist bei diesen Tierkategorien eine Endmast im Stall umsetzbar. Bio-Kalbinnen muss in der Endmastphase zumindestens eine Bewegungsweide angeboten werden.
Eingriffe nur mit Genehmigung
Eingriffe bei Nutztieren sind nur nach behördlicher Ausnahmegenehmigung und mit Angaben von Gründen möglich. Dazu zählen das Entfernen der Hornknospen bei bis zu sechs Wochen alten Kälbern oder die Enthornung von über sechs Wochen alten Kälbern oder Rindern. Der Antrag auf Genehmigung ist ausschließlich über das VIS zu stellen. Die Kastration von männlichen Tieren ist nach wirksamer Betäubung und postoperativer Schmerzbehandlung weiterhin zulässig. In diesem Fall ist keine Genehmigung der Behörde notwendig.
Nasenring bei Zuchtstieren OHNE GENEHMIGUNG
Das Einziehen des Nasenringes bei über 10 Monate alten Zuchtstieren führt zu keiner Aberkennung des Bio-Status, da es aus Gründen der Arbeitssicherheit der Betreuungspersonen und zum sicheren Führen der Tiere bei Versteigerungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Tier bleibt weiterhin Bio. Ab 1.1.2022 ist die Antragstellung für diesen Eingriff über das VIS hinfällig!
Gesunde Tiere
Der vorbeugende Einsatz von chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln sowie von Antibiotika sind verboten. Neu hinzu kommt, dass auch Bolis auf chemisch-synthetischer Basis nicht präventiv eingesetzt werden dürfen.
Größe von Stall- und Auslaufflächen
Die vorgeschriebenen Mindestmaße der Stall- und Auslaufflächen bleiben gleich. Sie sind allen Tieren zur Verfügung zu stellen, außer beim Haltungssystem B, wo der Winterauslauf bei Weidegang entfallen kann. Neu ist allerdings, dass bei Neubauten die Auslaufflächen seit Jänner 2021 nur mehr zu 50 % (75 % in Regionen mit mehr als 1200 mm Niederschlag) überdacht werden dürfen. Altbauten müssen bis Ende 2030 den genannten Vorgaben entsprechen.
Zukauf konventioneller Zuchttiere: noch ein Jahr Schonfrist
Im Jahr 2022 bleibt das Antragsverfahren rund um den konventionellen Tierzukauf noch gleich wie bisher. Ab dem Jahr 2023 hingegen ist für JEDEN konventionellen Tierzukauf ein Ansuchen bei der Behörde notwendig. Angenommen sind nur die gefährdeten Nutztierrassen.
Grünlandsaatgut – Änderungen bei konventionellen Mischungen
Die bisher gültige Regelung, dass konventionelles Grünlandsaatgutmischungen ohne Genehmigung der Behörde auf Biobetrieben verwendet werden darf, ENTFÄLLT AB 2022. Während also biologische oder Umstellungs(UM)- Komponenten/Mischungen natürlich ohne Antrag eingesetzt werden dürfen, ist hingegen für nichtbiologische Komponenten/Mischungen ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung notwendig.
Eine Sonderregelung gibt es bei Mischungen für Futterpflanzen mit min. 70% Bio/UM-Komponenten. Bei Verwendung einer solchen Mischungen ist eine Ausnahmegenehmigungen für die konventionellen Komponenten nur dann zu beantragen, sofern diese nicht in der (nationalen) Liste der allgemeinen Ausnahmegenehmigungen angeführt ist. Die Verfügbarkeit von Bio/UM Saatgut ist in der AGES Bio-Saatgutdatenbank ersichtlich.
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Zielgruppen: Biobäuerinnen und -bauern, Lehrkräfte und BeraterInnen, Hofübernehmer, Quereinsteiger
Referenten: Ing. Josef Gruber, Dr. Andreas Bohner, DI Hans-Jörg Unterfrauner, DI Walter Starz, Ing. Markus Danner BEd
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Mit 2 Prozent Anteil am Markt ist die Bio-Schweinehaltung eine Nischenproduktionsform. Die Steigerungsraten sind allerdings beträchtlich. Während Bio-Mastschweinehalter ausreichend zur Verfügung stehen, hinkt die Produktion von Bio-Ferkeln weit hinterher. Aktuell würden pro Jahr 300 Zuchtsauen mehr benötigt werden, um die steigende Nachfrage bedienen zu können. Dieses Missverhältnis führt dementsprechend zu interessanten Ferkelpreisen. Während Schweinehaltung in den ackerreichen Ostregionen Österreichs weit verbreitet ist, ist sie in den Grünlandgebieten im Westen praktisch inexistent. Dabei wäre die Ferkelproduktion auch für so manchen Grünlandbauern ein lohnenswertes Standbein. Denn: Bioferkel sind gefragt! Zwei Bio-Betriebe, Posch und Klimmer aus Salzburg, setzen auf dieses Standbein, siehe Video weiter unten.
Warum Sauen halten?
Schweinehaltung ist weder kompliziert noch besonders aufwendig. Im Gegenteil, bei entsprechendem Interesse kann Schweinehaltung auch ohne Vorwissen gut funktionieren. Zur Abhilfe gibt es entsprechende Weiterbildungs und Beratungsangebote. Besonders sinnvoll ist Schweinehaltung dann, wenn bereits am Betrieb vorhanden Ressourcen genutzt werden können. Schweine als Allesfresser können etwa sehr gut betriebliche, biozertifizierte Nebenprodukte wie Ausschussmilch, Molke, Kartoffeln, Altbrot oder Ausputzgetreide verwerten. Nicht möglich ist hingegen die Fütterung mit Küchen- oder Gastronomieabfällen. Weiters können auch vorhandene Gebäude oder alte Rinderstallungen oft recht einfach für Schweinehaltung adaptiert werden, Knackpunkt ist hier oft die Schaffung passender Auslaufflächen. Ein weiterer Faktor sind ausreichende Zeitressourcen. In der Größenordnung 2 – 5 Sauen müssen für die täglich anfallenden Arbeiten wie Füttern, Ausmisten und Kontrollgang etwa 30 – 60 Minuten eingeplant werden. Während intensiver Phasen wie etwa der Abferkelung oder der Belegung auch entsprechend mehr.
Wie schaut´s wirtschaftlich aus?
Eine gute Sau wirft 2mal im Jahr. Mit durchschnittlich 9 abgesetzten Ferkel pro Wurf, stehen im Jahr 18 Ferkel zum Verkauf. Ferkel werden im Bio-Landbau mit 25-30 kg Lebendgewicht zu einem aktuellen Richtwert von 150 Euro/Tier verkauft. Dadurch ergeben sich Einnahmen von 2.700 Euro. Zieht man die variablen Kosten wie Futter für Sau und Ferkel, Einstreu, Tierarzt, Besamung, usw.… ab, so ergibt sich ein jährlicher Deckungsbeitrag von min. 1.250 Euro pro Sau. Bei eingesetzten 30-40 Arbeitskraftstunden pro Jahr und Sau. Wobei sich dieser Beitrag mit gutem Management auch deutlich erhöhen lässt.*
Mögliche Absatzkanäle für Ferkel sind Bauern in der Umgebung, lokale Händler, oder Vermarktungsorganisationen wie die Bioschwein Austria. Alternativ können die eigenen Ferkel auch selber gemästet und das erzeugte Schweinefleisch direkt- oder weitervermarktet werden.
* Als Quelle zur Berechnung dient der sehr empfehlenswerte Deckungsbeitragsrechner der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen. Hier können verschiedene Wirtschaftsformen mit eigenen Werten bestückt und durchgerechnet werden. Außerdem dient er als Quelle verschiedener Kalkulationsdaten.
Schweinehaltung ist vielfältig, genauso vielfältig sind die Haltungsmöglichkeiten. Von Umbaulösungen, neugebauten Warm- oder Kaltställen, über Außenklimaställe bis hin zur extensiven Freilandhaltung reichen die Variationen. Für Kleinbestände ist Flexibilität oberstes Gebot. Dieses Beispiel ist für zwei Zuchtsauen konzipiert. Hier können zwei Abferkelbuchten durch Versetzen der Trenngitter im Auslauf in eine Wartebucht und eine Ferkelaufzuchtbucht umgewandelt werden. Somit müssen nicht alle – auch ungenutzte Bereiche- vorhanden sein und es kann Platz gespart werden. Allerdings muss eine zusätzliche Ferkelaufzuchtbucht vorhanden sein.
Abferkelbucht
Der Abferkelbereich wird für den Zeitraum von kurz vor der Geburt bis zum Absetzen der Ferkel (nach ca. 40 Tagen) verwendet. Sie ist für eine Sau und ihren Wurf ausgelegt. Wichtig ist ein separates, heizbares Ferkelnest. Für Kleinbestände bietet sich die unstrukturierte Universalbucht als maximal flexibler Buchtentyp an.
Wartebereich
Im Wartebereich werden Sauen vom Absetzen bis kurz vor der nächsten Geburt gehalten. Hier findet auch die Belegung der Sauen statt.
Ferkelaufzucht und Mastbereich
Im Aufzuchtbereich werden die Ferkel vom Absetzen bis zum Mastbeginn (25 – 30 Kg) gehalten. In nicht beheizten Ställen müssen Liegekisten angeboten werden. Dabei ist zu beachten, dass Liegeflächen in der Größe angepasst werden können, um optimal auf Tiergröße und Besatzdichte reagieren zu können. Ist das erforderliche Platzangebot immer gewährleistet, so können Aufzucht und Mast in derselben Bucht stattfinden. Es wird empfohlen, eine Bucht für 11 Tiere (ein Wurf) zu planen.
Weitere Informationen zum findet man in den ÖKL Broschüren: „Stallbau für die Biotierhaltung Schwein“ oder in der neuen Broschüre von Bio Austria Schweinehaltung für Kleinbestände.
Im Spätherbst beginnen sich die Düngerlager wieder langsam zu füllen. Dann ist der richtige Zeitpunkt, um allfälligen Verlusten v.a. von Gülle entgegenzuwirken.
Zahlreiche Analysen aus den letzten drei Jahren belegen, wie unterschiedlich sich der Düngersaft von verschiedenen Betrieben zeigt. Die Gründe sind oft schwer nachvollziehbar. Es macht aber auch deutlich, dass gewisse Bedingungen höhere Verluste verursachen, andere weniger. Konkret zu benennen, welche Stallsysteme, Fütterungskonzepte, Entmistungs- oder Lagerbedingungen mehr oder weniger Verluste verantworten, ist derzeit so gut wie unmöglich. Konsens besteht lediglich darin, dass umso weniger Ammoniakverluste an Oberflächen entstehen, je schneller und vollständiger die Ausscheidungen der Tiere im Lager landen. Und dort sollen Maßnahmen dazu führen, den Stickstoff in der Gülle zu halten.
Heilsversprechen sind meist leere Versprechen
Bei der Recherche von Anbietern unterschiedlicher Zusatzstoffe tauchen manchmal abenteuerliche Versprechungen und Ideen auf. So wird von einem idealen pH-Wert der Gülle bei 4 schwadroniert. Wie dieser Wert erreicht werden soll, bleibt unbeantwortet, bzw. einer Mikrobenkultur überlassen. Ich betrachte solcherlei Heilsversprechen als weder zielführend noch vertrauenserweckend.
Umso mehr bin ich aber ein begeisterter Verfechter des betrieblichen Experiments. Und viele betriebliche Experimente zeigen ein hoffnungsvolles Bild: Dass gewisse Maßnahmen zu erstaunlichen Ergebnissen in der Qualität der Gülle führen können. Und wie schon mehrfach an dieser und anderen Stellen festgehalten, brauchen wir gute Güllequalitäten wie den sprichwörtlichen Bissen Brot.
Worin zeigt sich Güllequalität?
Die Nährstoffgehalte allein sind es nicht, die die Qualität eines Düngers anzeigen. Moderate bzw. eng begrenzte Verluste vielmehr sind es, die mehrere Fliegen auf einen Streich erlegen: Die Belastung der Luft durch Emissionen sinkt im selben Maß, als die entsprechenden Werte in der Gülle höhere Gehalte anzeigen. Somit ist der reine Düngerwert höher und mit ihm die Wirtschaftlichkeit. Weiters leuchtet ein, dass Pflanzen, Boden und Bodenleben dankbar annehmen, sowenig wie möglich mit Ammoniak, Schwefelwasserstoff und anderen ätzenden Abbauprodukten belastet zu werden.
Welche Vorgänge und Mechanismen speichern Stickstoff
Ein beträchtlicher Teil des Stickstoffs liegt „organisch gebunden“, d.h. in Aminoverbindungen und damit großen Molekülen vor. Dieser Teil ist nicht unmittelbar verlustträchtig, weil er nicht gasförmig entweicht. Der anorganische Anteil, der namentlich in Form des Ammoniums (NH4) enthaltene Stickstoff bzw. schon als Ammoniak (NH3) vorliegende N-Pool ist jener, der sich anschickt, auf die Reise zu gehen. Diese Weltenbummlerei macht uns aber alle bekannten Probleme, ist schade ums Geld und soll daher spätestens am Bahnsteig (kurz vor der Ausfahrt in die Atmosphäre), besser schon früher, unterbunden werden. Womit wir wieder zum betrieblichen Experiment zurückkehren!
Das machen Biobetriebe erfolgreich mit Gülle
Eine der wichtigsten Hauptmerkmale der Flüssigdünger ist ihre Fließfähigkeit. Denn die Gülle soll zum Boden gelangen statt zäh an Stoppeln und Pflanzen zu kleben. Unzählige Beispiele bestätigen die Verbesserung der Viskosität durch regelmäßigen Einsatz von Mikroorganismen. Sie sind es auch, die N für den Aufbau ihrer Zellen brauchen, und somit Stickstoff „organisch binden“.
Und wozu ist jetzt das „Steinmehl“ wirklich gut?
Mit dem Steinmehl im Biolandbau ist es fast wie mit dem Glauben: In schlechten Zeiten steht man fest dazu, in guten kommen Zweifel und ist man gar vom Übermut gepackt, wird die Sache eher belächelt. Doch erneut wurde mir eine Wirkung bestätigt, die in der jahrelangen Erzählung immer wieder zur Floskel zu verkommen schien: An den Steinmehlpartikeln siedeln sich wirklich Mikroorganismen an, die für ein gutes Milieu sorgen. Ein unverdächtiger Laborleiter schildert die Vorgänge und Entwicklungen an den Oberflächen des Materials auf meine wiederholte Nachfrage hin unmissverständlich. So nähert sich Erzählung wieder dem Faktum. Die experimentierfreudigen Betriebe kennen diese Wirkung an der Konsistenz und am Geruch der Gülle und an guten nachbarschaftlichen Beziehungen.
Pflanzenkohle
Kohle als Wirtschaftsdüngerverbesserer
Ebenfalls unmissverständlich ist das Ergebnis beim Kohleeinsatz. Sie nimmt Stickstoff mit Abstand am energischsten in den Schwitzkasten. Mit ihr gelangt der Dünge-N am sichersten in den Boden. Noch nicht ganz geklärt ist die Frage, in welchen Zeiträumen der absorbierte N wieder am Stoffwechsel im Boden teilnimmt, und wieviel sich die Kohle behält. Unter diesem Gesichtspunkt empfehle ich den Kohleeinsatz an sich zwar unbedingt, die Einsatzmenge aber nicht an wirtschaftlichen Interessen der Anbieter anzulehnen, sondern an den Hausverstand. 1 bis 2kg Kohle (= 3-4 Liter Feuchtkohle) pro Kubikmeter Gülle ist so lange ausreichend, bis konkrete neue Erkenntnisse eine andere (höhere) Dosierung empfehlenswert erscheinen lassen. Mit einem Bigbag Pflanzenkohle, der gut 2,5m3 Rauminhalt aufweist, können somit ganz grob gerechnet 400 bis 500m3 Gülle stabilisiert werden.
Internationale Fachtagung zu Fragen der Umsetzung der EU Bio-Verordnung.
Die Konsequenzen des inzwischen berüchtigten EU Audits in Österreich von 2017 sind nach wie vor weder in allen Bereichen klar, noch befriedigend. Die Thematik ist inzwischen weit über Österreich hinaus heiß, denn aufgrund der Brisanz und der Folgenschwere der bislang gezeigten Kompromisslosigkeit mancher Auslegung durch Zuständige in Kommission (und Ministerien) ist bei vielen in der EU angekommen, dass es nicht bei einem österreichischen Problem bleiben wird.
In einer sehr gut gelungenen 1 ½ tägigen Fachtagung – online abgehalten – wurden die Positionen in Österreich, gesamteuropäisch und organisationsübergreifend ausgetauscht.
Die Standpunkte betroffener Bauern wurden eingangs per Videobotschaften eingebracht, Interessensvertreter von Bio austria und LK Österreich platzierten ihre Standpunkte und Forderungen zu den strittigen bzw. problematischen Bereichen in der Bio-Tierhaltung, v.a. in Bezug auf das Weideerfordernis.
Die fachlichen Expertenbeiträge ließen erkennen, dass eine Regelung, die in einem Absatz Haltungsvorgaben formuliert (wie eben das Weideerfordernis für die Pflanzenfresser), nicht undifferenziert, nicht absolut auf jedes Tier, nicht auf jede Tiergruppe umgelegt werden kann.
Physiologische Ansprüche von Tieren, v.a. in ihrer Jugend oder lebenszyklische Bedingungen müssen berücksichtigt werden können, wenn das Tierwohl wirklich im Vordergrund stehen soll. Eine zwingende Weidevorgabe z.B. für Kälber/Lämmer/Kitze im Säugealter ist dadurch nicht nur in Frage zu stellen, sondern mitunter höchst kontraproduktiv.
Die juristische Betrachtung der Rechtsvorschriften im Sinne von Spielräumen oder Grenzen zeigte keine eindeutig einheitliche Rechtsmeinung. Klar ist: Die Gesetz-Werdung in der EU ist ein langwieriger Prozess, in den viele Interessen jahrelang in einen Rechtsbestand eingearbeitet werden müssen. Mündet dieser Prozess in eine Verordnung, ist es praktisch beinahe unmöglich, dies in überschaubaren Zeiträumen zu ändern. Und – die Verordnung ist überall und unmittelbar anzuwenden! D.h. die Mitgliedstaaten haben nicht die Möglichkeit, daraus eigene Regelungen zu kreieren, wie etwa bei EU Richtlinien.
Neben Bio Austria Obfrau Gertraud Grabmann wiesen auch Bioland und IFOAM Präsident Jan Plagge und andere darauf hin, dass die Verordnung durch ihre (absichtlich?) nicht präzise ausformulierten Artikel (z.B. …wenn die Umstände dies gestatten…, oder …teilweise…) Spielräume zulassen, die es zu nutzen gilt, und die aufgrund der Heterogenität der Naturräume und sonstigen Voraussetzungen in Europa genutzt werden müssen.
Auf den ersten Blick mag es verwundern, dass über mehr oder weniger Überdachung von Ausläufen großer Diskussionsbedarf besteht. In der Praxis macht das nicht „nur“ dem einen oder anderen Einzelbetrieb zu schaffen, sondern Produktionssysteme können dadurch in Frage gestellt werden. So sind in Frankreich z.-b. „All-straw“-Systeme in der Bio-Schweinemast verbreitet. D.h. auch im Auslauf finden die Schweine ein Strohbett vor, der Stall hat keine Spaltenböden. Das funktioniert natürlich nur mit überdachtem Auslauf, andernfalls ist dieses Festmistsystem nicht möglich. Auch in Salzburg gibt es mindestens zwei Ställe, die auf diese Art funktionieren. Würden die Schweine gefragt, ob ihnen Regen im Spaltenauslauf oder ein Strohbett, in das sie sich eingraben können, lieber ist, wie würden die sich entscheiden?
Ich wage keine Prognose, ob diese Tagung in der Rückschau als jenes Ereignis betrachtet werden kann, in Folge dessen sich betroffenen Betrieben wieder Möglichkeiten eröffneten.
Dennoch bleibt eine gewisse Zuversicht, denn die breite Einigkeit, die sich über Länder- und Organisationsgrenzen hinweg in Bezug auf Berücksichtigung lokaler/regionaler Besonderheiten gezeigt hat, war eine positive Überraschung. Es wird darauf ankommen, dass die handelnden Personen mit dem Schwung aus dieser Tagung rasch konkrete Ergebnisse erzielen.
zwischen Hausverstand, Gesetz und Wirtschaftlichkeit
Die NEC Richtlinie der EU zwingt Österreich, die Behörden und letztlich die Bauern in Bezug auf die Emissionen aus der Gülle(-düngung) zu handeln. Vom Umgang mit Gülle, zwischen Hausverstand Gesetz und Wirtschaftlichkeit, ist dabei kaum die Rede.
Hoheitliche Vorgaben, seien es Gebote oder Verbote, sind zu erwarten. Diese Vorgaben werden ausschließlich auf die Emissionsminderung, v.a. bezüglich Ammoniak, abzielen.
Vielerorts werden „Gülletage“ abgehalten, von Kammern, Maschinenringen, Landmaschinenproduzenten und Experten, die vorführen, wie Gülle am besten an den Boden gebracht wird. Soweit, so gut. Dennoch bleibt großes Unbehagen. Viele Fragen tun sich auf, die teilweise sehr salopp pariert werden. ZB. das leidige Thema der Bodenverdichtung durch die häufig monströsen Güllefässer. Ist es korrekt und zulässig, diesen Einwand einfach mit dem Hinweis auf Reifendruckreduktion wegzuwischen?
Die Kosten:
Ist Gülleseparation und bodennahe Ausbringung mit bester Technik wirklich die praktikable Lösung für den Großteil der Betriebe mit 10, 20, oder 30 Kühen? Die Frage sollte oder könnte doch auch lauten: Wie kann Stickstoff in der Gülle stabilisiert werden?
Ist die überbetriebliche Düngekette die Zukunft, wobei die im Sinne der vielpropagierten standortangepassten, abgestuften Nutzung erforderliche individuelle, feldstückspezifische Düngerration verunmöglicht wird? Führt uns das nicht eher zur weniger häufigen, aber größeren Einzelgabe?
Es ist zu befürchten, dass genau das eintritt, wogegen seit vielen Jahren beraten wird.
„Komm oft, bring wenig“ kommt mit diesem Ansatz im wahrsten Sinn des Wortes unter die Räder.
Natürlich ist es richtig, dass die Pflanzenverschmutzung umso geringer ist, je schmaler das Düngeband durch den Bestand zieht. Zwangsläufig folgt aber auch, dass streifenweise die Menge so groß ist, dass Strukturschäden im Boden durch den temporären Kaliumüberschuss unvermeidbar sind. Von der Sichtweise im Biolandbau, den Boden zu füttern, nicht die Pflanze zu düngen, entfernen wir uns in dem Maße mehr, als wir die vollflächige, gleichmäßige, oftmalige Düngung mit moderaten Mengen aufgeben.
Dass die Pflanzenbestände das nicht goutieren, zeigen viele Beispiele der letzten Jahre.
Fazit:
Es geht nicht im geringsten darum, wer Recht hat oder nicht. Der Appell zielt ausschließlich darauf ab, das Problem nicht eindimensional und rein technisch lösen zu wollen, sondern ein weiteres mal „aufs Ganze zu schauen“!
Die bereits genannten Düngungsgrundsätze dürfen wir einer rechtlichen Vorgabe willen nicht einfach über Bord werfen, sondern versuchen, sie unter allen Umständen zu integrieren. Diese Integration sollten wir als Biobauern im Sinne der Qualität des Gesamtsystems „BIOLANDWIRTSCHAFT“ gemeinsam schaffen. Für die Ausarbeitung einer betriebsindividuellen Dünge- bzw. Düngerstrategie stehen wir von BIO AUSTRIA jederzeit zur Verfügung!
Düngungsgrundsätze in der Biologischen Landwirtschaft
Komm oft, bring wenig:
zu jeder Nutzung eine Düngergabe;
flüssig 12m3 bis max. 15m3/ha
wir düngen nicht die Pflanzen, sondern füttern den Boden!
Bodenleben füttern heißt, quantitativ und qualitativ die Nährstoffdynamik anzukurbeln (das nimmt auch den Schrecken vom P-Mangel)
Und ganz allgemein: Bodenschonung durch Verhinderung der Verdichtung durch zu hohe Achslasten, kein Befahren bei zu feuchten Verhältnissen, keine punktuelle Über- oder Unterdüngung.
Sich „beraten“ lassen? Das heißt doch, dass jemand etwas weiß, was ich nicht weiß, oder? Mag ich das? Will ich das? Die Bio-Beratung soll mir etwas nützen? Ich weiß doch selbst am besten, was ich tue, oder?
Die große Herausforderung in der biologischen Landwirtschaft, und nicht nur dort, ist eine ständige Verbesserung der Produktionsprozesse, die auf Entwicklungen in der Praxis und auf Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung beruhen.
Entwicklungen in der Praxis gehen nicht voran, wenn sie sich neuen Impulsen verschließt.
Die Bio-Beratung will genau hier ansetzen: Die Praktiker durch setzen neuer Impulse dabei unterstützen, ihre Praxis so weiterzuentwickeln, dass daraus mehr Qualität, gerne auch mehr Ertrag, mehr Lebensqualität, mehr Tierwohl, mehr „Bio“, mehr Biodiversität, mehr Freude am eigenen Tun erwachsen kann.
Die Bio-Beratung ist Vermittler
BIO AUSTRIA versteht sich auch als Vermittler zwischen Praxis und Forschung und sorgt mit vielfältiger Bildungs-, Informations- und Beratungstätigkeit für intensiven Austausch von Wissen, neuen Erkenntnissen und Erfahrungen.
BIO AUSTRIA ist der Verein der Biobauern und unterstützt seine Mitglieder über die Bio-Beratung hinaus mit einer langen Liste von Serviceleistungen:
In Summe arbeiten österreichweit rund 60 Personen (auch teilzeit) in der Bio-Beratung. Sie sind bei BIO AUSTRIA und/oder bei den Landwirtschaftskammern beschäftigt.
Seit vielen Jahren wird und wurde in unregelmäßigen Abständen das Töten frisch geschlüpfter männlicher Küken von Legehühnern angeprangert, ein Verbot gefordert. Die Bioszene hat sich in Teilen (gilt nur für Handelsmarkenlieferanten und Bio Austria Standard) zur Aufzucht der Hähne verpflichtet. Für die langsam wachsenden Tiere wurden spezielle Absatzkanäle gesucht und gefunden.
Das an sich unrentable Geschäft mit dem „Bruderhahn“ (die Legerassen brauchen viel mehr Futter und länger zum Wachsen als Mastrassen) wird durch die Eier ihrer Schwestern bzw. den Preis ihrer Schwestern (höherer Preis der Bio-Junghennen, den der Legehennenhalter bezahlen muss), querfinanziert.
An einer Lösung auch über den begrenzten Biomarkt hinaus wird gearbeitet, denn schon 2024 soll beispielsweise in Deutschland das Töten männlicher Küken generell verboten sein. Wenn die Aufzucht von Millionen Hähnen völlig unrentabel ist, sollten die Bemühungen darin bestehen, dass gar keine Hähne schlüpfen. Diese Bemühungen gibt es, in Form der Geschlechtserkennung im Ei. Nun muss dazu aber nicht nur das Ei, sondern auch schon ein mehrere Tage (dzt. ca. 10 Tage) entwickelter Embryo im Ei vorhanden sein, um männlich oder weiblich auseinander zu kennen. Und an dieser Stelle poppt sogleich die nächste Frage auf. Ob es denn rechtens sein kann, 10 Tage angebrütete Eier wegzuschmeißen, die männliche Embryonen beinhalten, die bereits ab dem 7. Tag schmerzempfindlich sind?
Spätestens jetzt beginnt die Debatte absurd zu werden. Es geht nicht um Vegan gegen Nutztiergenießer. Es geht nicht um Tierschützer gegen Landwirte. Irgendwann geht es nur mehr um die Bereitschaft, menschliche Vernunft walten zu lassen. Wenn die Ethik der Tierhaltung und Lebensmittelerzeugung bis zur Schutzwürdigkeit angebrüteter Eier vordringt, dann können wir noch nachlegen: Was ist mit den unzählig getöteten Regenwürmern und sonstigen Bodenbewohnern beim Pflügen und Vorbereiten des Ackers für die Pflanzung der Setzlinge, aus denen unsere leckeren Brokkoli-, Karotten- und Kartoffelgerichte wachsen?
Und, wenngleich so ein Vergleich unsäglich schwer fällt: Solange eine Gesellschaft mit der Fristenlösung gut leben kann (gegen die ich hier nicht zu Felde ziehe), diese ethisch rechtfertigt, solange darf die Entsorgung angebrüteter Eier nicht Gegenstand einer ernsthaften Diskussion unter psychisch gesunden Menschen sein.
Gäbe es eine eindeutige Marschrichtung, so wie Mitte des letzten Jahrhunderts, als es hieß, macht zu essen, soviel ihr könnt, wäre die Sache relativ einfach. Doch woran soll sich die Landwirtschaft orientieren, wenn von Allem zuviel auf dem Markt? Wenn sich in der Gesellschaft beinahe jeder und jede bemüßigt fühlt, viel Meinung, aber wenig Ahnung zu haben, wie Bauern arbeiten sollen?
Im Magazin „Unser Hof“ (Ausg. 01/21) zeigen gegensätzliche Beiträge den ganzen Irrwitz auf, in dem junge Hofübernehmer, Quereinsteiger oder andere an Landwirtschaft Interessierte Orientierung finden müssen.
Da ist einerseits ein junger ehemaliger Leistungssportler, der ein kleines Bergsacherl von seinen Eltern übernommen hat, mit sieben Kühen, ein paar Schweinen und einer kleinen Hofkäserei incl. ambitioniertem Tourismuskonzept Arbeitsplätze auf dem Hof geschaffen hat. Ein Grünlandbetrieb ohne Milch für die Molkerei, nichts für den „Weltmarkt“.
Da ist andererseits ein junges Paar, das einen Robotic-Hochleistungs-Milchviehbetrieb aufgebaut hat. Eine Aussage, sei sie so getätigt oder vom Journalisten frei erfunden, hinterlässt Appetitlosigkeit: Neben einem Melk- und einem Fütterungsroboter tragen die meisten Rinder Sensoren […] in ihren Pansen. Nachsatz: „So ist es uns gelungen, unseren Traum, Milchwirtschaft im Vollerwerb betreiben zu können, zu erfüllen.“ Sensible Mägen könnten auf Derartiges reagieren.
Beide sind junge Hofübernehmer, beide wachsen in der selben Zeit im Süden Österreichs auf. Ihre unterschiedlichen Perspektiven scheinen aus verschiedenen Welten zu stammen. Aus diesen beiden Welten ein einheitliches Zukunftsszenario über das Treiben der Landwirtschaft in Österreich zu zeichnen, scheint unmöglich. Dennoch tun es Viele. In bedeutungsschwangeren Diskussionsrunden, vom Stammtisch bis in akademische Zirkel. Die genannten Beispiele lassen erahnen, dass nichts davon stimmt und andererseits alles möglich ist.
Ich habe eine Präferenz, welchem Konzept ich eher zuneige. 160% Selbstversorgungsgrad bei Milch. 60% Milch über Bedarf, die eigentlich niemand braucht. Dennoch wird jeder neue Stall größer gebaut als es der alte war. Mit viel privatem und öffentlichem Geld. Es wird gezüchtet, fütterungsoptimiert und aufgestockt als wären Mangelzeiten. Mit welchem Ziel?
Darüber laut nachzudenken, muss auch erlaubt sein!
Markus Danner
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